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Einsicht in die elektronische Finanzbuchhaltung

Dies ist eine Diskussion zu Einsicht in die elektronische Finanzbuchhaltung innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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Alt 14.10.2011, 10:25
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Einsicht in die elektronische Finanzbuchhaltung

Hat ein Minderheitsgesellschafter einer GmbH grundsätzlich das Recht, Einsicht in die elektronisch geführte Buchhaltung zu bekommen? Muss dem Gesellschafter ein Zugang zum Buchhaltungsprogramm (z.B. über Account nur mit Leserechten) gewährt werden?

Falls ja, darf der Gesellschafter auch ohne die anderen Gesellschafter / dem Geschäftsführer Einsicht in das Programm nehmen?

Falls nein, wie soll der Gesellschafter ohne Einsicht in die Details in diesem Fall den zu billigenden Jahresabschluss überprüfen?
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  #2 (permalink)  
Alt 16.10.2011, 11:14
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AW: Einsicht in die elektronische Finanzbuchhaltung

Noch ein Nachtrag: Der Minderheitsgesellschafter ist auch Mitarbeiter in der GmbH. Der Zugang zur Fibu-Software wäre also zumindest technisch problemlos möglich.
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  #3 (permalink)  
Alt 02.11.2011, 07:26
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AW: Einsicht in die elektronische Finanzbuchhaltung

Was bedeutet es, wenn man hier keine Antworten bekommt? Thema zu uninteressant oder es gibt hierzu keine eindeutigen Aussagen? Wäre toll, wenn mir wenigstens jemand das beantworten könnte. Danke!
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  #4 (permalink)  
Alt 02.11.2011, 14:18
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AW: Einsicht in die elektronische Finanzbuchhaltung

Vielleicht hilft das weiter:

http://www.redmark.de/gmbh/specialCo...=1225271262.96
__________________
Gruß

Klaus
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  #5 (permalink)  
Alt 02.11.2011, 15:18
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AW: Einsicht in die elektronische Finanzbuchhaltung

"Der Auskunft- und Einsicht suchende Gesellschafter hat keinen Anspruch auf einen Arbeitsplatz, auf die Hilfe von Personal, auf die Befragung der Mitarbeiter oder Anspruch auf technische Hilfe durch die GmbH."

Wenn "Anspruch auf technische Hilfe" den Zugang zum Fibu-Programm bedeutet, dann hilft mir das weiter, ja.

Danke, auch für den Link zum Geschäftsführer-Portal.
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  #6 (permalink)  
Alt 02.11.2011, 21:42
V.I.P.
 
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AW: Einsicht in die elektronische Finanzbuchhaltung

§ 51 a GmbH Gesetz gilt unabhängig von der Beteiligungsghöhe.

Das dem Gesellschafter ein elektronischer Zugang zur
Buchführung gewährt werden muss, das glaube ich nicht.
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