Dies ist eine Diskussion zu Bitte um Hilfe bei fiktivem Fall der Abberufung! innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| Bitte um Hilfe bei fiktivem Fall der Abberufung! Folgendes Problem: In einer kleinen Europe Ltd & CoKG, die von zwei Leuten geleitet wird (jeweils 50% Anteile) haben sich unlösbare Probleme ergeben und eine weitere Zusammenarbeit ist nicht mehr möglich. Wie es nunmal so ist hat die Firma noch offenstehende Rechnungen, Geschäftsführer A hat allerdings die Konten der Firma einfrieren lassen. Daraufhin hat Geschäftsführer B ebenso die Konten einfrieren lassen, damit A das Geld nicht für private Zwecke nutzen kann (was schon vorgefallen ist). Nun ist es so, dass B sowieso nichts mehr mit der existierenden Firma zu tun haben möchte und eigentlich nur noch die offenen Rechnungen begleichen möchte, da er mit einigen der Gläubigern weiterarbeitet und dieses Verhältnis nicht stören möchte. Kann es sein, dass es die Möglichkeit einer Abberufung gäbe? Es gäbe einige wichtige Gründe für eine Abberufung (Enteignung von Geldern, Missbrauch der Vertretungsmacht, zu Schadensersatz führende Handlungen, nicht Erfüllen der Amtsaufgaben usw.). Kann es sein, dass man für eine Abberufung eine einfache Mehrheit bräuchte, was bei zwei Geschäftsführern nicht möglich wäre? Kann einer der Geschäftsführern den anderen abberufen? Vermutlich würde danach die gegenseitige Abberufung erfolgen, würde dann ein Gericht entscheiden, ob einer abberufen wird oder, ob beide bleiben müssten, weil beide Anträge abgelehnt würden? Es ist eine frustrierende Situation, da Geschäftsführer A sich nur noch in den Weg stellen will, selber kein Interesse an der Firma hat und alle Möglichkeiten ausschöpfen will, um die Insolvenz der Firma zu beschleunigen, da er der Firma noch einiges schuldet. Vielen Dank im Vorraus für Ihre Hilfe! mit freundlichen Grüssen Jakob |
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| AW: Bitte um Hilfe bei fiktivem Fall der Abberufung! Hmm, niemand eine Antwort, Idee, Vorschlag? Ich weiss, ich sollte zu einem Anwalt, was auch folgen wird, allerdings will ich mit möglichst vielen Infos hin. Gruss |
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| AW: Bitte um Hilfe bei fiktivem Fall der Abberufung! Das grundlegende Problem einer Limited ist, dass man halt englisches und deutsches Recht zu beachten hat. Die Gründungskosten einer Limited mögen zwar gering sein, aber die Folgekosten , gerade bei Rechststreitigkeiten können enorm werden. Wie ist man eigentlich auf Idee gekommen einer von zwei Geschäfstführern einer Limited zu werden? Das sollte einen schon der gesunde Menschenverstand vor warnen. Mit den gesellschaftsrechlichen Regelungen einer Limited kenne ich mich jetzt auch nicht aus. Ich kann allerdings nur warnen vor wahrscheinlich enormen Rechtskosten bei solchen Streitigkeiten. Deshalb erscheint es mir auch nicht verkehrt, sich vorher versuchen zu erkundigen und zu hoffen, dass sich jemand damit auskennt. |
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