Dies ist eine Diskussion zu Beteiligung an GmbH innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| Beteiligung an GmbH nehmen wir einmal an, ein Angestellter möchte sich mit einem Bekannten nebenberuflich selbständig machen und eine GmbH gründen. Leider genehmigt der Hauptarbeitgeber des Angestellten keine nebenberufliche Tätigkeit (Nebentätigkeiten laut Arbeitsvertrag genehmigungspflichtig). Nun sucht der Angestellte einen Weg, wie die beiden dennoch eine Unternehmung gründen könnten, an der beide praktisch gleich beteiligt sind. Folgende Idee haben die beiden: Der Bekannte gründet die GmbH alleine. Der Angestellte beteiligt sich mittels Fremdkapital in Höhe des halben GmbH-Eigenkapitals, welches dann mit 50% des Gewinns verzinst wird. Gleichzeitig wird ein (Gesellschafts)-Vertrag aufgesetzt, das dem Angestellten zusichert, dass er sein Fremdkapital jederzeit in Eigenkapital umwandeln bzw. einen 50% EK-Anteil beistellen kann, um dann als gleichberechtigter Partner zu agieren. Das nämlich möchte er tun, wenn das gegründete Unternehmen so gut läuft, dass er seinen Hauptjob aufgeben kann. Nun die Fragen an Euch: 1. Geht das grundsätzlich? Also, ist das eine Möglichkeit das Nebentätigkeitsverbot des Hauptarbeitgebers zu umgehen (er wäre ja nicht "nebentätig"), gleichzeit am Gewinn beteiligt zu sein und Anteilsrechte an der gemeinsamen Unternehmung abzusichern ? 2. Welche Form der Beteiligung und was für eine Art Gesellschaftervertrag müsste gewählt werden? Danke im Voraus für Eure Einschätzung des Sachverhalts. Gruß Sare |
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| AW: Beteiligung an GmbH Ein partiarisches Darlehen mit Eintrittsklausel... dürfte zwar formfrei sein, aber sicherer wäre es vielleicht diese Regelungen in den notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag (Satzung der GmbH) aufzunehmen. Dann beriete der Notar ohnehin. In arbeitsrechtlicher Hinsicht sehe ich keine Probleme. Der AV wird ja gekündigt, wenn der Eintritt in die GmbH erfolgt. Von daher hat der AG kein berechtigtes Interesse von dieser Konstruktion zu erfahren. Aber auch da wird der Notar sicher beraten können.
__________________ Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung! |
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