Dies ist eine Diskussion zu Deutsche Bahn - Fahrpreisnacherhebung wegen "fahren in der 1. Klasse" innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| Deutsche Bahn - Fahrpreisnacherhebung wegen "fahren in der 1. Klasse" gehen wir von folgender situation aus. Eine person fährt mit dem zug von abc nach xyz. Er sucht einen Sitzplatz in der 2. Klasse, dabei muss er die 1. klasse durchqueren. Während dessen kommt ein kontrolleur und kontrolliert ihn, die person kann ein ticket (schülerticket für die strecke) nachweisen, dieses berechtigt ihn jedoch nur für das fahren in der 2. klasse. Der kontrolleur nimmt die personalien auf. Nach wenigen tagen ist post vom zugunternehmen da mit dem vorwurf "fahrpreisnacherhebung", besteht die möglichkeit gegen solch einen vorwurf einen einspruch einzulegen? Gruß |
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| AW: Deutsche Bahn - Fahrpreisnacherhebung wegen "fahren in der 1. Klasse" bevor du etwas einlegst, würde ich mir die Forenregeln ein paar mal anschauen, und dann diese mit meinem Beitrag abgleichen! Bitte alle Fragen fiktiv stellen!!
__________________ Wo Gesetze schriftlich aufgezeichnet sind, genießte der Schwache mit dem Reichen gleiches Recht." (Euripides) |
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| AW: Deutsche Bahn - Fahrpreisnacherhebung wegen "fahren in der 1. Klasse" Zitat:
habe die frage nun fiktiv gestellt . |
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| AW: Deutsche Bahn - Fahrpreisnacherhebung wegen "fahren in der 1. Klasse" Wenn die Person die 1. Klasse wirklich nur "durchqueren" musste, dann wird man dies ja im Gehen vollziehen. Jetzt frage ich mich, wieso man das Durchqueren nicht als ein solches ansieht... Hat die Person vielleicht gesessen?
__________________ Verhandlung ist die Macht der Überzeugung. |
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| AW: Deutsche Bahn - Fahrpreisnacherhebung wegen "fahren in der 1. Klasse" Vor gericht ist der objektive Tatbestand zum Zeitpunkt der Kontrolle entscheidend; und den bestimmt in der Regel einzig und allein die deutsche Bundesbahn! Darüber hinaus kann man natürlich probieren, Einspruch einzulegen. Es ist übrigens auch kein Geheimnis, dass in letzter Zeit die Schaffner von den Vorgesetzten genötigt werden, mehr Fahrpreisnachfordrungen auszustellen. |
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| AW: Deutsche Bahn - Fahrpreisnacherhebung wegen "fahren in der 1. Klasse" Zitat:
Ein Fahrgast, der einen Fahrschein für die 2.Klasse hat, darf selbstverständlich die Wagen der 1.Klasse durchqueren. Muß er z.B. oft, wenn er in den Speisewagen will. Nicht selten hängen, gerade bei REs, die Wagen der 1.Klasse auch mitten im Zug, bzw. es gibt Wagen mit zwei Klassen. Hat der Fahrgast dem Zugbegleiter denn nicht erklärt, daß er gerade auf der Suche nach einem Platz in der 2.Klasse ist? Oder hatte er sich schon in der 1.Klasse hingesetzt?
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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