Dies ist eine Diskussion zu Frage zur OHG innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| Frage zur OHG kann mir jemand sagen wie die richtige Antwort auf solche ein Frage lautet? In welchem Verhältnis stehen gesetzliche Regelungen und gesellschaftsvertragliche Regelungen grundsätzlich bei der OHG? Mein Vorschlag ist: Die §105 -160 des HGB sind die gesetzlichen Regelungen für die OHG. Im Gesellschaftsvertrag können für die §110-122 anderslautende Regelungen getroffen werden. Sind im Gesellschaftsvertrag keine Regelungen hierfür getroffen, gelten automatisch die Regelungen des HGB. Ich würde gerne noch schreiben, dass es zur Gründung einer OHG grundsätzlich einen Gesellschaftsvertrag bedarf, also es zwingend ist. Ich kann nur keinen § finden in dem das steht. Oder irre ich mich un der Gesellschaftsvertrag ist gar keine Pflicht? Beste Grüße und schon mal danke für eure Hilfe! |
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| AW: Frage zur OHG Ein Gesellschaftsvertrag ist nicht erforderlich. Es ist nur sinnvoll, um das Innenverhältnis (z. B. wer die Geschäftsführung macht, abstimmungsverhältnis, etc) und im begrensten mahse auch im Ausenverhältnis (Vertretung). wenn kein Gesellschaftsvertrag besteht, dann gelten ausschlieslich die gesetzlichen Vorgaben. |
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| AW: Frage zur OHG Das wäre jetzt auch meine Frage gewesen. Ich weiß der Vertrag kann formlos sein. Aber heißt das nicht einfach nur, dass er keiner noteriellen Beurkundung bedarf? Im BGB kann ich allerdings zur Pflich eines Gesellschaftsvertrags nichts finden. Nur der Inhalt ist in §705 definiert. |
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| AW: Frage zur OHG Z. B. wird eine GBR automatisch zu einer OHG, wenn gehandelt wird. |
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| AW: Frage zur OHG Zitat:
__________________ www.schauwienold.de Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Frage zur OHG Zitat:
__________________ www.schauwienold.de Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Frage zur OHG Oh ja, nachdem ich jetzt Stunden mit Recherchieren verbracht habe... Ich denke auch das die Willenserklärungen (auch durch konkludes Verhalten) der Gesellschafter schon der Vertrag sind. Ich tu mich schwer, mir einen Vertrag vorzustellen, der eigentlich nicht greifbar ist. Das wird es sein. Aber jetzt hab ichs. Also wird es wohl heißen: Die §105 -160 des HGB sind die gesetzlichen Regelungen für die OHG. Im Gesellschaftsvertrag können für die §110-122 anderslautende Regelungen getroffen werden. Der Gesellschaftsvertrag ist erforderlich und beurkundet, dass die Gesellschafter ein gemeinsames Ziel verfolgen. Der Gesellschaftsvertrag ist jedoch formlos und kann auch durch konkludes Verhalten entstehen (Übereinstimmende Willenserklärungen = Vertrag). Vielen Dank an euch! |
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| AW: Frage zur OHG Meines Wissens nach, entsteht eine OHG entweder durch Anmeldung, durch Änderung oder kraft Gesetz. Und nicht durch einen Gesellschaftsvertrag. Der Gesellschaftsvertrag hat nichts mit der Gründung einer OHG oder einer Änderung in eine OHG zu tun. Er regelt lediglich das Innenverhältnis. |
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| AW: Frage zur OHG In § 105 HGB steht es genau drin: http://www.gesetze-im-internet.de/hg...7BJNG013000300 Witzigerweise steht das in Wikipedia verkehrt drin. Wiki ist halt mit Vorsicht zu geniesen. In den folgenden Paragraphen steht das Innenverhältnis drin und folgend das Ausenverhältnis. Besteht kein Gesellschaftsvertrag gelten die Gesetze, aber durch einen Gesellschaftsvertrag kann man das innenverhälnis weitestgehend frei regeln. |
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| AW: Frage zur OHG In § 705 BGB steht nicht, das ein Gesellschaftsvertrag notwendig ist. Eine Gbr kann sogar automatisch gebildet werden, etwa durch Gründung einer Fahrgemeinschaft oder einer WG. |
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