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Darf eine Privatperson Rechnungen schreiben?

Dies ist eine Diskussion zu Darf eine Privatperson Rechnungen schreiben? innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 19:41
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Question Darf eine Privatperson Rechnungen schreiben?

Guten Abend,

Frau XY ist gelernte Industriekauffrau und arbeitet teilzeit (75%) als Angestellte. Sie will sich nebenher als "Lektorin" (auch wenn sie [das] nicht studiert hat) etwas Geld damit verdienen für z.B. Restaurants die Menükarten auf Rechtschreibfehler zu überprüfen, diese zu korrigieren und diesen Dienst dann in Rechnung zu stellen. Dürfte sie das als Privatperson, da es sich hierbei ja höchstwahrscheinlich um geringe Beträge handeln würde, Rechnungen schreiben oder müsste sie dafür eine GbR o.ä. gründen? Oder was müsste sie wie tun, um diesen Dienst anbieten / ausführen / berechnen zu dürfen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Kommentare!
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  #2 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 21:36
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AW: Darf eine Privatperson Rechnungen schreiben?

Sie muss ihr Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden, da eine Industriekauffrau vermutlich nicht freiberuflich tätig sein darf. Wenn ich richtig gelesen habe, erhält sie dann auf die Formulare, um sich beim Finanzamt anzumelden.
Siehe auch http://www.existenzgruender.de/selbs...0665/index.php
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #3 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 23:22
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AW: Darf eine Privatperson Rechnungen schreiben?

Zitat:
Zitat von LaVampirella Beitrag anzeigen
Dürfte sie das als Privatperson, da es sich hierbei ja höchstwahrscheinlich um geringe Beträge handeln würde, Rechnungen schreiben
Nicht als Privatperson, sondenr als Kleinunternehmer...
Zitat:
... oder müsste sie dafür eine GbR o.ä. gründen?
Dazu müsste sie erstmal den wichtigsten Punkt einer GbR erfüllen: mindestens zu zweit zu sein. Kinderwunsch?

Zitat:
Oder was müsste sie wie tun, um diesen Dienst anbieten / ausführen / berechnen zu dürfen?
Siehe Motzmecker. Und was ich immer empfehle: über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachdenken und zumindest mit Versicherungsleuten darüber reden.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #4 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 23:23
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AW: Darf eine Privatperson Rechnungen schreiben?

Grundsätzlich kann Frau XY nebenberuflich als Honorarkraft freiberuflich arbeiten und in dieser Eigenschaft auch Rechnungen schreiben. Ihre Haupttätigkeit steht dem insofern nicht entgegen; Abstimmung mit dem Arbeitgeber mal vorausgesetzt.

Zur Wahrung des Freiberuflerstatus muss lediglich eine geeignete Tätigkeitsbezeichnung gewählt werden.

Im Rahmen der Steuererklärung wird der gezielte Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung ermittelt.
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  #5 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 00:40
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AW: Darf eine Privatperson Rechnungen schreiben?

Zitat:
Zitat von LaVampirella Beitrag anzeigen
und diesen Dienst dann in Rechnung zu stellen. Dürfte sie das als Privatperson, da es sich hierbei ja höchstwahrscheinlich um geringe Beträge handeln würde, Rechnungen schreiben
Jedermann kann Rechnungen schreiben, eine Rechnung ist nichts anderes als eine Zahlungsaufforderung, die bestimmte Angaben enthält.

Die nebenberufliche Tätigkeit als Lektorin ist m.W. eine freiberufliche Tätigkeit, die Einkünfte müssen versteuert werden. (Wäre es eine gewerbliche Tätigkeit, dann müsste eben ein Gewerbe angemeldet werden.)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #6 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 00:46
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AW: Darf eine Privatperson Rechnungen schreiben?

Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
Sie muss ihr Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden, da eine Industriekauffrau vermutlich nicht freiberuflich tätig sein darf.
Wieso sollte eine Industriekauffrau nicht nebenberuflich freiberuflich tätig sein dürfen???

Die Einstufung "freiberuflich" oder "gewerblich" hängt nicht von der Ausbildung ab, sondern von der jeweiligen Tätigkeit.

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Nicht als Privatperson, sondenr als Kleinunternehmer...
"Kleinunternehmer" ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht - es gibt dort eine "Kleinunternehmerregelung" (§19 UStG), die es ermöglicht, bei einem Jahresumsatz unter 17.500 Euro auf Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht zu optieren, allerdings fällt dann logischerweise die Möglichkeit zum Umsatzsteuervorabzug weg.

Die Nutzung der Kleinunternehmerregelung hat nichts mit der Möglichkeit zu tun, Rechnungen zu schreiben.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #7 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 12:42
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AW: Darf eine Privatperson Rechnungen schreiben?

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Wieso sollte eine Industriekauffrau nicht nebenberuflich freiberuflich tätig sein dürfen???
Ich schrieb da das Wort "vermutlich", weil ich es nicht genau weiß, welche Bedingungen für eine freiberufliche Tätigkeit zu erfüllen sind.
Ich glaube nur sicher zu wissen, dass ein Diplomstudienabschluss an sich erst einmal zur freiberuflichen Tätigkeit berechtigt, sofern die gwählte Tätigkeit nicht wieder ausdrücklich anderes erfordert.
Ohne Beruf oder mit geringerer nomineller Qualifikation gibt es nach meinem Wissen engere Grenzen, die sich aber auch hin und wieder mal ändern. Dass die Rechtschreibkontrolle von Speisekarten freiberuflich, also ohne Gewerbeanmeldung möglich ist, bin ich deshalb gern bereit zu glauben.
Der einfachste und sicherste Weg für Frau XY, Sicherheit zu bekommen, wäre aber nach meinem Dafürhalten der Weg zum Gewerbeamt. Vielleicht kann sie uns ja ihre Erfahrungen berichten, dann können wir sie dem Nächsten weiterreichen.
__________________
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  #8 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 14:36
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AW: Darf eine Privatperson Rechnungen schreiben?

Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
Ich schrieb da das Wort "vermutlich", weil ich es nicht genau weiß, welche Bedingungen für eine freiberufliche Tätigkeit zu erfüllen sind.
Dann wäre es vielleicht besser gewesen ...


Zitat:
Ich glaube nur sicher zu wissen, dass ein Diplomstudienabschluss an sich erst einmal zur freiberuflichen Tätigkeit berechtigt, sofern die gwählte Tätigkeit nicht wieder ausdrücklich anderes erfordert.
Nein, jeder kann einen freien Beruf ausüben, nur halt nicht jeden

Es gibt freie Berufe, die eine besondere Qualifikation erfordern, dies gilt aber längst nicht für alle:

Zitat:
Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit
... sowie Journalisten und Bildberichterstatter.

Eine Qualifikation erfordern dagegen:

Zitat:
Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten,
... und Physiotherapeuten.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html

Immer vorausgesetzt, diese Berufe werden auf selbständiger Basis ausgeführt, gelten sie als freie Berufle.

Zitat:
Der einfachste und sicherste Weg für Frau XY, Sicherheit zu bekommen, wäre aber nach meinem Dafürhalten der Weg zum Gewerbeamt. Vielleicht kann sie uns ja ihre Erfahrungen berichten, dann können wir sie dem Nächsten weiterreichen.
Frau XY benötigt Informationen zu ihrer konkreten Fallkonstellation und fragt hier danach. Warum sollte sie dann für uns allgemeinene Infos über das Wesen der Freiberuflichkeit anfragen und hier mitteilen?

Verkehrte Welt, oder?
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  #9 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 16:55
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AW: Darf eine Privatperson Rechnungen schreiben?

"Zur Wahrung des Freiberuflerstatus muss lediglich eine geeignete Tätigkeitsbezeichnung gewählt werden."

Na, so einfach ist das nicht: die freiberufliche Tätigeit muss auch vorliegen/ausgeübt werden!

M.
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  #10 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 17:48
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AW: Darf eine Privatperson Rechnungen schreiben?

Zitat:
Zitat von Margarete Beitrag anzeigen
Na, so einfach ist das nicht: die freiberufliche Tätigeit muss auch vorliegen/ausgeübt werden!
Das soll ja laut Sachverhalt der Fall sein. Jedenfalls ist eine Steuertrickserei nicht ansatzweise erkennbar.

Daher ist der Hinweis überflüssig.

Antworten sind immer fallbezogen zu sehen, hier daran zu erkennen, dass einleitend auf die Situation von Frau XY Bezug genommen wurde. Alles andere würde den Rahmen eines Forums sprengen.
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