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Darlehensvertrag mit GmbH kündigen.

Dies ist eine Diskussion zu Darlehensvertrag mit GmbH kündigen. innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.04.2011, 01:03
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Darlehensvertrag mit GmbH kündigen.

Hallo folgender Fallbeispiel:

Mal angenommen Herr A hat einer GmbH XY einen Darlehen gegeben in Höhe von 50 000 Euro.

Die GmbH ist im Gastronomie gewerbe tätig und hat mehrere gut laufende geschäfte. Und die sind sich ständig am erweitern. Die GmbH zahlt nun das Geld nicht. Immer sind neue Ausreden erdacht.

Der Darlehensvertrag ist notariell beglaubigt und der/die geschäftsführer haften privat.


1.-Was Kann A machen?was gibt es für möglichkeiten?

2.-Ist das Richtig das Betriebs- und Geschäftsausstattung unpfändbar sind?

3.-Was kann man machen wenn Die GmbH die ganzen läden innerhalb der Familie verkauft und das Geld was dabei rheinkommt(verschenken geht ja nicht da das vom gericht zurück geholt wird) dan versteckt und man gaukelt dem gericht vor das man dieses Geld zur Tilgung andere Schulden bereits benutzt hat?

mfg
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  #2 (permalink)  
Alt 29.04.2011, 17:53
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AW: Darlehensvertrag mit GmbH kündigen.

Das was man normalerweise macht.

Vollstreckbaren Titel bzw. Pfändungsbeschluss erwirken;
und in das vermögen der Gmbh bzw. der GF pfänden.

Die Betriebs und Geschäftsausstattung ist genau so pfändbar
wie das andere vermögen;
Probleme gints halt nur wenn das vermögen abgesichert ist,
z.B. durch Sicherungsübereignung.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.05.2011, 15:39
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AW: Darlehensvertrag mit GmbH kündigen.

grüss dich berniebär und danke für die antwort.

Wenn der Geschäftsführer und die GmbH einen unterschiedlichen Sitz haben , Muss man dan einen Gerichtsstandort beim OLG beantragen? Und wenn ja kann dieses nur ein anwalt?

Da bei dem Fallbeispiel ja der Darlehensnehmer sowohl Privat als auch Geschäftlich haftet aber privat ein andere Gerichtsstandort ist als geschäftlich.

Bezüglich "Betriebs und Geschäftsausstattung" gibt es da einen Paragraphen?

Wie lange dauert es einen titel beim gericht zu holen?
Da es ja eine klare sache ist dürfte es doch nicht so lange dauern.

mfg
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  #4 (permalink)  
Alt 08.05.2011, 15:14
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AW: Darlehensvertrag mit GmbH kündigen.

Zitat:
Zitat von reza123 Beitrag anzeigen

Wenn der Geschäftsführer und die GmbH einen unterschiedlichen Sitz haben , Muss man dan einen Gerichtsstandort beim OLG beantragen? Und wenn ja kann dieses nur ein anwalt?
Gegen den Geschäftsführer hat der Gläubiger keine Ansprüche. (Von einigen besonderen Ausnahmen mal abgesehen.)

Wenn der Darlehensvertrag mit der GmbH abgeschlossen wurde, ist die GmbH Schuldner, und nur die.

Zitat:
Da bei dem Fallbeispiel ja der Darlehensnehmer sowohl Privat als auch Geschäftlich haftet
Wieso sollte er? Ein Geschäftsführer haftet nicht für die Verbindlichkeiten der GmbH, deren Geschäftsführer er ist. (Besondere Ausnahmen ausgenommen.)

Zitat:
Wie lange dauert es einen titel beim gericht zu holen?
Meistens nicht länger als 4 Wochen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #5 (permalink)  
Alt 08.05.2011, 22:27
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AW: Darlehensvertrag mit GmbH kündigen.

Grüsse dich TomRowher.

Im Darlehensvertrag wurde extra darauf geachtet das die Geschäftsführer für diesen betrag auch privat haften.

4 wochen hört sich sehr zügig an. Das kann ja garnicht sein oder?

Der darlehensvertrag müsste doch erstmal gekündigt werden und zudem müsste noch eine frist gesetzt werden für den Betrag. So habe ich das gelesen.

Gibt es spezial anwälte für sowas die sich sehr gut auskennen?

mfg
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  #6 (permalink)  
Alt 09.05.2011, 14:09
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AW: Darlehensvertrag mit GmbH kündigen.

Man kann die Gmbh verklagen;
oder die Geschäftsführer bzw. den geschätsführer.

Normalerweise guckt man sich an, bei wem eher
was zu holen ist, sonst bleibt man nacher noch
auf den kosten sitzen.

Normalerweise sollte das jeder Rechstanwalt können;
man sollte aber auch nicht unbedingt zum nächsten
wald- und wiesen RA rennen.

Bei der eintreibung der schulden sollte man
denn auch mit einer gewissen härtte vorgehen;
da sollte sich ein erfahrener Anwalt denn
auch mit auskennen.
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  #7 (permalink)  
Alt 10.05.2011, 17:23
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AW: Darlehensvertrag mit GmbH kündigen.

Zitat:
Zitat von reza123 Beitrag anzeigen
Im Darlehensvertrag wurde extra darauf geachtet das die Geschäftsführer für diesen betrag auch privat haften.
Was ist damit gemeint?

Haben die Geschäftsführer eine Bürgschaft für das Darlehen an die GmbH übernommen?

Zitat:
4 wochen hört sich sehr zügig an. Das kann ja garnicht sein oder?
Was ist an 4 Wochen denn "zügig" für Antrag auf Mahnbescheid auf formale Richtigkeit und Bezahlung der Gerichtskosten prüfen, amtliches Siegel draufstempeln (dauert 60 Sekunden) und anschließend den Mahnbescheid mit Zustellungsurkunde an den Schuldner schicken?

Zitat:
Der darlehensvertrag müsste doch erstmal gekündigt werden
Wieso? Durch Nichtzahlung der Raten entsteht Zahlungsverzug, und die GmbH ist kein Verbraucher.

Zitat:
Gibt es spezial anwälte für sowas die sich sehr gut auskennen?
Das kann wirklich jeder Anwalt.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #8 (permalink)  
Alt 31.05.2011, 02:45
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AW: Darlehensvertrag mit GmbH kündigen.

@TomRohwer, ja die Gmbh Geschäftsführerin haftet auch privat. So steht es im Darlehensvertrag. Das ist doch besser für den Darlehensgeber?

Ich dachte um einen titel zu holen muss man damit erstmal zum gericht.

folgender Ablauf wurde mir für diesesn Fallbeispiell genannt.

1. Wird eine Rate 14 tage lang nicht bezahlt kann der D-geber den Darlehensvertrag Kündigen und der gesamte Betrag wird nebst Zinsen fällig. 1( das steht auch im Darlehensvertrag)

2.Nach 14 Tagen also soll/muss man den Darlehensvertrag Schriftlich Kündigen. Am besten per Gerichtsvolzieher. Damit der erhalt der Kündigung auch rechtsmässig ist. Weiterhin muss die Kündigung sowohl zum Geschäftsitz der GmbH und dem Wohnsitz der Geschäftsführer eingehen. Also das selbe zweimal.

3.Nach der zustellung sollte man sofort klagen. Das kann bis zu 6 Monate dauern.

Ausserdem muss man beim Oberlandesgericht Hamm einen Antrag stellen auf einen Gerichtsort. Da GmbH geschäftsführer auch Privat haften und einen anderen Gerichtsort haben (nach diesen Fallbeispiel) als die Gmbh selbst.

Aber nichts desto trotz habe ich auch gelesen das man betriebs und geschäftsausstatung , also jene geräte die zum erhalt des betriebes gebraucht werden unpfändbar sind.

hm?

Ist das so richtig?

Welches sachgebiet muss ein Anwalt haben damit er sich mit dieser Materie sehr gut auskennt?

mfg
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  #9 (permalink)  
Alt 31.05.2011, 14:05
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AW: Darlehensvertrag mit GmbH kündigen.

Zitat:
Zitat von reza123 Beitrag anzeigen
@TomRohwer, ja die Gmbh Geschäftsführerin haftet auch privat. So steht es im Darlehensvertrag.
"Haften" und "bürgen" sind zwei verschiedene Dinge. Ich vermute also, daß der Geschäftsführer für das Darlehen an die GmbH bürgt. Dann kann sich der Darlehensgeber bei Ausfall des Gläubigers an ihn halten.

Zitat:
Das ist doch besser für den Darlehensgeber?
Wenn beim Geschäftsführer etwas zu holen ist: ja. Und anders als die GmbH kann der Geschäftsführer auch nicht wegen Überschuldung liquidiert werden.

Zitat:
Ich dachte um einen titel zu holen muss man damit erstmal zum gericht.
Einen Mahnbescheid erlässt das Gericht nach Prüfung der formalen Anforderungen. Es prüft dafür nicht, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist. Hält der Empfänger den Mahnbescheid für unbegründet, legt er Widerspruch ein, und dann geht die Sache ihren weiteren Gang, wenn der Gläubiger sie weiterverfolgt.

Zitat:
1. Wird eine Rate 14 tage lang nicht bezahlt kann der D-geber den Darlehensvertrag Kündigen und der gesamte Betrag wird nebst Zinsen fällig. 1( das steht auch im Darlehensvertrag)
Keine Ahnung, ob das so zulässig ist - aber immerhin geht es hier nicht um Verbraucher, insofern kann sehr viel rechtlich wirksam vereinbart werden.

Bei 50.000 Euro würde ich die Sache einem Anwalt übergeben.
Zitat:
Aber nichts desto trotz habe ich auch gelesen das man betriebs und geschäftsausstatung , also jene geräte die zum erhalt des betriebes gebraucht werden unpfändbar sind.
Andere Baustelle - das gilt für natürliche Personen. Die GmbH ist eine juristische Person, da ist alles pfändbar. Da kann der Gläubiger sogar das Konkursverfahren beantragen und dann wird die GmbH von Amts wegen liquidiert und aus der Liquidationsmasse werden die Ansprüche der Gläubiger befriedigt.

Beim Geschäftsführer als Bürgen ist dann wiederum nicht alles pfändbar, das ist richtig.
Zitat:
Welches sachgebiet muss ein Anwalt haben damit er sich mit dieser Materie sehr gut auskennt?
BGB. Das sollte jeder Anwalt können. Da ist nichts besonderes dran.

Grundsätzlich ist die Durchsetzung finanzieller Forderungen gegen eine GmbH viel einfacher als die gegen Privatleute.

Auch da kann man natürlich das Problem haben, daß einfach "nichts mehr da ist", und wo nichts ist, kann man auch nichts eintreiben.

Die GmbH kann aber anders als der Privatmann nicht "vor dem Gläubiger davonlaufen". Dafür gibt es das Konkursverfahren, und dann sind Gesellschafter und Geschäftsführer ihre GmbH schnell los, weil dann der vom Gericht eingesetzte Konkursverwalter die Entscheidungsgewalt über die GmbH hat.

Als Gesellschafter (Inhaber) oder Geschäftsführer einer GmbH hat man nichts davon, eine Vollstreckung von Forderungen gegen die GmbH abzublocken, sofern in Wahrheit noch Werte da sind. Dann ist die GmbH nämlich überschuldet, und man muß Konkurs anmelden.

(Meldet der Geschäftsführer nicht rechtzeitig bei Überschuldung Konkurs an, macht er sich persönlich strafbar - "Konkursverschleppung", "Konkursbetrug".)
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  #10 (permalink)  
Alt 31.05.2011, 16:12
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AW: Darlehensvertrag mit GmbH kündigen.

Im Darlehensvertrag steht das die GmbH Geschäftsführerin auch Privat haftet.

Ich dachte bis jetzt das haften und Bürgen das gleiche steht. Aber im Vertrag steht haftet auch privat.

Sprich Sie müsste wahrscheinlich auch in die Privatinsolvenz gehen müssen wenn Sie meint das Geld nicht zu haben?

Angenommen die Firma stimmt allen vorwürfen zu und will zurückzahlen. Dürfen die sich die höhe der Raten aussuchen?

Beispiel im Vertrag steht 10TSD Euro monatlich. Und die Gmbh möchte aber jetzt nur 250 Euro monatlich zurückzahlen. Darf man als D-geber dan immer noch einen Antrag auf Insolvenzverfahren erheben? Da 250 so wenig ist das man ja 20 jahre auf das geld warten müsste.

mfg
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