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Frage zum § 13 I GmbHG

Dies ist eine Diskussion zu Frage zum § 13 I GmbHG innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.05.2011, 09:13
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Frage zum § 13 I GmbHG

Hallo,
meine Frage bezieht sich auf den § 13 I GmbhG:

(1) Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als solche hat selbständig ihre Rechte und Pflichten; sie kann Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden.


Mich interessiert nun diese Passage "sie kann Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben". Heißt dies, dass die GmbH nur Eigentum an Grundstücken erwerben kann oder auch an anderen Sachen?

MfG
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  #2 (permalink)  
Alt 07.05.2011, 21:42
V.I.P.
 
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AW: Frage zum § 13 I GmbHG

Zitat:
Heißt dies, dass die GmbH nur Eigentum an Grundstücken erwerben kann oder auch an anderen Sachen?
Ich würde eher umgekehrt formulieren:
Die GmbH kann auch Eigentum an Grundstücken erwerben.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.05.2011, 22:39
Boardneuling
 
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AW: Frage zum § 13 I GmbHG

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