Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Erpressungsversuch eines mittlerweile privat insolventem Ex-GbR-Gesellschafters

Dies ist eine Diskussion zu Erpressungsversuch eines mittlerweile privat insolventem Ex-GbR-Gesellschafters innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 04.12.2006, 12:54
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2006
Beiträge: 3
Keine Wertung, muellerpb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, muellerpb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, muellerpb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, muellerpb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, muellerpb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, muellerpb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, muellerpb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, muellerpb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, muellerpb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, muellerpb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Erpressungsversuch eines mittlerweile privat insolventem Ex-GbR-Gesellschafters

Hallo,
da in meinem BWL-Studium bei Wirtschaftsrecht nie so in die Tiefe gegangen wurde und selbst der Anwalt z.Zt. noch etwas unsicher ist, versuche ich mal auf diesem Weg ein paar hilfreiche Ratschläge zu bekommen.

Die GbR bestand aus zwei gleichberechtigten Partnern, die sich vor 5 Jahren im Streit getrennt haben und in den letzten Jahren bereits unzählige Prozesse führten, da die eine Seite nie wieder richtig auf die Beine gekommen ist. Aber nun schlägts dem Fass echt den Boden aus! Der Ex-Gesellschafter, nennen wir ihn ab nun einfach X, ist seid ca. einem halben Jahr privat insolvent gemeldet. Nun versucht er einen Erpressungsversuch gegen seinen Ex-Kollegen, nennen wir ab jetzt mal Y. Also X möchte eine utopische Summe von Y damit er Akten , welche er angeblich noch reichlich aus der gemeinsamen Zeit besitzt, nicht an das Finanzamt weitergibt. Er meint für ihn bestände dabei nun keine Gefahr mehr, da er ja die private Insolvenz angemeldet hat und so Y alle zu erwarteten Forderungen gleich doppelt bezahlen muss! Kurz zu den Akten: Es ist durchaus möglich, dass er noch im Besitz einiger Papiere ist, die z.B. einige Steuernachzahlungen nach sich ziehen könnten, da trotz einiger Steuerprüfungen vielleicht das ein oder andere übersehen wurde.
Die Frage ist nun: Sollte es zu Steuernachzahlungen kommen, ist es dann wirklich so, dass X nichts zu befürchten hat und Y die alleinige Last tragen muss? Und gilt dies auch für persönliche Steuern (z.B. Einkommenssteuern). Denn eins ist wohl klar, dass Y auf keinen Fall auf die Erpressungsversuche eingehen wird und auch nur einen Cent an X zahlt.
Und wenn X auch aufgrund seiner Insolvenz nichts zahlen kann, droht ihm dann eine andere Strafe oder kommt er wirklich einfach so davon?
Ich habe noch folgendes Urteil vom 24.2.2003 Az. II ZR 385/99 (BGH) gefunden, indem folgendes festgestellt wird: „Ferner sei die Zurechnung den übrigen Gesellschaftern auch zumutbar, weil diese ihre geschäftsführenden Gesellschafter auswählen. Für die Ausdehnung auf gesetzliche Verbindlichkeiten spricht insbesondere der Gedanke des Gläubigerschutzes.“
Hat dieses Urteil irgendwelche Auswirkungen auf diesen Fall? Zählt damit die Zeit vor dem Jahr 2003 nicht? Muß jetzt ein Gesellschafter beispielsweise auch nicht gezahlte Einkommenssteuer eines ehemaligen Geselschafters aus der gemeinsamen Zeit der GbR zahlen?

Wie man sieht gibt es Fragen über Fragen bei diesem Fall und ich bin für jeden hilfreichen Vorschalg sehr sehr dankbar!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 04.12.2006, 21:53
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2006
Beiträge: 74
100% positive Bewertungen (74 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (74 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (74 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (74 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (74 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (74 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (74 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (74 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (74 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (74 Beiträge, 11 Bewertungen)  
Exclamation AW: Erpressungsversuch eines mittlerweile privat insolventem Ex-GbR-Gesellschafters

Suchen Sie eine FÄHIGEN Rechtsanwalt auf. Und: Wenn Sie Steuerstraftaten begangen haben sollten, würde ich mal über eine Selbstanzeige nachdenken. Und noch: Insolvenz schützt aber nicht vor Haftstrafen. Die werden im Gegenteil umso wahrscheinlicher...
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 05.12.2006, 13:56
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2006
Beiträge: 3
Keine Wertung, muellerpb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, muellerpb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, muellerpb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, muellerpb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, muellerpb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, muellerpb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, muellerpb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, muellerpb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, muellerpb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, muellerpb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Erpressungsversuch eines mittlerweile privat insolventem Ex-GbR-Gesellschafters

Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Ob der Anwalt fähig ist oder nicht, wird sich morgen abend zeigen, da dann ein Treffen zu diesem Thema ansteht und er ein paar Lösungsvorschläge mitbringen möchte. Ich wollte nur nicht untätig rumsitzen, sondern mich auch mal über weiter Möglichkeiten informieren.
Mit der Selbstanzeige ist das so ne Sache: Was die persönlichen Steuerzahlungen angeht, da ist eigentlich so weit alles legal und vollständig gelaufen. Leider weiß ich allerdings nicht genau, was mit den GbR-Steuern passiert ist, da sich da in der Regel X drum gekümmert hat und er auch weitestgehend die Akten von damals besitzt. Es kann daher durchaus sein, dass alles nur leere Drohungen sind, aber natürlich auch nicht. Daher wäre es schon interessant zu erfahren, was alles auf X zukommen könnte und was mit Y passiert! Nachdem ich hier etwas gestöbert habe, hätte ich auch noch ne Frage: Sollte X jetzt alleine zahlen müssen, da Y insolvent ist, könnte sich X das Geld irgendwann von Y zurückholen, sobald die Frist (ich glaube 7 Jahre) seiner privaten Insolvenz abgelaufen ist?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 05.12.2006, 15:04
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2006
Beiträge: 74
100% positive Bewertungen (74 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (74 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (74 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (74 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (74 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (74 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (74 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (74 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (74 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (74 Beiträge, 11 Bewertungen)  
Cool AW: Erpressungsversuch eines mittlerweile privat insolventem Ex-GbR-Gesellschafters

1. Der Y ist jetzt insolvent, und hat auch schon Restschuldbefreiung beantragt? Die gibt es nur für redliche Schuldner. Wenn Ihm aber aus Steuerstraftaten Forderungen des Finanzamts entgegenstehen, wird man kaum über Redlichkeit sprechen können. Das gleiche gilt selbstverständlich auch, wenn der Y LAUT GESELLSCHAFTSVERTRAG DER GbR für die Wahrnehmung der steuerlichen Angelegenhgeiten zuständig war, beim Finanzamt als Empfangsbevollmächtigter genannt war, UND er darüber hinaus zu seinem eigenen Vorteil im Namen und für Rechnung der GbR Steuern verkürzt bzw. hinterzogen hat.

Bedeutet: Die Restschuldbefreiung kann aufgehoben werden, wenn ihm nachgeweisen wird, dass er KEIN redlicher Schuldner ist / war.

2. Das gilt selbstverständlich auch, wenn er sich in der nunmehr begonnenen Wohlverhaltensphase "daneben" benimmt. Andere Leute um Geld erpressen sollte nicht dazu gehören - ABER HABE ICH NICHT GEPRÜFT! Das ist nur so ein Verdacht.

Das findet der X aber schnell heraus, wenn er unter

www.insolvenzbekanntmachungen.de

erstens überprüft, ob und wann der Y Insolvenz angemeldet hat, und zweitens für den Fall, dass X fündig wird, den in der Bekanntmachung angegebenen Insolvenzverwalter mal unverbindlich telefonisch kontaktiert. Wenn der die Auskunft gibt, dass die schöne Restschuldbefreiung dann für den Y dahin wäre, könnte der X dem Y dieses recht unzweideutig mitteilen. Denn für den Y hieße das Realisieren seiner Drohung, dass ihm alle Gläubiger, der X inclusive, bis ans Ende seiner Tage die Wurst vom Brot nehmen werden. Zwar verjähren die Forderungen nach 30 Jahren, aber wer innerhalb dieses Zeitraums einmal vollstreckt, für den beginnt die Verjährungsfrist erneut.

Man kann also sagen, dass der Y sich seine eigene Henkersmahlzeit kochen würde.

Dieses stimmt umso mehr, wenn er wirklich der Steuerbevollmächtigte (Gesellschafter) der GbR ist. Zwar haften die GbR - Gesellschafter dem Finanzamt gegenüber prinzipiell zunächst mit der Gesamthand. Doch lässt sich - da die Umsatzsteuervoranmeldungen entweder unterschrieben worden sind, oder zumindest die Teilnahmeerklärung für die elektronische Übermittlung unterschrieben wurde - zweifelsfrei nachweisen, wer im Innenverhältnis die Verantwortung trägt. Und daraus würde dann ein Schadenersatzanspruch des X gegen den Y zu beweisen sein.

Gehen wir mal davon aus, dass in dem Fall, dass die Steuerunterlagen der GbR heute erneut geprüft würden, die GbR noch Steuern schulden würde. Die Gründe lassen wir zunächst dahingestellt. Dann ist es wichtig zu wissen, wie lange die GbR schon aufgelöst ist. Denn ein Blick in die Abgabenordnung (AO) zegt in § 228 AO, dass Steuerforderungen einer besonderen Verjährung unterliegen.

Die beträgt gem. § 228 AO FÜNF JAHRE, und beginnt dem § 229 AO folgend mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch erstmals fällig geworden ist (§ 229 I S.1 AO). Was für diesen Fall heißen würde, dass heute bereits alle Forderungen des Finanzamts aus dem Jahr 2000 verjährt sind, und in wenigen Tagen auch die aus 2001 - wenn kein Ausnahmetatbestand worliegt. Der ist hier nicht ersichtlich.

Ist die Firma also im Jahr 2000 vor die Wand gehauen worden, besteht hinsichtlich Nachforderungen eh kein Grund zur Sorge für den X. Er könnte dem Y einen günstigen Aktenvernichter zu Weihnachten schenken - als kleine Anspielung.

Ist die Firma 2001 vor die Hunde gegangen, heißt es, den scheinbar sehr ungebildeten Y noch bis Neujahr zu vertrösten, um Ihm dann alles Gute für seinen weiteren Lebensweg zu wünschen.

Ist die Firma ab 2002 plattgemacht worden, würde ich mir schon eher Gedanken machen, ob da noch eine saftige Forderugn vom Finanzamt kommen könnte.

Folgendes Prinzip sollte für den X dann greifen: Man verhandelt nicht mit Erpressern.

Gesetzt der Fall, es bestünden nicht verjährte Steuerforderungen gegen die GbR. Die haben die Gesellschafter seiner Zeit ja rechtswidrig Ihrem Vermögen zugeführt. Zwar ist es immer ärgerlich, etwas abzugeben, was einem lieb geworden ist - hier insbesondere Geld -, aber wenn es einem nicht gehört, sollte man es auch GERNE zurückgeben.

Wenn der X für den Fall der nicht verjährten Steuerforderungen nun eine Selbstanzeige erstattet, und die Zahlen berichtigt, wird er nach § 371 AO sogar im Falle einer Steuerhinterziehung straffrei - zumindest dann, wenn er die Steuernachforderungen innerhalb einer ANGEMESSENEN FRIST begleicht.

In dem Fall, dass der X vom Y hintergangen wurde, und diesem noch ein Schadenersatzverfahren anheftet (was ich mir bei einer Privatinsolvenz gut überlegen würde, weil man zumindest so bald nicht an Geld vom Y kommen wird), und der X reumütig und entsetzt von dem Ihm bisher völlig unbekannten Fehlverhalten des Y Seibstanzeige erstattet, und er sich willig zeigt, die Steuerforderungen zumindest in Raten zurückzuführen, sollte man mit (fast) jedem Finanzamt eine Vollstreckungsunterbrechung aushandeln können.

Aber da die Gesellschafter X und Y sich ja schon vor fünf Jahren getrennt haben, wird die GbR schon kaum noch Umsätze gemacht haben seit 2002, selbst wenn die Gesellschaft nicht abgemeldet und aufgelöst wurde.

Summa sumarum fällt es mir daher schwer, aus dem Sachverhalt eine wirkliche Bedrohung für X erkennen zu können. Ist die Gesellschaft wie gesagt erst nach 2001 aufgelöst worden, würde ich dem X dringend zur Selbstanzeige raten. Die soll er mit einem Steuerberater absprechen. Dann besteht vor Allem die Gefahr der Strafverfolgung nicht mehr, und die ist - schon angesichts der Bußgeldsätze - das eigentliche Risiko bei der Angelegenheit. Es schadet übrigens nichts, wenn der Steuerberater einen Rechtsanwalt an Bord hat.

Ansonsten gilt: keep cool
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 05.12.2006, 17:14
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2006
Beiträge: 3
Keine Wertung, muellerpb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, muellerpb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, muellerpb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, muellerpb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, muellerpb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, muellerpb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, muellerpb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, muellerpb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, muellerpb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, muellerpb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Erpressungsversuch eines mittlerweile privat insolventem Ex-GbR-Gesellschafters

WOW!!! Das nenne ich mal ne Antwort! Im Ernst: vielen vielen Dank! Da sind viele wertvolle Informationen und Anregungen enthalten, die mich zusätzlich auch etwas beruhigt haben!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Ausschluss eines GbR-Gesellschafters Gesellschaftsrecht 13.07.2009 19:22
Ausschluss eines Gesellschafters, OHG/KG Gesellschaftsrecht 17.07.2008 13:05
Treuepflicht eines Gesellschafters Gesellschaftsrecht 08.06.2007 16:48
Ausstieg eines Gesellschafters aus 4er GbR Gesellschaftsrecht 09.04.2007 22:24
Ausschluß eines Gesellschafters bei GbR Gesellschaftsrecht 22.03.2006 06:32





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Gesellschaftsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN