Dies ist eine Diskussion zu Bitte um Hilfe: "wirtschaftliches Gepräge" einer gGmbH mit Fokus auf Fairtrade innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| Bitte um Hilfe: "wirtschaftliches Gepräge" einer gGmbH mit Fokus auf Fairtrade (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Entwicklungszusammenarbeit. (3) Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch folgenden Gegenstand verwirklicht: Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in den Lebensbedingungen und der Beseitigung globaler Unterschiede durch wirtschaftliche und technische Hilfe sowie durch Warenlieferungen unter Einhaltung des fairen Handels (Fairtrade). vom FA für Körperschaften kam folgende Rückmeldung nach Prüfung: §2.2.: Satzungszweck soll auch die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit sein. Dazu sind zumindest beispielhaft die geplanten Projekte darzustellen. Die bisherige Formulierung ist zu ungenau. Es ist auch nicht erkennbar, was sSie unter "Warenlieferung" verstehen. Wird die GmbH dabei unmittelbar selbsr im BEreich Fairtrade tätig, handelt es sich um deine wirtschaftliche Betätigung, die nicht im Satzungszweck einer gemeinnützigen Körperschaft stehen UND der GmbH auch nicht das Gepräge geben darf. Das mit der besseren Schilderung der Projekte ist klar. So z.b. -Unterstützung von potentiellen Fairtrade/Organic Produzenten für die Erlangung der benötigten Zertifikate -Aufbau/Unterstützung von Ausbildungsmöglichkeiten in Ländern mit Entwicklungsbedarf -Aufklärung (Customer coaching) über das Thema Fairtrade/Bio in Schulen, öffentlichen Plätzen usw. hier in Deutschland -Netzwerkarbeit für Fairtrade Produkte auf dem deutschen Markt -Administrative und finanzielle Unterstützung eines Vereins der schon in der Entwicklungszusammenarbeit aktiv ist Was genau stellt nun das "Gepräge" der gemeinnützigen GmbH dar? Die wirtschaftlichen Betätigungen sind ja Mittel zum Zweck um eben die oben genannten gemeinnützigen Aspekte leisten zu können. Reicht es, den Fairen Handel/die wirtschaftliche Betätigung damit herauszulassen und die oben genannten Projekte anzuführen? Oder ist die Gesellschaft so gar nicht gründbar? Grüsse an das Forum und Danke im Voraus für eine Antwort |
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| AW: Bitte um Hilfe: "wirtschaftliches Gepräge" einer gGmbH mit Fokus auf Fairtrade Guten Tach ... wollte mal Fragen, ob sich da ne Antwort gefunden hat. Bei mir stellt sich nämlich gerade die selbe bzw. eine sehr ähnliche Frage. Plane ein gemeinnütziges Projekt / Verein / gGmbH, das für die Behörden aber einen (zu) wirtschaftlichen Zweck verfolgt. Würd mich über rückmeldung freuen. Danke Greetz IllNino |
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| AW: Bitte um Hilfe: "wirtschaftliches Gepräge" einer gGmbH mit Fokus auf Fairtrade Knackpunkt ist das "Gepräge" des Unternehmens. Die gGmbH kann leichter wirtschaftlich aktiv sein als ein Verein. Allerdings darf das Gepräge der Firma nicht überwiegend auf den wirtschaftlichen Zweck ausgerichtet sein. Das Finanzamt sagte in etwa folgendes: Die Aufwendungen der Firma (Finanziell aber vor allem die investierte Arbeitszeit (der offiziell Angestellten) darf nicht mehr als 49% dem wirtschaftlichen Teil dienen. Natürlich braucht solch ein Unternehmen unter Umständen eine Anlaufphase, in der etwas mehr in den wirtsch. Bereich fließt. Das sind dann die nötigen Verhandlungen mit dem FA. Meiner Meinung nach eine ziemlich schwammige Grauzone - denn wie um alles in der Welt (vor allem mit welchem Aufwand!!!) soll man das machen. Zeitkonto für jeden Schritt & Tritt wäre eine Möglichkeit. Praktisch aber fast nicht zu meistern. Bin kein Jurist oder Steuerberater - deshalb habe ich nur das was ich mitbekommen habe mal weitergegeben. |
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