Dies ist eine Diskussion zu Feststellung Jahresabschluss / Entlastung Gf innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| Feststellung Jahresabschluss / Entlastung Gf Einem Mitgesellschafter, der nicht der GF ist, werden diese Vorgänge bekannt und er verweigert die Feststellung des Jahresabschlusses und auch die Entlastung des GF, um als Mitwisser einer möglichen Haftung/Mitschuld aus dem Weg zu gehen. Frage: Können in der Folge unabhängig von dieser Sache die nächsten Jahresabschlüsse wieder festgestellt werden, wenn diese Jahre wieder ordnungsgemäß gelaufen sind? Kann der GF trotz dieser Sache in den Folgejahren wieder entlastet werden? |
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| AW: Feststellung Jahresabschluss / Entlastung Gf Man kann gegen die Vorgänge vorgehen, aber das hat keine direkten Auswirkungen auf den von diesen Vorfällen unabhängigen neuen Jahresabschluss. |
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