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Finanzgeschäfte als GmbH

Dies ist eine Diskussion zu Finanzgeschäfte als GmbH innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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Alt 17.08.2011, 18:43
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Question Finanzgeschäfte als GmbH

Hallo liebe Forengemeinde,

Nehmen wir mal folgenden fiktiven Sachverhalt an:

Nehmen wir mal Investor I hat sich folgendes überlegt:
Er hat sich nun lange mit der Materie der Wertpapiere beschäftigt und hält den aktuellen Zeitpunkt gut zum einsteigen. Hier mögen die Meinungen auseinander gehen, aber das ist nur Nebenprodukt. Er möchte ein Kapital von 25.000,-€ investieren in andere Unternehmen (durch Aktien, Anleihen, stille Beteiligungen, etc.)

Welchen Gedankengang I hatte:
Er gründet eine juristische Person. GmbH oder UG, oder, oder... Und führt der juristischen Person (bspw. CleverInvest GmbH) Kapital zu. Das Kapital wird die CleverInvest GmbH wiederum in Aktien/Anleihen/sonstige Unternehmensbeteiligungen (einer AG, GmbH, etc.) anlegen. Man könnte praktisch sagen er gründet eine Beteiligungsgesellschaft im kleinen Stile. Zusammengefasst würde I die Beteiligungen lieber als CleverInvest GmbH tätigen als Privatmann.

Fragen:
1.) Ist das eine realistische Vorstellung?
2.) Fügt er der juristischen Person Kapital zu, gehört das zugeführte Kapital der juristischen Person und nicht mehr I, oder?
3.) Wie sieht es mit der Besteuerung aus?
a) Wenn I dem Geschäftsführer (ihm selbst) ein Gehalt auszahlt. Irgendwann, sobald Gewinne zu verbuchen sind
b) Bei Geschäftsvorgängen (Körperschaftssteuer, etc.)

4.) Könnten Teilhaber an diesem Vorhaben mitziehen? Bspw. Gesellschafter, welche einen kleinen Geldbetrag mit einbringen?

Freue mich bereits jetzt über Beiträge.

Herzliche Grüße,
SHC
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Alt 17.08.2011, 19:50
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AW: Finanzgeschäfte als GmbH

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Alt 18.08.2011, 10:11
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AW: Finanzgeschäfte als GmbH

Zitat:
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Fragen:
1.) Ist das eine realistische Vorstellung?
Die Frage kann sich der Betreffende nur selbst beantworten...
Zitat:
2.) Fügt er der juristischen Person Kapital zu, gehört das zugeführte Kapital der juristischen Person und nicht mehr I, oder?
Die juristische Person GmbH (als Beispiel) ist eine eigene Rechtspersönlichkeit, ihr Eigentum gehört ihr, nicht den Gesellschaftern. Den Gesellschaftern gehört die GmbH.

Zitat:
3.) Wie sieht es mit der Besteuerung aus?
Dazu konsultiere man einen Steuerberater. Der steuerpflichtige Gewinn wird zum Teil bei der GmbH (Körperschaftssteuer), zum Teil beim Gesellschafter (Eigentumssteuer) besteuert, bei Personengesellschaften (KG) sieht's wieder anders aus. Ein individuelles Steuermodell kann man nur individuell ausarbeiten.

Zitat:
a) Wenn I dem Geschäftsführer (ihm selbst) ein Gehalt auszahlt.
Der Geschäftsführer ist Organ der Gesellschaft, er wird üblicherweise von der Gesellschaft bezahlt. Wenn ein GmbH-Gesellschafter von einem Dritten (speziell einem GmbH-Gesellschafter) direkt bezahlt würde, würde man wohl schnell im Problemfall rechtlich relevante Loyalitätsprobleme haben. Der Geschäftsführer vertritt ja die GmbH auch gegenüber den Gesellschaftern. Zumindest eine windige Konstruktion.

Sind Alleingesellschafter und Geschäftsführer identisch, geht eine Gehaltszahlung ohnehin nur über den Umweg über die GmbH, man kann sich - zumindest steuerrechtlich - nicht selbst ein Gehalt zahlen.

Zitat:
Irgendwann, sobald Gewinne zu verbuchen sind
b) Bei Geschäftsvorgängen (Körperschaftssteuer, etc.)[/I]
4.) Könnten Teilhaber an diesem Vorhaben mitziehen? Bspw. Gesellschafter, welche einen kleinen Geldbetrag mit einbringen?
Die Frage ist vollkommen unklar und unverständlich?
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 18.08.2011, 10:45
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AW: Finanzgeschäfte als GmbH

Ein bisschen allgemeines:
Sämtliche Gewinne aus einer juristischen Person müssen 2 mal versteuert werden. Zum einen muss die juristische Person die Einnahmen versteuern, zum anderen muss der Besitzer, wenn er Geld rausholt, das versteuern. Dazu kommt die Buchführung und so weiter und so fort.
Macht man das privat, fällt nur 25 % Kapitalertragssteuer an.
Alles macht die Bank = keinerlei Buchführung.
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