Dies ist eine Diskussion zu Entlastung Geschäftführer innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| Mal angenommen der Geschäftführer einer GmbH legt den Gesellschaftern am Tage der Gesellschafterversammlung, die fristgerecht einberufen wurde den Jahresabschluss vor. Da zugleich auch die Niederlegung seines Amtes beabsichtigt ist und der Nachfolger eingesetzt werden soll, wird die Entwicklung der GmbH in einem durch den Steuerberater gegengezeichneten betriebswirtschaftlichen Kurzbericht für das laufende Geschäftsjahr vorgelegt. Die Gesellschafter lassen sich den Jahresabschluss und anschließend den Kurzbericht erklären. Es werden jeweils Gewinne im Ergebnis dokumentiert. Die Gesellschafter erteilen Entlastung für den Geschäftführer ohne Einschränkung. Anschließend wird der Geschäftsführer abberufen mit einer generellen Entlastung für die gesamte Tätigkeit bis zu der Abberufung und der neue Geschäftsführer bestellt. Nach einigen Tagen entdeckt der neue Geschäftsführer nicht doumentierte offene hohe Rechnungen. Ist eine Entlastung (in diesem Falle generelle bzw. ohne Einschränkungen)des ehem. Geschäftsführers damit noch gültig bzw. kann diese angefochten werden? Vielen Dank für die Kommentierungen, hjuethelen |
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