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Der Firmenname

Dies ist eine Diskussion zu Der Firmenname innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.07.2008, 22:57
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Der Firmenname

Ist es korrekt, dass eine GmbH im Firmenname nicht den Zusatz & Partner tragen darf?


Bsp. Mustermann & Partner GmbH

Freu mich über eure Informationen.

Gruß
Daniel
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  #2 (permalink)  
Alt 25.07.2008, 23:57
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AW: Der Firmenname

Wieso sollte dies so sein?
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"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.07.2008, 10:06
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AW: Der Firmenname

Das ist richtig, § 11 I PartGG.
__________________
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  #4 (permalink)  
Alt 26.07.2008, 10:31
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AW: Der Firmenname

Zitat:
Zitat von §11 PartGG I, Satz 3
Nach Ablauf dieser Frist dürfen sie eine solche Bezeichnung nur noch weiterführen, wenn sie in ihrem Namen der Bezeichnung "Partnerschaft" oder "und Partner" einen Hinweis auf die andere Rechtsform hinzufügen.
Aber die Rechtsform ist im Eingangspost doch erwähnt!
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #5 (permalink)  
Alt 26.07.2008, 12:05
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AW: Der Firmenname

§ 11 I 3 PartGG bezieht sich auf die in § 11 I 2 PartGG genannten Gesellschaften, die bereits bei Inkrafttreten des Gesetzes am 1.7.1995 die Bezeichnung führten. Diese Altfälle genießen Bestandsschutz. Eine neu gegründete Gesellschaft kann aber nicht mehr so firmieren und man kann auch nicht die Firma einer bestehenden Gesellschaft dahingehend ändern.
Der Gesetzgeber hat als Partnerschaft eben eine besondere Rechtsform geschaffen.
__________________
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