Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Beteiligung am Gewinn = Gesellschafterstellung?

Dies ist eine Diskussion zu Beteiligung am Gewinn = Gesellschafterstellung? innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 27.02.2011, 13:55
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 34
Keine Wertung, Mr.Mark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Mark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Mark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Mark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Mark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Mark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Mark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Mark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Mark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Mark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Beteiligung am Gewinn = Gesellschafterstellung?

Hallo Zusammen!

Mich beschäftigt zur Zeit ein BGH-Urteil (IX ZR 163/09). Es ist ein fortführendes Urteil zum Fall "Phoenix" (IX ZR 195/07).

In aller Kürze ging es bei dem Fall darum, dass die Phoenix-GmbH ihren Kunden die Möglichkeit geboten hat, "am Erfolg oder Misserfolg von Optionsgeschäften" nach einer Einlagenzahlung teilzunehmen.
In Wahrheit handelte es sich um ein Schneeballsystem, bei welchem keine Termingeschäfte getätigt wurden, sondern lediglich das Geld neuer Anleger den Altanlegern als "Gewinn" ausgezahlt wurde, damit das ganze Anlagesystem attraktiv erscheint und neue Anleger anlockt.

Der BGH sagt in diesem Urteil (IX ZR 163/09):

"Die Einzahlung muss zwar erbracht werden, um - bei vertragskonformer Abwicklung des Geschäfts - Anspruch auf Auszahlung von Gewinnen zu erlangen. Ein Austauschverhältnis
zwischen Einlagen- und Gewinnzahlungen gibt es aber nicht.
Die Einlage ist Gegenleistung der vom Anleger erworbenen Beteiligung. Ob überhaupt Beträge ausgezahlt werden können, hängt
davon ab, ob Gewinne erzielt werden."


Was ist denn diese "Beteiligung" eigentlich rechtlich? Dadurch haben die Anleger doch keine Beteiligung an der GmbH als Gesellschafter erlangt oder doch?

Und eine Folgefrage: Was wäre denn bei vertragskonformer Auszahlung von realen Gewinnen die Gegenleistung dafür, wenn nicht die Einlagenzahlung?
__________________
Wenn ich Mist geschrieben haben sollte, freue ich mich natürlich über jeden Hinweis
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 27.02.2011, 16:14
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 1.737
90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)  
AW: Beteiligung am Gewinn = Gesellschafterstellung?

Es wird wohl rechtlich ein Vermögensverwaltungsvertrag sein
oder eine anlageberatung und vermittlung.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 01.03.2011, 16:17
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 34
Keine Wertung, Mr.Mark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Mark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Mark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Mark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Mark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Mark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Mark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Mark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Mark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Mark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Beteiligung am Gewinn = Gesellschafterstellung?

Erstmal danke dür deine Antwort!

Aber wäre dem so und handelte es sich um einen Vermögensverwaltungsvertrag o.ä. dann müsste doch der erzielte Gewinn aus einem solchen Vertrag auch die Gegenleistung für die ursprüngliche Einlagenzahlung sein.

Gerade das lehnt der BGH aber ab.
__________________
Wenn ich Mist geschrieben haben sollte, freue ich mich natürlich über jeden Hinweis
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 01.03.2011, 17:11
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 1.737
90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1737 Beiträge, 66 Bewertungen)  
AW: Beteiligung am Gewinn = Gesellschafterstellung?

Glaube ich nicht dass das abglehnt wird.

Hier geht es jetzt um die spezielle Frage, wie Scheingewinne,
die teilweise auch schon an Insider ausgezahlt wurden,
verechnet werden,
insbesondere im Hinblick auf forderungen des Insolvenzverwalters.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Gewinn Spieleshow Verbraucherrecht 15.07.2009 20:18
Gewinn mit Kooperation Nachrichten: Wissenschaft 05.03.2008 14:00
1 Gewinn- 2 Gewinner !!!!!! Verbraucherrecht 22.10.2006 12:55
Anspruch auf Gewinn?? Bürgerliches Recht allgemein 02.10.2006 22:35





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Gesellschaftsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN