Dies ist eine Diskussion zu GbR Auflösung mit Nachforderungen innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| Angenommen GbR A wird vorzeitig von Gesellschafter B und Gesellschafter C (beide zu 50% beteiligt, im Gesellschaftervertrag festgehalten) im gegenseitigen Einverständnis aufgelöst, da es doch nicht so funktioniert hat, wie es sich beide vorgestellt haben. In der Auseinandersetzung wird festgestellt, dass Gesellschafter B ca. 7.000EUR an Gesellschafter C auszahlen muss. Da Gesellschafter C ein netter Mensch ist und weiß, dass Gesellschafter B nicht liquide ist, erlässt er ihm knapp 3.000EUR und fordert lediglich glatte 4.000EUR mit einem Zahlungsziel von 6 Monaten ein. Die Bedingung für diese Großzügigkeit ist lediglich, dass Gesellschafter B eventuell später kommende Rechnungen allein zu tragen hat. Der Abschluß wurde vom Steuerberater festgehalten und von beiden Gesellschaftern abgezeichnet. Die Sache mit den späteren Rechnungen wurde im Beisammensein des Steuerberaters mündlich vereinbart. So weit, so gut... Nach ca. 3 Monaten kommt Gesellschafter B auf Gesellschafter C zu und fordert die Beteiligung an einer Rechnung ein. Rechnungshöhe ca. 2.500EUR/netto! Gesellschafter C lehnt ab und verweist auf die mündliche Vereinbarung. Daraufhin ist Gesellschafter B uneinsichtig, da die Rechnungshöhe unerwartet hoch ist und er sich dadurch benachteiligt fühlt. Es kommt zum Streit und der Steuerberater versucht zu vermitteln, ohne Erfolg. Gesellschafter C ist nun am überlegen den kompletten Abschluß regulär gemäß Gesellschaftervertrag vor Gericht verhandeln zu lassen, um endgültig Klarheit zu schaffen. Meine Fragen: Kann Gesellschafter C im Nachhinein einen regulären Abschluß gemäß Gesellschaftervertrag einfordern? Wie sind dabei seine Chancen vor Gericht? Wer hat Recht? Wer bezahlt den eventuellen Rechtsstreit (Anwälte und Gerichtskosten)? ![]() Ich danke schonmal für eure Antworten! Viele Grüße xChristophx |
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| AW: GbR Auflösung mit Nachforderungen Es stellt sich in dem Zusammenhang die Frage, wieso die Höhe des Erlasses der Schulden nicht konkret beziffert worden ist, und wieso das ganze nicht schriflich formuliert worden ist. |
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| AW: GbR Auflösung mit Nachforderungen Erstmal danke für die schnelle Antwort. Mit dem Abschluss wurde natürlich auch die Schuldenhöhe festgehalten und von beiden Gesellschaftern unterschrieben, lediglich die Sache mit evtl. noch nachkommenden Forderungen wurde mündlich vereinbart. Zu diesem Zeitpunkt war zwischen beiden Gesellschaftern, zumindest zwischenmenschlich, noch alles in Ordnung und ein Vertrauensverhältnis vorhanden. |
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| AW: GbR Auflösung mit Nachforderungen Zitat:
Angenommen, der Steuerberater würde das bezeugen; womit das Problem der Beweisbarkeit außen vor bleibt. Die Formulierung - falls noch eine rechnung reinkommt, ist etwas ungewöhnlich bzw. ungenau. Es stellt sich z.B. die Frage, ob das alle Schulden der GBR betrifft, u.a. auch aus gewährleistungen, oder ob damit nur bestimmte rechnungen gemeint sind. ich halte es nicht für unwahrscheinlich, dass ein solcher vertrag für nichtig erklärt wird, weil sich die vertragspartner in einem wichtigen Punkt nicht eindeutig ausgedrückt haben. Die Kosten des Rechtsreites trägt natürlich derjeige, der den streit verliert. |
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| AW: GbR Auflösung mit Nachforderungen Okay, es scheint sich doch schwieriger zu gestalten als ich das vermutet habe... Grundsätzlich sind alle Rechnungen der GbR gemeint. Gewährleistungen gibt es nicht, sollten aber welche kommen (allerdings höchst unwahrscheinlich), sind diese auch mit gemeint. Da sich Gesellschafter C auf einen großzügigen Kompromiss eingelassen hatte, wollte er damit ausschließen im Nachhinein noch tiefer in die eigene Tasche greifen zu müssen. Er wollte die Sache einfach nur hinter sich bringen und abhaken. Gesellschafter B führt das Unternehmen übrigens als Einzelunternehmen fort. Ich habe mich wohl etwas unglücklich ausgedrückt bzw. habe anscheinend wichtige Details außen vor gelassen. Zu dem Zeitpunkt des Abschlusses waren 100% der offenen Rechnungen bekannt. Selbst die erwähnte Rechnung von 2.500EUR war bekannt und wurde mit bilanziert, allerdings wurde die Rechnung von Gesellschafter B nie bezahlt. Gesellschafter C ging aber davon aus, dass alles bezahlt wurde. |
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| AW: GbR Auflösung mit Nachforderungen Zitat:
oder nur diese mündliche vereinbarung? Welchen Sinn gibt es, den ganzen Jahresabschluss fesstellenzulassen, wenn nur diese mündliche vereinabrung strittig ist? Zitat:
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| AW: GbR Auflösung mit Nachforderungen Nein, es war so gemeint: Der Abschluß wurde regulär festgestellt und auch gemacht. Alles wie es sich gehört. Dabei ist der erwähnte Betrag von 7.000EUR rausgekommen. Darauf hin hat sich Gesellschafter C auf den Kompromiss von 4.000EUR eingelassen, was er aber im Nachhinen bereut und am überlegen ist per Gericht alles regulär einzufordern. Dazu habe ich gefragt, ob das im nachhinein noch für Gesellschafter C möglich ist. Gesellschafter C bereut dies, weil er Gesellschafter B schon mit knapp 3.000EUR entgegengekommen ist und jetzt erneut die Rechnung von 2.500EUR mit tragen soll. Es ist echt schwer für mich es so zu formulieren, dass man versteht wie es gemeint ist. Kommt irgendwie falsch an. Sorry... |
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| AW: GbR Auflösung mit Nachforderungen Zitat:
bzw. den Jahresabschluss anschauen sollen. |
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| AW: GbR Auflösung mit Nachforderungen Ja, vollkommen richtig. Hätte er machen müssen, hat er aber nicht, weil zu diesem Zeitpunkt das Vertrauensverhältnis in Ordnung war. War zwar ein Fehler, aber istt nun mal nicht mehr rückgängig zu machen. Kann Gesellschafter C im Nachhinein nun doch noch den regulären Abschluß vor Gericht einfordern? Bzw. wie hoch wären seine Erfolgschancen. |
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