Dies ist eine Diskussion zu Ein echt fiktiver Fall zur oHG innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| Ein echt fiktiver Fall zur oHG ich stelle mal folgendes "Problem" zur Diskussion. Sachverhalt: Es existiert eine GbR und eine oHG, nenn wir sie: AB GbR und XYZ oHG Die AB GbR wird vertreten durch die Gesellschafter A und B. Die XYZ wird vertreten durch XYZ. Die oHG ist im Handelsregister eingetragen. X und Y sind alleine Vertretungsbefugt. Z hingegen nur zusammen mit X oder Y. Diese Vertretung ist aber NUR im Gesellschaftsvertrag geregelt und nicht im HR eingetragen. A, der nun für die AB GbR auftritt schließt mit Z einen Werkvertrag. Nun die Frage: Falls durch die Umsetzung dieses Vertrages Kosten für die XYZ oHG entstehen würden, könnte die XYZ oHG diese Kosten von Z zurückverlangen? Wohlbemerkt: Die oHG, nicht die Gesellschafter! VG und Dank im Voraus!
__________________ Meine Beiträge spiegeln nur meine Meinung zu einem Thema wieder und ersetzen nicht den RA. Falls eine Antwort für Sie hilfreich gewesen ist würde ich mich über eine positive Bewertung freuen. Bewertungen mit der Waage oben rechts Bildung ist eine Krücke, mit der der Lahme den Gehenden schlägt, um zu zeigen, daß er auch bei Kräften ist. |
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| AW: Ein echt fiktiver Fall zur oHG Weiß das echt niemand? ![]() VG
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