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GBR-Auflösung

Dies ist eine Diskussion zu GBR-Auflösung innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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Alt 05.10.2011, 16:32
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GBR-Auflösung

Es gibt eine GBR zwischen Person A und Person B. Es gibt eine Internetseite die von A für die GBR angelegt wird und die beide nutzen um Aufträge zu bearbeiten und Kundenkontakte zu pflegen. Die GBR soll zu einem bestimmten Datum aufgelöst werden, weil A der Meinung ist B arbeitet zu wenig. A sperrt die Internetseite, so das B keine Kundenkontakte mehr hat und seine offenen Aufträge nicht mehr abarbeiten kann. Das Gemeinschaftskonto übernimmt auch A. A verweigert die Komunikation( ausser per SMS). A droht jetzt auch mit einem Anwalt.Welche Rechte hat B? Welche Pflichten haben A und B?
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Alt 05.10.2011, 16:41
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AW: GBR-Auflösung

Ja, ist denn die GbR schon aufgelöst? Wenn nicht könnte A sich schadenersatzpflichtig machen. Gibt es keinen Aufläsungsvertrag bzw. -Passus im Gesellschaftervertrag?

Der Sachverhelt ist arg knapp, so eine Materie ist komplex!
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.10.2011, 16:52
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AW: GBR-Auflösung

A hat die Seite vor Auflösung der GBR gesperrt. Es besteht ein GBR-Vertrag in dem keine speziellen Punkte zur Auflösung enthalten sind.
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  #4 (permalink)  
Alt 05.10.2011, 17:01
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AW: GBR-Auflösung

Zitat:
Zitat von Chris.B. Beitrag anzeigen
A hat die Seite vor Auflösung der GBR gesperrt.
Es muss geprüft werden, ob dies rechtmäßig war und welcher Schaden entstand.
Zitat:
Es besteht ein GBR-Vertrag in dem keine speziellen Punkte zur Auflösung enthalten sind.
Ich werde nie verstehen, wie so etwas zustandekommen kann. Es geht ums Geld und ums Geschäft, und da hört jede Freundschaft auf.
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  #5 (permalink)  
Alt 05.10.2011, 19:21
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AW: GBR-Auflösung

In Betracht für B käme z.B. eine Kündigung aus wichtigem
Grund;
sowie Schadensersatzansprüche wegen Sperrens der Seite.
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