Dies ist eine Diskussion zu Darf eine Privatperson Rechnungen schreiben? innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| Frau XY ist gelernte Industriekauffrau und arbeitet teilzeit (75%) als Angestellte. Sie will sich nebenher als "Lektorin" (auch wenn sie [das] nicht studiert hat) etwas Geld damit verdienen für z.B. Restaurants die Menükarten auf Rechtschreibfehler zu überprüfen, diese zu korrigieren und diesen Dienst dann in Rechnung zu stellen. Dürfte sie das als Privatperson, da es sich hierbei ja höchstwahrscheinlich um geringe Beträge handeln würde, Rechnungen schreiben oder müsste sie dafür eine GbR o.ä. gründen? Oder was müsste sie wie tun, um diesen Dienst anbieten / ausführen / berechnen zu dürfen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Kommentare! |
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| AW: Darf eine Privatperson Rechnungen schreiben? Sie muss ihr Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden, da eine Industriekauffrau vermutlich nicht freiberuflich tätig sein darf. Wenn ich richtig gelesen habe, erhält sie dann auf die Formulare, um sich beim Finanzamt anzumelden. Siehe auch http://www.existenzgruender.de/selbs...0665/index.php
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Darf eine Privatperson Rechnungen schreiben? Zitat:
Zitat:
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__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Darf eine Privatperson Rechnungen schreiben? Grundsätzlich kann Frau XY nebenberuflich als Honorarkraft freiberuflich arbeiten und in dieser Eigenschaft auch Rechnungen schreiben. Ihre Haupttätigkeit steht dem insofern nicht entgegen; Abstimmung mit dem Arbeitgeber mal vorausgesetzt. Zur Wahrung des Freiberuflerstatus muss lediglich eine geeignete Tätigkeitsbezeichnung gewählt werden. Im Rahmen der Steuererklärung wird der gezielte Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung ermittelt. |
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| AW: Darf eine Privatperson Rechnungen schreiben? Zitat:
Die nebenberufliche Tätigkeit als Lektorin ist m.W. eine freiberufliche Tätigkeit, die Einkünfte müssen versteuert werden. (Wäre es eine gewerbliche Tätigkeit, dann müsste eben ein Gewerbe angemeldet werden.)
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Darf eine Privatperson Rechnungen schreiben? Zitat:
![]() Die Einstufung "freiberuflich" oder "gewerblich" hängt nicht von der Ausbildung ab, sondern von der jeweiligen Tätigkeit. "Kleinunternehmer" ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht - es gibt dort eine "Kleinunternehmerregelung" (§19 UStG), die es ermöglicht, bei einem Jahresumsatz unter 17.500 Euro auf Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht zu optieren, allerdings fällt dann logischerweise die Möglichkeit zum Umsatzsteuervorabzug weg. Die Nutzung der Kleinunternehmerregelung hat nichts mit der Möglichkeit zu tun, Rechnungen zu schreiben.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Darf eine Privatperson Rechnungen schreiben? Zitat:
Ich glaube nur sicher zu wissen, dass ein Diplomstudienabschluss an sich erst einmal zur freiberuflichen Tätigkeit berechtigt, sofern die gwählte Tätigkeit nicht wieder ausdrücklich anderes erfordert. Ohne Beruf oder mit geringerer nomineller Qualifikation gibt es nach meinem Wissen engere Grenzen, die sich aber auch hin und wieder mal ändern. Dass die Rechtschreibkontrolle von Speisekarten freiberuflich, also ohne Gewerbeanmeldung möglich ist, bin ich deshalb gern bereit zu glauben. Der einfachste und sicherste Weg für Frau XY, Sicherheit zu bekommen, wäre aber nach meinem Dafürhalten der Weg zum Gewerbeamt. Vielleicht kann sie uns ja ihre Erfahrungen berichten, dann können wir sie dem Nächsten weiterreichen.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Darf eine Privatperson Rechnungen schreiben? Zitat:
Zitat:
![]() Es gibt freie Berufe, die eine besondere Qualifikation erfordern, dies gilt aber längst nicht für alle: Zitat:
Eine Qualifikation erfordern dagegen: Zitat:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html Immer vorausgesetzt, diese Berufe werden auf selbständiger Basis ausgeführt, gelten sie als freie Berufle. Zitat:
Verkehrte Welt, oder? |
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| AW: Darf eine Privatperson Rechnungen schreiben? "Zur Wahrung des Freiberuflerstatus muss lediglich eine geeignete Tätigkeitsbezeichnung gewählt werden." Na, so einfach ist das nicht: die freiberufliche Tätigeit muss auch vorliegen/ausgeübt werden! M. |
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| AW: Darf eine Privatperson Rechnungen schreiben? Zitat:
Daher ist der Hinweis überflüssig. Antworten sind immer fallbezogen zu sehen, hier daran zu erkennen, dass einleitend auf die Situation von Frau XY Bezug genommen wurde. Alles andere würde den Rahmen eines Forums sprengen. |
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