Dies ist eine Diskussion zu Gbr e.K. Gibt es das? innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Gbr e.K. Gibt es das? |
| |||
| AW: Gbr e.K. Gibt es das? Stimmt. Eine Gbr bezweckt ursächlich einen Zusammenschluss, um irgendeinen Zweck zu erreichen. Es kann somit also auch eine kurzfristige Angelegenheit sein. Eine OHG ist dagegen langfristig angelegt. Als Kunde wäre ich daher bei einem GBR-Händler misstraurich. Der Unterschied zwischen GBR eG und einer OHG ist inzwischen verschwindend gering, da seit rund 10 Jahren auch eine GBR voll rechtsfähig ist (mit geringen Einschränkungen). |
| |||
| AW: Gbr e.K. Gibt es das? Wo steht, dass die OHG langfristig sein muss? Ich dachte, dass wenn die Gbr die Voraussetzungen des § 1 HGB erfüllt, sofort OHG wird und wenn sie die § 1 HGB nicht erfüllt, sich trotzdem ins HRA eingetragen kann und dann wird sie eben eine OHG. Den Sinn einer Gbr e.K. verstehe ich in diesem Zusammenhang nicht. |
| |||
| AW: Gbr e.K. Gibt es das? Gab es das aber mal? |
| |||
| AW: Gbr e.K. Gibt es das? Das ergibt sich aus ihrer gesetzlichen Natur. Es zeigt sich zB daran, wann sich eine Gesellschaft auflöst. Eine GbR ist ein sehr zerbrechliches Gebilde, dass sich schon dadurch auflöst, dass ein Gesellschafter ausscheidet. Die OHG löst sich in diesem Fall indessen nicht auf. Hier bedarf es mindestens "dem Ablauf der Zeit, für die die OHG eingegangen ist" oder auch dem Beschluss (aller) Gesellschafter. Der Bestand ist also gefestigter und erlaubt größere Gestaltungsverhältnisse innerhalb der Gesellschaft. Von einer GbR eK habe ich aber auch noch nicht gehört. Die halte ich auch für unsinnig und nutzlos, denn eine GbR soll ja ansich gerade kein Kaufmann sein Das ergibt sich einerseits aus ihrer bürgerlich-rechtlichen Natur und andererseits aus der Tatsache, dass die GbR bei Aufnahme gewerblicher Tätigkeit in nicht unerheblichem Umfang zur OHG erstarkt. Sie verlässt hier also gerade das bürgerlich-rechtliche Terrain und legt ihren Schwerpunkt auf handelsrechtliche Aspekte. Und dafür gibts die OHG. Eine GbR eK braucht es nicht. |
| |||
| AW: Gbr e.K. Gibt es das? Entschuldigung, später abend, unvollständig gelesen = Mist geschrieben Einzelne Gesellschafter einer GBR können Kaufleute sein. Die GBR selbst jedoch nicht. Mit einer GBR kann trotzdem Handelsgeschäfte betrieben werden, bis zu dem Punkt, an dem sie aufgrund des Volumens zu einer Handelsgesellschaft wird und im Handelsregister eingetragen werden muss. |
| |||
| AW: Gbr e.K. Gibt es das? [QUOTE]Beste Antwort - Ausgewählt vom Fragesteller Eine GbR ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, also eine Personengesellschaft, deren Vorschriften sich im BGB wiederfinden (§§ 705 ff BGB). Regelmäßig ist die GbR keine Handelsgesellschaft. Hier wäre die oHG (offene Handelsgesellschaft) eigentlich die richtige Alternative, sofern diese ein im HGB notiertes Gewerbe ausübt. Einzelunternehmer, die im Handelsregister eingetragen sind, fügen ihrer "Firma" (Name des Unternehmens) den Zusatz e.K. bei, der dann Bestandteil der Firma ist. Bis zur BGH-Entscheidung von 2001 war die GbR nicht prozeßfähig. Seit der Entscheidung kann die GbR klagen und verklagt werden (und nicht nur deren Gesellschafter). Betreibt die GbR kein Grundhandelsgewerbe und möchte trotzdem in das Handelsregister eingetragen werden, dann ist das wohl analog dem Einzelunternehmer möglich, d.h., die Personengesellschaft wird als Kaufmann (e.K.) eingetragen. QUOTE] Quelle http://de.answers.yahoo.com/question...1045936AA8sbVG Dieser Beitrag hat mich verwirrt. Zitat:
Angenommen in einer Gesellschaft bestehend aus 3 Gesellschaftern ist einer davon e.K. Für die Gbr an sich ist dann, solange sie die Erfordernisse des § 1 HGB nicht erfüllt, das HGB nicht anwendbar oder schadet ihr, dass der eine Gesellschafter e.K. ist und dann wird seine Sonderstellung der ganzen Gbr zugerechnet? Die Gesellschaft ist dann eine ganz normale Gbr und keine Gbr. e.K. 2. Was ist aber, wenn alle Gesellschafter e.K. sind? 3. Wenn die Gbr. aus dem Beispiel 1. dann die Erfordernisse des § 1 HGB erfüllt oder sich ins HRA eintragen lässt, dann wird sie zur OHG. |
| |||
| AW: Gbr e.K. Gibt es das? Zitat:
Zitat:
|
| |||
| AW: Gbr e.K. Gibt es das? Mal 1 Beispiele: - 3 Kaufleute wollen gemeinsam ein Produkt enfertigen, um das zu verkaufen. Zur gemeinsamen Produktion bilden sie eine GBR. Diese GBR verkauft dann das Produkt an die Gesellschafter. Die GBR hat somit 3 Gesellschafter, die alle Kaufleute ist. Die GBR ist aber kein kaufmännischer Betrieb, solange sie sich nicht in das Handelsregister eintragen muss. Die GBR kann selbsttätig Verträge abschließen. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Gibt's das? | Staats- und Verfassungsrecht | 03.04.2008 15:52 |
| Gibt es ein Gewohnheitsrecht ?? | Arbeitsrecht | 01.11.2007 13:07 |
| Was gibt es zu beachten? | Insolvenzrecht | 31.05.2007 10:37 |
| Wer ist / gibt es Urheber ? | Urheberrecht | 09.09.2006 14:05 |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios