Dies ist eine Diskussion zu Firmenname und Domain innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| Firmenname und Domain Sagen wir mal: xy-media.org Wenn er nun aber nach "xy-media" bei Google sucht, so würde er lauter Anbieter im Internet finden, die den selben Namen benutzen. Von den Endungen .de über .com bis hin zu .nl, .pl, .com.au und .net wäre alle vertreten. Jetzt hätten also ein Pole, ein Holländer, ein Deutscher, ein Australier und ein Amerikaner den gleichen Namen. Könnte es evtl. rechtliche Probleme geben, den Domain-Namen zu benutzen und den Namen auf Visitenkarten zu drucken? |
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| AW: Firmenname und Domain In derselben Branche führt das zu erheblichen Problemen. Der name kann untersagt werden. Flapsig gesagt: wer zuerst kommt malt zuerst. Dabei kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Domainanmeldung an, sondern der Zeitpunkt, ab dem man diese Domain / den namen nutzt. |
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| AW: Firmenname und Domain Also das Problem ist eigentlich weniger die Domain, als die Tatsache, dass auch auf Rechnungen eben der Name oben drüber stehen würde. Wäre der Name denn z.B. mit einem Zusatz legitim? Und ist der Name überhaupt in irgendeiner Weise geschützt wenn er nicht als Marke eingetragen ist? Was wäre, wenn der Name einmal beim Patent- und Markenamt registriert war, der Schutz dafür aber 2009 beendet wurde? |
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| AW: Firmenname und Domain Ein Markenschutz entsteht auch ohne Anmeldung. Es geht nur darum, dass man ih auch benutzt (mit Markenschutz ist das dagegen ohne Belang). Man darf nicht in der gleichen Branche, in der gleichen Region mit dem gleichen Namen eines Konkurrenzunternehmens tätig sein. Lese dir dazu mal die Paragraphen 3, 4, 5 UWG durch. http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/ |
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| AW: Firmenname und Domain Und wie ist das nun mit einem Beinamen? Z.B. eben xy-media Köln, xy-media Schneider etc. Wie ist das, wenn es nicht um Firmen, sondern um Kleingewerbetreibende oder Freiberufler geht? Also jemand meldet ein Kleingewerbe an, und hat damit ja im Prinzip keinen Firmenname, sondern nur seinen eigenen Namen, und wählt dann z.B. als Namen Restaurant Sonnenschein. Dürfen mehrere Leute den Namen Restaurant Sonnenschein verwenden? |
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| AW: Firmenname und Domain Okay - schonmal Danke für die ganzen ausführlichen Antworten! Wenn also jemand jetzt "xy-media Schneider" über seine Internetseite schreibt, es aber in der selben Branche ein "xy media" gibt (beides aber Einzelunternehmen, also kein tatsächlicher geschützer oder eingetragener Firmenname) - ist das absolut unproblematisch? |
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| AW: Firmenname und Domain Wie kommst du auf nicht registiert?! Einzelunternehmen haben keinen Firmennamen. |
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| AW: Firmenname und Domain Zitat:
Siehe § 4 Satz 2 MarkenG http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__4.html Zitat:
Siehe § 4 Satz 2 MarkenG http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__4.html Zitat:
Siehe § 5 Absatz 2 UWG http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html Es darf keine Verwechslungsgefahr bestehen. Zitat:
Siehe § 5 Absatz 2 UWG http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html Es darf keine Verwechslungsgefahr bestehen. Das betrifft aber nur das Gebiet der geschäftlichen Tätigkeit. Im selben Ort, sowie in der direkten Umgebung darf es somit nur eine Kneipe mit diesem Namen gaben. Zitat:
Blos was hat das mit der Frage zu tun ? Die Denic hat rein gar nichts mit den rechtlichen Fragen zu tun. Kleine Anmerkung: Dieses Forum ist ein Juraforum und kein Esoterikforum. |
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| AW: Firmenname und Domain @Tourix: Jetzt wirds interessant. @Wodims Dein letzter Post ist auch nicht so ganz richtig, denn ein Einzelunternehmen hält nunmal keinen Firmennamen, und das war eigentlich fast schon Topic des Threads, wenn du die ersten Posts gelesen hättest. Und xy-media ist bestimmt nicht der Name des Unternehmers. |
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| domain, firma, gründung, internet, namensrecht |
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