Dies ist eine Diskussion zu Frage zur Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| Frage zur Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung Situation: Die Gesellschaft (UG) befindet sich in der Liquidation. Es gibt zwei Gesellschafter jeder zu ½ beteiligt. Es gibt zwei (native) Liquidatoren. Ein Liquidator soll wegen des Betruges durch die Gesellschafterversammlung abberufen werden. Frage: Wie muss die Einladung zu Gesellschafterversammlung formell aussehen damit die Gesellschafterversammlung beschlussfähig ist. Was ist zu tun wenn der Gesellschafter, der als Liquidator abberufen werden soll a) zu der Gesellschafterversammlung nicht kommt. b)kommt und bei der Abstimmung dagegen stimmt. Für jede Hilfe danke ich euch im voraus. |
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| AW: Frage zur Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung Eine Einladung zur Gesellschafterversammlung ist formfrei, muss aber bestimmte Angaben enthalten: §§ 49 und 51 GmbhG http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/index.html Die Briefe müssen per Einschreiben zugeschickt werden (wenn Probleme erwartet werden, besser mit Rückschein). Die Liquidatoren haben in Bezug auf die Gesellschaft keine Einwendungsbefugnisse, da sie keine Gesellschafter sind ! Sie lösen quasi die Geschäftsführer ab, "Führen" aber nicht, sondern verwalten nur noch die letzten Geschäfte, eventuell können sie auch noch neue Geschäfte eingehen, um Lagerbestände und sonstige Betriebsvermögen aufzulösen und sozusagen in Geld zu verwandeln. Gleichzeitig müssen sie natürlich auch die Schulden abzahlen. Das ganze läuft solange, bis nichts mehr da ist, eventuelles Vermögen an die Gesellschafter ausgezahlt wird und damit die Gesellschaft abgeschlossen ist. Die Liquidatoren können auch paralell zu den Geschäftsführern tätig sein, aber das ist kostenintensiv und nicht unbedingt sinnvoll. Siehe §§ 69 und 70 GmbhG (Link ist oben) |
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