Dies ist eine Diskussion zu Führen einer GmbH ohne HRB Eintrag (Täuschung?) innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| der Einzelunternehmer A betreibt ein kleines Filialgeschäft. Das Gewerbe ist als Einzelunternehmen beim Gewerbeamt und A als e.K. im Handelsregister HRA eingetragen. 6 Monate nach Unternehmensgründung, beschliesst A - getrieben von einem unglaublichen Geltungsbedürfnis - sich fortan Geschäftsführer zu nennen und tritt in der Öffentlichkeit (einchließlich Firmenschild am Laden) als Geschäftsführer einer GmbH auf. Nachweislich hat A jedoch garkeine GmbH gegründet, noch die Gründung angestrengt. Weder dem zuständigen Gewerbeamt, noch anderen Institutionen einschl. dem Registeramt ist die von A benannte GmbH bekannt. Nun meine Frage: Verstößt A hier nicht gegen das Gesellschaftsrecht und täuscht durch Vorspielung falscher Tatsachen seine Kunden und Vertragspartner? Wenn ja, gegen welche einschlägigen Regelungen verstößt A in dem beschriebenen Fall? Über eure Mithilfe würde ich mich freuen. |
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| AW: Führen einer GmbH ohne HRB Eintrag (Täuschung?) Verstoß gegen §18, ggf. 29, 37 HGB. Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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