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Domain und Gewerbeanmeldung

Dies ist eine Diskussion zu Domain und Gewerbeanmeldung innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.03.2011, 14:08
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Domain und Gewerbeanmeldung

Hallo

da mir bei folgender Sachlage weder im Internetrecht noch im Gewerberechtforum geholfen werden konnte, probiere ich nun mein Glück bei euch:

Angenommen Mister X und sein Kollege Mister Y möchten ein Gewerbe Gründen. Sie entscheiden sich für ein Kleingewerbe und sind nun beide Geschäftsführer.

Das Geschäft geht um Haarprodukte über das Internet, die Website gehört Mister X (zumindest bezahlt er das Hosting, Domain und hat alle Zugangsdaten).

Nun kommt es zum Streit und Mister X will seine Seite und das Gewerbe alleine weiterführen.

Darf er das? Ist die Domain und die Website zugehörig zum Kleingewerbeantrag, wo ja beide Geschäftsführer sind?

Es würde eine GBR sein ohne Vertrag, einfach eine ganz unkomplizierte Gewerbegründung mit 2 Personen.

Die Frage ist weiterhin, darf Mister X (als Inhaber der Seite) ein neues Gewerbe Gründung um die Geschäftsbeziehung mit Mister Y zu umgehen?

Das Geschäft wird zu 100% über eine Website geführt, allerdings ist diese nicht im Gewerbeantrag angegeben - lediglich das Gewerbe (in diesem Beispiel Haarprodukte) ist angegeben.
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  #2 (permalink)  
Alt 27.03.2011, 14:46
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AW: Domain und Gewerbeanmeldung

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Zitat von papillon121 Beitrag anzeigen
Hallo

da mir bei folgender Sachlage weder im Internetrecht noch im Gewerberechtforum geholfen werden konnte, probiere ich nun mein Glück bei euch:

Angenommen Mister X und sein Kollege Mister Y möchten ein Gewerbe Gründen. Sie entscheiden sich für ein Kleingewerbe und sind nun beide Geschäftsführer.

Das Geschäft geht um Haarprodukte über das Internet, die Website gehört Mister X (zumindest bezahlt er das Hosting, Domain und hat alle Zugangsdaten).

Nun kommt es zum Streit und Mister X will seine Seite und das Gewerbe alleine weiterführen.

Darf er das? Ist die Domain und die Website zugehörig zum Kleingewerbeantrag, wo ja beide Geschäftsführer sind?

Es würde eine GBR sein ohne Vertrag, einfach eine ganz unkomplizierte Gewerbegründung mit 2 Personen.

Die Frage ist weiterhin, darf Mister X (als Inhaber der Seite) ein neues Gewerbe Gründung um die Geschäftsbeziehung mit Mister Y zu umgehen?

Das Geschäft wird zu 100% über eine Website geführt, allerdings ist diese nicht im Gewerbeantrag angegeben - lediglich das Gewerbe (in diesem Beispiel Haarprodukte) ist angegeben.
Gab es dieses Thema nicht gestern bereits, einschließlich einiger hilfreicher Antworten?
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  #3 (permalink)  
Alt 27.03.2011, 14:59
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AW: Domain und Gewerbeanmeldung

leider nein, es gab viele Unstimmigkeiten und es kam keine Antwort dabei heraus, zumindest wußte es keiner bisher...ich bin aber gespannt :-)
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  #4 (permalink)  
Alt 28.03.2011, 22:49
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AW: Domain und Gewerbeanmeldung

hat denn keiner mehr eine idee?
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