Dies ist eine Diskussion zu Firmengrundsatz innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| Firmengrundsatz mal angenommen Frau Banane aus München möchte eine OHG Eröffnen (Also OHG anmelden im Handelsregister). Sie ist momentan e.K. (eingetragene Kauffrau). Sie findet eine weitere Person ihren Freund der zustimmt zusammen mit Frau Banane diese OHG zu eröffnen. Zur Zeit führt sie das Geschäft (e.K.) und nennt sich "Banane Verlag e.K." (Sie stellt Produkte wie Broschüren, Poster, Kalender... her) Der neue Name der Firma soll lauten: "Verlag OHG" Ist dies zulässig, oder verstößt es gegen Firmengrundsätze wie z.B. Firmeneigenständigkeit etc... In der Frage geht es nur darum ob der Name "Verlag OHG" als solcher zulässig ist ohne irgendwelche Zusatzzeichen? Danke |
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| AW: Firmengrundsatz Zitat:
(Quelle) Ich würde mal davon ausgehen, daß ein Registergericht den Firmennamen "Verlag" nicht akzeptieren wird.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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