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GbR austritt (3 Personen)

Dies ist eine Diskussion zu GbR austritt (3 Personen) innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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Alt 08.05.2009, 17:07
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Question GbR austritt (3 Personen)

Hallo zusammen meine Frage bezieht sich auf eine GbR mit 3 Gesellschaftern im folgenden kurz G1, G2, und G3 genannt.

G3 möchte gerne aus der GbR austretten dies ist laut Vertrag mit einer frist von 2 Monaten auch möglich. Können dann G1 und G2 die GbR einach weiterführen oder muss die GbR neu angemeldet werden.

Wenn G3 austritt wie verhält sich das mit der nachhaftbarkeit von 5 Jahren?

Angenommen er tritt zum 1.6. 2009 aus, kann er nachhaftbar gemacht werden für enstandene kosten bis zum 1.6.2009 oder auch für kosten die in den nächsten 5 Jahren noch entstehen, obwohl er garnicht mehr für die GbR tätig ist?

Wie würde es sich verhalten wenn alle 3 Gesellschafter einen gemeinsamen Mietvertrag unterschrieben haben. Wäre G3 auch haftbar für Mietschulden die nach seinem ausstieg enstanden sind?

Gruß
Axl
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  #2 (permalink)  
Alt 08.05.2009, 18:14
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AW: GbR austritt (3 Personen)

Hallo,

also, kann Dir nicht alles beantworten, aber versuche mal mein Bestes.

Zunächst einmal: Sieh die GbR mal nicht so sehr als "eigene Person" an, sondern sieh die 3 Personen mal einzeln an.

Zur Anmeldung: Der Ausscheidende Gesellschafter muss dies auch bekannt geben bzw. die beiden anderen Gesellschafter. Erfahrungsgemäß reicht eine Nachricht beim Finanzamt aus.

Mietvertrag: Dieser sollte einfach geändert werden, sodass nur noch die beiden gesellschafter G1 und G2 aufgeführt sind.

Haftung: Der Gesellschafter G3 kann natürlich nur dafür haftbar gemacht werden, wofür er auch verantwortlich ist. Wenn er ausscheidet, haftet er nicht mehr für Schäden, die nach seinem Ausscheiden entstanden sind.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.05.2009, 11:52
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AW: GbR austritt (3 Personen)

Hallo!
wie ist es denn, wenn nur 2 Gesellschafter existieren. G1 möchte die GbR weiterführen und G2 möchte ausscheiden. Das dann aus der GbR ein Einzelunternehmen für G1 wird ist mir bewusst, allerdings möchte ich wissen, ob G1 dann mit G2 eine komplette Abmeldung für die GbR tätigen muss und dann ein neues Gewerbe als Einzelunternehmer anmelden? Mit neuer Steuernummer, Betriebsnummer und allem drum und dran? Oder ist es möglich, dass man lediglich eine Änderung des Gewerbenahmens und der Gesellschaftsform beim Gewerbeamt macht? Somit behält man ja seine Steuernummer, Betriebsnummer etc. Gibt es diese Möglichkeit?

Über eine schnelle Antwort würde ich sehr dankbar sein.
Liebe Grüße
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  #4 (permalink)  
Alt 01.06.2009, 10:51
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AW: GbR austritt (3 Personen)

Hallo,


du schreibst beim Austritt eines Gesellschafters aus einer Zweimann-GBR:
"..wie ist es denn, wenn nur 2 Gesellschafter existieren. G1 möchte die GbR weiterführen und G2 möchte ausscheiden. Das dann aus der GbR ein Einzelunternehmen für G1 wird ist mir bewusst, ...".


Ich habe genau diese Frage.
Woraus ergibt sich das, dass automatisch ein Einzelunternehmen daraus wird? ich habe mal im GBB §3 705 ff nachgeschaut und nichts gefunden.
Sofern es sich bei der GBR und auch dem evtl. Nachfolgeeinzelunternehmen nur um etwas sehr Kleines handelt, käme n auch die Vorschriften des Handelsgesetzbuches nicht in Frage.
"§ 1 HGB
.....
(2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert."


Im Gesellschaftsvertarg der Zweimann-GBR steht, dass der verbleibende Gesellschafter das Unternehmen weiterführen k a n n.



Im betrachteten Falle wäre es für die Sachlage am günstigsten, wenn die Gesellschaft automatisch nach Austrit des einen gänzlich erloschen wäre. Das Gewerbeamt führte aber eine Einzelfirma weiter. Irgendeine Erklärung des Verbleibenden wurde nicht abgegeben.



Spobi
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