Dies ist eine Diskussion zu Firmenname und Domain innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| AW: Firmenname und Domain Wenn der Ami und der Pole sich auf ihr Land beschränken, dann kann man mit ähnlichen, oder sogar gleichen Namen im deutschen Raum arbeiten. Wenn der Pole jedoch auch in deutscher Sprache wirbt und nach Deutschland liefert, dann geht das nicht mehr. Das gilt jedoch nur in der gleichen, oder ähnlichen Branche. Beispiel: Man kann hier in Deutschland ein Produkt BMW nennen und unter diesen Namen bewerben und vertreiben. Aber nur, wenn dieses Produkt nichts mit der Autobranche zu tun hat. Weiteres Beispiel: Man kann ein Cafe Sonnenschein eröffnen, wenn im Umkreis, aus dem voraussichtlich die Laufkundschaft kommt, kein anderes Cafe mit diesem Namen gibt. Aber man darf keine Imbissbude eröffnen, das den Namen McDonald trägt, da es eine Imbisskette gibt, die Bundesweit unter diesem Namen tätig ist, auch wenn es in der Umgebung keine Filiale vorhanden ist (unlauterer Wettbewer). Ebensowenig darf man hier eine Imbissbude McDagobert nennen, da hier eine Verwechselungsgefahr mit McDonald besteht. Markenschutz entsteht automatisch durch gewerblicher Nutzung von Namen oder Logo. Es muss also nicht ins Markenregister eingetragen werden. Wenn eine marke oder ein Logo nicht mehr benutzt wird, dann verfällt auch der Schutz. Anderst bei den eingetragenen Marken. Deren Schutz verfällt erst nach Löschung. Die rechtlichen Grundlagen sind in meinen Beiträgen zu finden. |
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| AW: Firmenname und Domain Wann genau verfällt denn so eine Marke? Im Prinzip lässt sich ja nicht nachweisen, ob ein Name noch benutzt wird. Nachtrag: Habe einen sehr interessanten Text der IHK gefunden, der den Unterschied von Geschäftsbezeichnung und Firmennamen erläutert: http://www.ihk-regensburg.de/ihk-r/a...Briefe_KGT.pdf Ausserdem noch gefunden: http://dejure.org/gesetze/BGB/12.html Unter den Rechtssprechungen zu dem Gesetz finden sich überwiegend Entscheidungen die denic und Domains betreffend. Geändert von Nerdworld (28.01.2012 um 07:23 Uhr). |
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| AW: Firmenname und Domain Du hättest den Text vielleicht mal lesen sollen. Es geht darum, wann ein Unternehmer einen Firmennamen haben darf. Nämlich nur, wenn er e.K. ist, oder eine GmbH etc. gründet - der Unternehmer hat nur eine Geschäftsbezeichnung. Ebenso wird darin erklärt, wobei bei der Wahl der Geschäftsbezeichnung zu achten ist. |
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| AW: Firmenname und Domain Aber das war ja eben gesagt nicht Thema des Threads, wie ansprechend ein Name klingt - sondern worauf man achten muss? |
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| AW: Firmenname und Domain Das mag ja wahr sein, und dennoch hat das ungefähr soviel mit Jura (und dem Thema) zu tun, wie Äpfel mit Waschmaschinen. Sofern niemand mehr themenbezogene Äußerungen bringt, kann der Thread eigentlich geschlossen werden. Nochmals danke, an alle, die geantwortet haben! |
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| AW: Firmenname und Domain Zitat:
Ich gebe in diesem Bereich oft zu Suchwörter noch IHK ein, da die IHK in der Regel nicht von Wikipedia abschreibt und somit auch nicht deren Fehler übernimmt. daneben sind auch die Ausführungen vom Wirtschaftslexikon Gabler sehr interesant (zu den Suchwörter Gabler eingeben). http://wirtschaftslexikon.gabler.de/...mensrecht.html Das hat damit nichts zu tun. Dieser Paragraph bezieht sich auf Namensmissbrauch, bei z. B. Bestellungen. |
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| AW: Firmenname und Domain Bist du eigentlich sicher, dass du 57, und nicht vielleicht 14 bist? Du scheinst ja unheimlich gern beweisen zu wollen, dass du menschlich bist. |
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| AW: Firmenname und Domain Es gibt einen Unterschied zwischen "im Innern ein Kind sein" und "sich wie ein Kind benehmen". |
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| AW: Firmenname und Domain Wie weit das Markenrecht greift, zeigt folgendes Urteil: http://www.ip-cube.com/2012/01/poten...uer-getraenke/ |
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| domain, firma, gründung, internet, namensrecht |
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