Dies ist eine Diskussion zu Eine GmbH-Geschichte der besonderen Art.... innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| Eine GmbH-Geschichte der besonderen Art.... ich erzähle mal von einem besonderen (fiktiven) Fall....: Vor 5,6 Jahren hat ein kleiner (fiktiver) Kurort auf private Initiative eines Bürgers ein touristisches Projekt in Angriff genommen. Es sollte zwecks Förderung der Attraktivität des (fiktiven) Ortes eine Art Erlebnispark entstehen. Ein Fachmann für diese besondere Art Vorhaben wurde gefunden, und aufgefordert, ein Konzept zu erstellen. Der (fiktive) Fachmann sollte das Unternehmen später sogar fachlich leiten und beraten. Um dieses Konzept zu realisieren, wurde eine eigene (fiktive) GmbH gegründet. Der Fachmann wurde als Gesellschafter in die GmbH miteingebracht, sein Anteil wurde von einem anderen Gesellschafter aufgebracht und eingezahlt. Nun ist dieses (fiktive) Projekt mit Pauken und Trompeten geplatzt, da der Geschäftsführer der (fiktiven) GmbH das Ganze nur als Sprungbrett auf den Bürgermeisterposten nutzen wollte, und von seinen politischen Freunden abgesägt wurde. Der (fiktive) Fachmann wurde ohne Bezahlung seiner Leistung vor die Tür gesetzt. Er klagte, bekam zwar Recht aber kein Geld für seine geleistete Arbeit. Seither herrschte Schweigen aus den Reihen der (fiktiven) Gemeinde und den damaligen (fiktiven) Gesellschafterkollegen. Jetzt, nach 5,6 Jahren erhält der (fiktive) damalige Fachmann eine aufgeregte Nachricht eines der anderen Gesellschafters, daß er sich zwecks Auflösung der GmbH melden solle. Der (fiktive) damalige Geschäftsführer sei schon wegen Nichterfüllung seiner Pflichten (Bilanzen, Buchhaltung) mit einer Geldstrafe belegt worden. Der (fiktive) Ex-Geschäfstführer habe seine Ämter niedergelegt, und nun sei er, der seit 6 Jahren nichts mehr von der Sache gehört hat, als stellv. Geschäftsführer in der Pflicht. Nun fragt sich der (fiktive) Fachmann, was er tun soll?!?!? 1. kann er sich (z.B. notariell beglaubigt) aus der (fiktiven) GmbH rausziehen, soz. "kündigen"? 2. kann er den (fiktiven) Gesellschafteranteil für sich in Anspruch nehmen, um die entgangene Bezahlung für seine Arbeit wenigstens so Ansatzweise zu bekommen? ...soviel zu der kleinen fiktiven Geschichte... |
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| AW: Eine GmbH-Geschichte der besonderen Art.... P.S.: ich vergass... ...der (fiktive) sich meldende Mitgesellschafter hat zugesagt, Unterlagen zu senden die die Auflösung der GmbH betreffen. Das geschah nicht. |
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| AW: Eine GmbH-Geschichte der besonderen Art.... Um das beurteilen zu können, muss man wesentlich mehr Einzelheiten wissen. Vor allem diesbezügliche Einzelheiten des Gesellschaftsvertrags (wenn vorhanden), aber auch das Gesellschaftsvermögen und deren Aufbringung bei Gründung ist hier interessant. Aufgrund der Zeiträume scheint hier einiges verjährt zu sein, weshalb der eigentlich verantwortliche (also der Ex-Geschäftsführer nur noch teilweise zur Verantwortung gezogen werden kann. Es ist ratsam den Jahresabschluss zu verlangen. Notfalls kann man das auch erklagen: http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__42a.html Was ich nicht verstehe: Hat den keiner der Gesellschafter interesse am Verbleib seiner Einlagen in die GmbH ? |
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| AW: Eine GmbH-Geschichte der besonderen Art.... Es sind keine der (fiktiven) Unterlagen zugänglich. Es wurde die Mindesteinlage getätigt. Die Gesellschafter sind (fiktiv) wohlhabende Unternehmer und Regionalpolitikgrössen, ausgenommen der Fachmann. |
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| AW: Eine GmbH-Geschichte der besonderen Art.... Zitat:
Der Gesellschaftsanteil gehört ihm doch. |
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| AW: Eine GmbH-Geschichte der besonderen Art.... Der fiktive Fachmann hat nichts persönlich bezahlt, in Anbetracht seiner geleisteten Areit, sein Anteil wurde von einem anderen Gesellschafter aufgebracht und eingezahlt. |
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| AW: Eine GmbH-Geschichte der besonderen Art.... Trotzdem gehört ihm der Gesellschaftsanteil. Wir können hier jetzt doch nicht über irgendwelche verträge zwischen den Gesellschaftern diskutieren, die im einzelnen überhaupt nicht bekannt sind. |
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| AW: Eine GmbH-Geschichte der besonderen Art.... Gut, klar soweit! So kann der "fiktive" Fachmann sich nun an den einzigen mit ihm in Kontakt befindlichen Mitgesellschafter wenden, seinen Austritt aus der GmbH verkünden un ddie Rückzahlung der Einlage einfordern. Ist das so richtig? |
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