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Einfache Frage bzgl. GmbH

Dies ist eine Diskussion zu Einfache Frage bzgl. GmbH innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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Alt 20.07.2011, 17:29
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Einfache Frage bzgl. GmbH

Hallo ,
worweg bitte nicht lachen über die Frage. Versteh sie nicht richtig (BWL-Student ^^).

Wie kann man es rechtspolitisch erklären die Gesellschafter einer GmbH nicht haften?

Vielen Dank für Antworten und Hilfestellungen.
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  #2 (permalink)  
Alt 21.07.2011, 14:05
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AW: Einfache Frage bzgl. GmbH

Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft.
Eine Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person.
Dementsprechend ist eine Kapitalgesellschaft voll Rechtsfähig, Parteifähig und Deliktfähig.
Somit haftet ausschließlich die Kapitalgesellschaft.

Die Gesellschafter sind an dieser Haftung jedoch in Höhe ihrer Einlage (Firmenanteils) beteiligt.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.07.2011, 16:01
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AW: Einfache Frage bzgl. GmbH

Ergänzend zu den zutreffenden Aussagen von Tourix noch:

Zitat:
Wie kann man es rechtspolitisch erklären die Gesellschafter einer GmbH nicht haften?
Die Gesellschafter sind, sofern sie nicht gleichzeitig Geschäftsführer sind, keine Handelnden im Sinne des normalen Geschäftsbetriebs. Die Geschäftsführer haften daher in etwas größerem Ausmaß, obwohl sie eigentlich auch "nur" Angestellte sind und im Auftrag der Gesellschafter tätig sind.

Maßgeblich für die Vereinbarkeit der Haftungsbeschränkung mit unserem Rechtssystem dürfte dagegen sein, dass die potenziellen Geschäftspartner ja wissen worauf sie sich da so einlassen. So wird eine neugegründete GmbH nur Bankkredite gegen weitere Sicherheiten (z.B. durch die Gesellschafter als Bürgen) erhalten.

Im übrigen, lieber BWL-ler, stellt sich diese Frage bei allen Kapitalgesellschaften. So unterscheiden sich z.B. GmbH und AG nicht wesentlich, sind die Bezeichnungen etwas anders, das bedeutet jedoch nicht, dass die Funktion sich ändern würde. Selbst ein Aufsichtsrat ist bei großen GmbHs Vorschrift. Lediglich der öffentliche Handel mit Anteilen ist ein Alleinstellungsmerkmal der AG.
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  #4 (permalink)  
Alt 21.07.2011, 18:37
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AW: Einfache Frage bzgl. GmbH

Ah das klingt einleuchtend.Danke! Der Gesetzgeber muss sich ja dabei etwas Gedacht haben bei diesem Rechtskonstrukt.

Eine Frage hätte ich noch aus dem KG Bereich.

Warum soll nach § 176 Absatz 2 HGB der Absatz 1 nur "entsprechend Anwendung" finden, und welche Probleme tauchen im Rahmen der "entsprechenden Anwendung "auf ?

Ich habe dazu folgendes gefunden:

Durch dir Verweisung auf § 176 1 HGB entsteht zunächst der Eindruck, dass der Kommanditist als weitere Vorraussetzung auch die Zustimmung zum Geschäftsbeginn erteilen muss. Nach allgemeiner Auffassung ist dieses Tatbestandsmerkmal aber entbehrlich. Da ein Gesellschafter in eine bereits tätige Gesellschaft eintritt, die in der Regel ihre Geschäfte immer weiterführt und nicht wegen des Eintritts eines Gesellschafters unterbricht, kann es auf die Zustimmung des Kommanditisten nicht ankommen.

(Gesellschaftsrecht schnell erfasst. S.97)



Was meint ihr? Trifft dieser Absatz die Frage bzw. beantwortet er sie?


Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr Dankbar!
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Alt 21.07.2011, 23:33
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AW: Einfache Frage bzgl. GmbH

Ja, so ist es.

Man könnte auch sagen:

Der nachträglich einsteigende Kommanditist kann dem Geschäftsbeginn logischerweise nicht mehr zustimmen. Folglich kann er nur noch der Fortführung der Geschäfte zustimmen. Mit Eintritt in die Gesellschaft tut er dies stillschweigend. Einer ausdrücklichen Zustimmung bedarf es deshalb nicht, da der Kommanditist, welcher nicht persönlicher Vollhafter werden möchte oder mit den Geschäften nicht einverstanden ist, nicht bzw. nicht vor Eintragung der Gesellschaft beitreten würde.
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Alt 22.07.2011, 11:44
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AW: Einfache Frage bzgl. GmbH

Zitat:
Zitat von Geric Beitrag anzeigen
Ah das klingt einleuchtend.Danke! Der Gesetzgeber muss sich ja dabei etwas Gedacht haben bei diesem Rechtskonstrukt.
Der Gedanke dahinter ist, daß die Möglichkeit geschaffen wird, daß Kapitalgeber für ein bestimmtes Geschäft Kapital zur Verfügung stellen und nur mit diesem Kapital haften, nicht aber darüber hinaus mit ihrem Privatvermögen. Auch schon vor über 100 Jahren wusste man, was "Risikokapital" ist. Die GmbH ist da letztlich nur die vereinfachte Ausgabe der Aktiengesellschaft, bei der die Anteilseigner ja auch nur mit ihrem Anteil am Grundkapital haften (es sei denn, es handelte sich um "systemrelevante" Unternehmen...).
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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