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GbR-Gesellschafter entlassen - wie lange Widerrufsfrist??

Dies ist eine Diskussion zu GbR-Gesellschafter entlassen - wie lange Widerrufsfrist?? innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.03.2010, 14:01
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GbR-Gesellschafter entlassen - wie lange Widerrufsfrist??

Hallo meine Lieben,

stellt Euch folgendes vor....

Da ist eine GbR mit 3 Gesellschaftern, gegründet im Sommer 2006. Es liegt seit Jahren ein detaillierter Gesellschaftervertrag vor, der unter anderem sogar die Aufgabenverteilung der einzelnen Mitglieder festlegt und auch besagt, dass ein Gesellschafter unter besonderem Grund gemäß $723 des BGB fristlos von den anderen beiden entlassen werden kann, sofern dieser vorsätzlich oder fahrlässig seinen Aufgaben nicht nachkommt. PS: Eine Fortsetzungsklausel gibt es auch. Insofern bleibt die GbR trotz Kündigung eines Gesellschafters weiterhin bestehen.

Sooo es geht weiter... Die Gesellschafter A und B schufften sich jahrelang den Allerwertesten ab und bezahlen auch alles. Promotion, Produktherstellung, Kosten durch Steuerberatung etc. etc. ... C jedoch zahlt nie und tut auch sonst nichts. A und B weisen ihn mehrfach und über den Zeitraum von etwa anderthalb Jahren zurecht. Sie geben ihm einen Schuss vor den Bug nach dem anderen, doch C bleibt leistungsfaul. Eines Tages beschließen A und B endlich, die Konsequenzen zu ziehen und C im Dezember 2008 per Schriftverkehr offiziell zum 31. 12. 2008 gemäß des oben beschrieben Paragraphen im GbR-Vertrag zu entlassen. Das Schreiben wird von A und B unterschrieben und man baut sogar eine Stelle für eine Unterschrift von C ein, wo er mit seiner Signatur lediglich den Erhalt des Schreibens und die Entlassung durch A und B sowie den weiteren Inhalt des Schreibens bestätigen soll.

Ebenfalls wird von A und B in diesem Schreiben nämlich erklärt, dass C von etwaigen noch ausstehenden finanziellen Schulden befreit wird, C im Gegenzug aber das von ihm entworfene Firmenlogo den verbleibenden Gesellschaftern hinterläßt (so wie es vorher bereits abgesprochen wurde, aber ohne Unterschrift nicht rechtswirksam anmutet). Die Schulden von C würden sich sonst auf viele hundert EUR belaufen. Zudem ist im GbR-Vertrag geregelt, dass C's Aufgabe Multimedia-Anwendungen und Logo-Design sind. Das Logo könnte also auch während C's Mitgleidschaft in der GbR für die GbR erbracht worden sein.

Wie gesagt, so erhält C das Schreiben per Post - per Einschreiben mit Rückantwort - sogar in dreifacher Ausführung. Jedoch schickt er nie eine unterschriebene Kopie zurück.

----

Nun die Fragen:

1. Obwohl für C im Entlassungsschreiben aus reiner Höflichkeit Platz für seine Signatur gelassen wurde, ist das Schreiben von Dezember 2008 dann nicht auch ohne seine Bestätigung vollkommen gültig? Immerhin ist er ja gemäß $723 BGB fristlos von A und B gekündigt worden. Er hat nicht von selbst gekündigt, sondern ist aufgrund triftiger Gründe fristlos entlassen worden.

2. Ist das Logo, an welchem er natürlich generell ein Urheberrecht hat - gemäß GbR-Vertrag (siehe Aufgabenverteilung!) nicht Besitz der GbR ??

3. Ganz wichtig. Selbst WENN das Logo nicht der GbR verbleiben sollte, müsste C dann nicht auf dieses Schreiben, das mittlerweile im März 2010 ein Jahr und 3 Monate zurückliegt schon längst schriftlich Einspruch eingelegt haben??? WIE LANG IST DIE FRIST FÜR EINEN WIDERSPRUCH IN EINEM SOLCHEN FALL????
1 Monat?? Auf welchen Paragraphen beruft man sich hier??

4. Da das Schreiben ja auch besagt, dass C seine finanziellen Schulden im Gegenzug für das Logo erlassen werden, hat C dem dann nicht durch seine 16-monatige Nichtreaktion auf das Schreiben automatisch zugestimmt?

5. Ist C - trotz seiner Nichtreaktion - letztlich rechtswirksam 100%ig entlassen oder kann er doch noch über irgendwelche Umwege zurück? A und B möchten hier nur Sicherheit haben und berufen sich ja auf besagten Entlassungs-Paragraphen im GbR-Vertrag, der sich wiederum auf §723 BGB beruft.

6. C, der ja nun von der GbR ausgeschlossen ist, trägt keine Rechte mehr an der Wortmarke der GbR. Er muss ja dann auch, so scheint es plausibel, die Homepage, die noch auf ihn gemeldet ist, freigeben, nicht wahr? Welcher Paragraph welchen Gesetzbuches muss man hier bemühen, um die Freigabe durchzusetzen?


Ich bedanke mich im Voraus bei Euch.

LG
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  #2 (permalink)  
Alt 23.03.2010, 19:42
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AW: GbR-Gesellschafter entlassen - wie lange Widerrufsfrist??

Zu 3 )

Ich meine natürlich nicht eine Widerrufsfrist, sondern die Frist, die C einhalten muss, um schriftlich ersten Widerstand leisten - sofern er welchen bemühen möchte.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.03.2010, 16:11
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AW: GbR-Gesellschafter entlassen - wie lange Widerrufsfrist??

Niemand einen Tip?
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  #4 (permalink)  
Alt 24.05.2010, 22:33
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AW: GbR-Gesellschafter entlassen - wie lange Widerrufsfrist??

Zitat:
Zitat von musicislife Beitrag anzeigen
Zu 3 )

Ich meine natürlich nicht eine Widerrufsfrist, sondern die Frist, die C einhalten muss, um schriftlich ersten Widerstand leisten - sofern er welchen bemühen möchte.
Ich bin kein Anwalt habe aber mit einer GbR selbst einigen Streit gehabt.
WICTIG es ist nur ein Tip wie o.b gewünscht.
- 1 Die Kündigung ist per EINSCHREIBE MIT RUCKSCHEIN a C gegangen.
zu Frist
- 2 A und B müssen ihn im Endladungsschreiben eine FRIST gesetzt haben dann erst muss sich C gezwungenermaßen eine gegen wer starten natürlich alles schriftlich und wenn er es dann nicht macht trotz Fristsetzung dann ist C Automatisch rau aus der GbR.

ohne Gewehr
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