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Eintragrung ins Handelsregister (HRB)

Dies ist eine Diskussion zu Eintragrung ins Handelsregister (HRB) innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.07.2010, 11:49
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Eintragrung ins Handelsregister (HRB)

Wer übernimmt die Eintragung in das Handelsregister (Abteilung B) nach der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages?
Darf dies der Notar ohne Nachweis der erbrachten Stammeinlage vornehmen oder muss dies einer der Geschäftsführer machen?

Gibt es dazu einen Gesetzestext?

In folgendem fiktiven Fall ist eine Eintragung der GmbH ins Hnadelsregister erfolgt, obwohl noch keine Stammeinlage eingebracht wurde. Eigentlich sollte dies ja nicht möglich sein.

Danke schon im Voraus
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  #2 (permalink)  
Alt 25.07.2010, 14:55
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AW: Eintragrung ins Handelsregister (HRB)

M.E. dann eine Fehler vom Gericht.
Anmelden könnte der GF oder der Notar, wenn er die
Vollmacht besitzt.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.07.2010, 15:16
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AW: Eintragrung ins Handelsregister (HRB)

Danke für die Antwort!

Müsste diese Vollmacht schriftlich üertragen werden und müssen dem Registrergericht nicht auch die Zahlngsbelege oder irgendein sonstiger Nachweis vorliegen?

Es wäre für mich wichtig in Erfahung zu bringen wie der Ablaub bei solchen Dingen ist und dass nachweisbar wäre, ob dieser Nachweis oder die Anweisung der Eintragung mit Nennung des Namens ggf. Unterschrift oder Siegel erbracht werden müsste.
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  #4 (permalink)  
Alt 25.07.2010, 16:33
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AW: Eintragrung ins Handelsregister (HRB)

In der Regel prüft das Gericht schon sehr genau, ob die
erfordelichen Einlagen erbracht worden sind.

Dass der Notar nicht gegen den Willen der Gesellschafter
bzw. der GF die GmbH eintragen kann, erscheint mir
grundlegend logisch.
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  #5 (permalink)  
Alt 25.07.2010, 18:08
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AW: Eintragrung ins Handelsregister (HRB)

Zitat:
Zitat von Alfons12 Beitrag anzeigen
Wer übernimmt die Eintragung in das Handelsregister (Abteilung B) nach der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages?
Die Eintragung kann nur vom Notar veranlasst werden.
Zitat:
Darf dies der Notar ohne Nachweis der erbrachten Stammeinlage vornehmen oder muss dies einer der Geschäftsführer machen?
Der Geschäftsführer muss in der Handelsregisteranmeldung versichern, dass die eingezahlten Stammeinlagen zur freien Verfügung stehen.

Der Notar reicht i.d.R. die Unterlagen erst dann beim Registergericht ein, wenn der entsprechende Einzahlungsbeleg vorliegt. Hierzu gibt es m.W. allerdings keine zwingende Verpflichtung.

Zitat:
In folgendem fiktiven Fall ist eine Eintragung der GmbH ins Hnadelsregister erfolgt, obwohl noch keine Stammeinlage eingebracht wurde.
Dann hat der GF eine falsche Versicherung abgegeben!
Zitat:
M.E. dann eine Fehler vom Gericht.
Das Gericht muss nicht prüfen. Vor MoMiG wurde der Einzahlungsbeleg noch beim RG eingereicht, dies ist nunmehr nicht mehr erforderlich. Das Gericht kann nur dann die Vorlage des Einzahlungsbelegs verlangen, wenn es erhebliche Zweifel gibt.
Zitat:
Anmelden könnte der GF oder der Notar, wenn er die
Vollmacht besitzt.
Die Unterlagen kann nur der Notar (elektronisch) einreichen.
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  #6 (permalink)  
Alt 25.07.2010, 19:15
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AW: Eintragrung ins Handelsregister (HRB)

Viele Dank für die Antworten. Jetzt hätte ich noch eine Frage.

Angenommen einer der Gründungsgesellschafter ist mit einer anderen GmbH (GmbH X) als Gesellschafter, der andere als natürliche Person eingestiegen.


Kann der o.g. Gesellschaftsvertrag angefochen werden, wenn der Gesellschafter der GmbH X, bei dessen Gründung den selben falsche Angabe gemacht hat?

Wäre der Vertrag damit schon vorher ungültig, sodass gegen den Gesellschafter als natürliche Person keine Straftat vorliegt?
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  #7 (permalink)  
Alt 25.07.2010, 19:22
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AW: Eintragrung ins Handelsregister (HRB)

Ich suche in diesen fiktiven Vorfall eine Alternative zur Selbstanzeige des Gesellschafters, der sich wahrscheinlich als natürliche Person strafbar gemacht hat.

In diesem Szenario sehe ich keinen Ausweg, die GmbH aus dem HR auszutragen ohne, dass der Strafbestand ans Licht käme.

Dieser Artikel bezieht sich auf folgenden Post:

Verstoß gegen § 82 GmbHG - falsche Angaben

Es wäre jedoch kein Fehler von Seiten des Notars.
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  #8 (permalink)  
Alt 01.08.2010, 11:29
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AW: Eintragrung ins Handelsregister (HRB)

Die Behauptung des GF, dass er über die Einlage frei verfügen kann, ist doch nicht widerlegbar.
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  #9 (permalink)  
Alt 02.08.2010, 10:43
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AW: Eintragrung ins Handelsregister (HRB)

Wie ist das gemeint?
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  #10 (permalink)  
Alt 02.08.2010, 16:50
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AW: Eintragrung ins Handelsregister (HRB)

Wer will den den GF in die Tasche sehen?
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