Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Einmann-GmbH & Co.KG + stille Einlage von A selbst

Dies ist eine Diskussion zu Einmann-GmbH & Co.KG + stille Einlage von A selbst innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 04.04.2011, 15:01
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2010
Alter: 44
Beiträge: 14
Keine Wertung, Niemand2000 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Niemand2000 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Niemand2000 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Niemand2000 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Niemand2000 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Niemand2000 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Niemand2000 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Niemand2000 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Niemand2000 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Niemand2000 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Wink Einmann-GmbH & Co.KG + stille Einlage von A selbst

folgender fiktiver Fall:

A stellt der GmbH in Gründung (mit A als einzigem Gesellschafter) 12.500,00 Euro in bar zur Verfügung von der ein Auto (Kurierdienst) und Büroausstattung angeschafft wird. Jetzt wird die GmbH Vollhafter bei einer GmbH & Co. KG mit A als einzigem kommanditisten (einlage 1,00 Euro).

Nach dem diese Gründungsformalitäten abgeschlossen sind, kauft A als Privatmann weitere 5 solcher Autos, die er der KG als stille Einlage zur Verfügung stellt oder verstößt dies gegen http://bundesrecht.juris.de/hgb/__230.html weil dies nicht das Handelsunternehmen eines anderen ist oder geht dies weil ja nicht er als Kommanditist sondern die GmbH als Vollhafter das sagen in der KG hat oder ist hier die Fußangel dass A in der Komplementär-GmbH das alleinige Sagen hat?

Falls dies möglich wäre, wäre dies auch bei der 1,00-Euro-GmbH möglich?
Kann mit einer 1,00-Euro-GmbH eine GmbH & Co. KG gegründet werden?
Können bei dieser unternehmung dann auch solche stillen Einlagen getätigt werden?

Wie ist hier die Rechtslage?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.




eben fiel mir noch eine ergänzung zu diesem fiktiven fall ein:

theoretisch müsst es doch auch möglich sein, dass A die 5 autos nicht als stille Einlage tätigt sondern der unternehmung unentgeltlich verleiht, sollte es mit der unternehmung den bach runter gehen, wäre er auf der sicheren seite

ginge dies auch beim 1,00-Euro-Konstrukt?




Nachtrag: es handelt sich hier nicht um ein konkretes Anliegen, sondern in einem anderen Forum fragte jemand wegen Unternehmensformen: GmbH & Still (KG) nach und wir diskutierten ein wenig, was von diesen theoretischen Überlegungen die uns so allen eingefallen sind umsetzbar wäre und was davon überhaupt rechtlich zulässig ist.




sollte diese Frage in einem anderem Rechtsgebiet besser aufgehoben sein, bitte ich um entsprechende Verschiebung. Vielen Dank
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 04.04.2011, 17:47
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2010
Alter: 44
Beiträge: 14
Keine Wertung, Niemand2000 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Niemand2000 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Niemand2000 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Niemand2000 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Niemand2000 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Niemand2000 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Niemand2000 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Niemand2000 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Niemand2000 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Niemand2000 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Einmann-GmbH & Co.KG + stille Einlage von A selbst

ich habe folgende Antworten von anderer Seite erhalten:

Also ich ich gehe von der Annahme aus, dass die Umwandlung in die GmbH&cokg komplett und ordnungsgemäß abgeschlossen ist.
Die 5 Autos sind Wirtschaftsgüter, die einem Kommanditisten gehören und werden der KG zur betrieblichen Nutzung überlassen.
Diese Wirtschaftsgüter sind in der steuerlichen Sonderbetriebsvermögensbilanz des Kommanditisten auszuweisen.
§230 HGB? Verstehe nicht, was Du immer mit § 230 hast?

Kann mit einer 1,00-Euro-GmbH eine GmbH & Co. KG gegründet werden?
Ich vermute mal nein, weil im Gesetz von der "normalen" GmbH als Basis ausgegangen wird. Außerdem sind nach §5a GmbHG Sacheinlagen verboten,
also muss auf die Gefahr der verdeckten Sacheinlagen geachtet werden.
Die mini GmbH ist so konzipiert, dass sie sich langfristig in eine normale GmbH
entwickelt, da eine besondere gesetzliche Rücklage zu bilden ist.

er kann der GmbH und Co.Kg die autos zur verfügung stellen, A ist kommanditist der GmbH und Co.Kg und da die GmbH (eine juristische person) Inhaber der Firma ist sollte dort der §230 kein problem darstellen.

hier meine antworten:

dass die 5, der KG überlassenen, dem kommanditisten gehörenden fahrzeuge in der steuerlichen sonderbetriebsvermögensbilanz des kommanditisten auszuweisen sind, wusste ich bislang nicht, würde dies auch bei autos zutreffen, die der kommanditist als privatperson anschafft und unentgeldlich der gmbh & Co. KG verleiht?
den http://bundesrecht.juris.de/hgb/__230.html habe ich immer mit aufgeführt, weil dort steht § 230 (1) Wer sich als stiller Gesellschafter an dem Handelsgewerbe, das ein anderer betreibt, mit einer Vermögenseinlage beteiligt, hat die Einlage so zu leisten, daß sie in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts übergehen. Ich denke mal eine GmbH & Co. KG, bei der man alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH ist und noch Kommanditist der KG ist kein Handelsgewerbe, welches ein anderer betreibt, aber ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen; in meinen Augen würde hier nur das unentgeltliche Verleihen der privat angeschafften Pkw an die Gesellschaft zulässig sein, aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
laut http://de.wikipedia.org/wiki/Unterne...kt)_%26_Co._KG ist es möglich eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. KG oder UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG zu gründen.
stimmt http://bundesrecht.juris.de/gmbhg/__5a.html besagt, dass sacheinlagen bei der unternehmergesellschaft untersagt sind, wusste ich bislang nicht.
gilt dies auch bei autos, die der A als privatperson anschafft und unentgeldlich der unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) verleiht?
gilt dies auch bei autos, die der kommanditist als privatperson anschafft und unentgeldlich der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. KG verleiht? müssen in diesem fall die fahrzeuge in der steuerlichen sonderbetriebsvermögensbilanz des kommanditisten aufgeführt werden?
was kann ich unter einer sonderbetriebsvermögensbilanz verstehen? leider weiß ich nicht, was dies ist.
@ XY: ist es da nicht schädlich, dass A gleichzeitig auch noch der einzige Gesellschafter/Geschäftsführer der GmbH ist, also ich meine jetzt wegen dem § 230?
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
gmbh, gmbh & co kg, kg, stille beteiligung, verdeckte sacheinlage

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Abfindung und Einlage bei Kündigung in Gbr Gesellschaftsrecht 07.12.2010 12:37
Zahlung der Einlage zu früh ? Gesellschaftsrecht 28.04.2009 10:27
Kommandit-Einlage GmbH&Co.KG Gesellschaftsrecht 23.06.2008 21:59
Verbindlichkeiten als Einlage? Gesellschaftsrecht 15.05.2007 16:55
Einzelunternehmung oder Einmann-GmbH Gesellschaftsrecht 25.10.2006 16:30





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Gesellschaftsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN