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Firmenname und Domain

Dies ist eine Diskussion zu Firmenname und Domain innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 06:18
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Firmenname und Domain

Angenommen, jemand möchte nach langer Bedenkzeit ein Firma (z.B. ein Einzelunternehmen) im IT-Bereich gründen, und besitzt schon einige Zeit eine entsprechende Domain.

Sagen wir mal: xy-media.org

Wenn er nun aber nach "xy-media" bei Google sucht, so würde er lauter Anbieter im Internet finden, die den selben Namen benutzen.
Von den Endungen .de über .com bis hin zu .nl, .pl, .com.au und .net wäre alle vertreten.

Jetzt hätten also ein Pole, ein Holländer, ein Deutscher, ein Australier und ein Amerikaner den gleichen Namen.

Könnte es evtl. rechtliche Probleme geben, den Domain-Namen zu benutzen und den Namen auf Visitenkarten zu drucken?
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  #2 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 19:50
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AW: Firmenname und Domain

In derselben Branche führt das zu erheblichen Problemen.
Der name kann untersagt werden.
Flapsig gesagt: wer zuerst kommt malt zuerst.
Dabei kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Domainanmeldung an, sondern der Zeitpunkt, ab dem man diese Domain / den namen nutzt.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 20:41
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AW: Firmenname und Domain

Also das Problem ist eigentlich weniger die Domain, als die Tatsache, dass auch auf Rechnungen eben der Name oben drüber stehen würde.

Wäre der Name denn z.B. mit einem Zusatz legitim?

Und ist der Name überhaupt in irgendeiner Weise geschützt wenn er nicht als Marke eingetragen ist?

Was wäre, wenn der Name einmal beim Patent- und Markenamt registriert war, der Schutz dafür aber 2009 beendet wurde?
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  #4 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 22:58
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AW: Firmenname und Domain

Ein Markenschutz entsteht auch ohne Anmeldung.
Es geht nur darum, dass man ih auch benutzt
(mit Markenschutz ist das dagegen ohne Belang).

Man darf nicht in der gleichen Branche, in der gleichen Region mit dem gleichen Namen eines Konkurrenzunternehmens tätig sein.
Lese dir dazu mal die Paragraphen 3, 4, 5 UWG durch.
http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/
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  #5 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 23:15
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AW: Firmenname und Domain

Und wie ist das nun mit einem Beinamen?

Z.B. eben xy-media Köln, xy-media Schneider etc.

Wie ist das, wenn es nicht um Firmen, sondern um Kleingewerbetreibende oder Freiberufler geht?

Also jemand meldet ein Kleingewerbe an, und hat damit ja im Prinzip keinen Firmenname, sondern nur seinen eigenen Namen, und wählt dann z.B. als Namen Restaurant Sonnenschein.

Dürfen mehrere Leute den Namen Restaurant Sonnenschein verwenden?
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  #6 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 12:24
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AW: Firmenname und Domain

Okay - schonmal Danke für die ganzen ausführlichen Antworten!

Wenn also jemand jetzt "xy-media Schneider" über seine Internetseite schreibt, es aber in der selben Branche ein "xy media" gibt (beides aber Einzelunternehmen, also kein tatsächlicher geschützer oder eingetragener Firmenname) - ist das absolut unproblematisch?
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  #7 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 13:07
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AW: Firmenname und Domain

Zitat:
Zitat von wodim Beitrag anzeigen
Mit Sicherheit nicht. Nicht für zwei Unternehmen, die zwar öffentlich präsent sind, aber nicht mal registriert, au weia ... Im Volksmund heißt das wohl "Briefkastenfirma".
Wie kommst du auf nicht registiert?! Einzelunternehmen haben keinen Firmennamen.
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  #8 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 14:04
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AW: Firmenname und Domain

Zitat:
Zitat von wodim
Zitat:
Zitat von Nerdworld
Und ist der Name überhaupt in irgendeiner Weise geschützt wenn er nicht als Marke eingetragen ist?
Ist er nicht.
Falsch.
Siehe § 4 Satz 2 MarkenG
http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__4.html

Zitat:
Zitat von wodim
Zitat:
Zitat von Nerdworld
Was wäre, wenn der Name einmal beim Patent- und Markenamt registriert war, der Schutz dafür aber 2009 beendet wurde?
Dann ist er wieder frei.
Falsch.
Siehe § 4 Satz 2 MarkenG
http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__4.html

Zitat:
Zitat von wodim
Zitat:
Zitat von Nerdworld
Und wie ist das nun mit einem Beinamen?
Wenn die Marke "Schneider Media" geschützt ist, dann noch lange nicht automatisch die Domain "schneidermedia" .com / .de / .wasweißich. Und wenn Herr Schneider die Domain "schneidermedia.com" gekauft hat, darfst du immer noch die Domain "schneidermedia.de" verwenden - wenn sie noch frei ist.
Falsch.
Siehe § 5 Absatz 2 UWG
http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html
Es darf keine Verwechslungsgefahr bestehen.

Zitat:
Zitat von wodim
Zitat:
Zitat von Nerdworld
Dürfen mehrere Leute den Namen Restaurant Sonnenschein verwenden?
Selbstverständlich. Wie sonst dürfte sich hier in der Gegend jedes dritte Lokal "Zum alten Wirt" nennen? Man könnte sich nun wieder trefflich drüber streiten, ob das Konkurrenz ist ...
Falsch.
Siehe § 5 Absatz 2 UWG
http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html
Es darf keine Verwechslungsgefahr bestehen.
Das betrifft aber nur das Gebiet der geschäftlichen Tätigkeit.
Im selben Ort, sowie in der direkten Umgebung darf es somit nur eine Kneipe mit diesem Namen gaben.

Zitat:
Zitat von wodim
Offiziell zuständig für die Domainverwaltung ist meines Wissens die DENIC.
Boah ey, das stimmt sogar.
Blos was hat das mit der Frage zu tun ?
Die Denic hat rein gar nichts mit den rechtlichen Fragen zu tun.

Kleine Anmerkung:
Dieses Forum ist ein Juraforum und kein Esoterikforum.
Humungus, Kyuubi86 and Nerdworld like this.
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Alt 27.01.2012, 14:11
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AW: Firmenname und Domain

@Tourix: Jetzt wirds interessant.

@Wodims Dein letzter Post ist auch nicht so ganz richtig, denn ein Einzelunternehmen hält nunmal keinen Firmennamen, und das war eigentlich fast schon Topic des Threads, wenn du die ersten Posts gelesen hättest. Und xy-media ist bestimmt nicht der Name des Unternehmers.
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  #10 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 18:30
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AW: Firmenname und Domain

Nun bezog sich ja aber die Frage eigentlich auf Firmen, und nicht nur Domains.
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