Dies ist eine Diskussion zu Beteiligung am Gewinn = Gesellschafterstellung? innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Beteiligung am Gewinn = Gesellschafterstellung? Mich beschäftigt zur Zeit ein BGH-Urteil (IX ZR 163/09). Es ist ein fortführendes Urteil zum Fall "Phoenix" (IX ZR 195/07). In aller Kürze ging es bei dem Fall darum, dass die Phoenix-GmbH ihren Kunden die Möglichkeit geboten hat, "am Erfolg oder Misserfolg von Optionsgeschäften" nach einer Einlagenzahlung teilzunehmen. In Wahrheit handelte es sich um ein Schneeballsystem, bei welchem keine Termingeschäfte getätigt wurden, sondern lediglich das Geld neuer Anleger den Altanlegern als "Gewinn" ausgezahlt wurde, damit das ganze Anlagesystem attraktiv erscheint und neue Anleger anlockt. Der BGH sagt in diesem Urteil (IX ZR 163/09): "Die Einzahlung muss zwar erbracht werden, um - bei vertragskonformer Abwicklung des Geschäfts - Anspruch auf Auszahlung von Gewinnen zu erlangen. Ein Austauschverhältnis zwischen Einlagen- und Gewinnzahlungen gibt es aber nicht. Die Einlage ist Gegenleistung der vom Anleger erworbenen Beteiligung. Ob überhaupt Beträge ausgezahlt werden können, hängt davon ab, ob Gewinne erzielt werden." Was ist denn diese "Beteiligung" eigentlich rechtlich? Dadurch haben die Anleger doch keine Beteiligung an der GmbH als Gesellschafter erlangt oder doch? Und eine Folgefrage: Was wäre denn bei vertragskonformer Auszahlung von realen Gewinnen die Gegenleistung dafür, wenn nicht die Einlagenzahlung?
__________________ Wenn ich Mist geschrieben haben sollte, freue ich mich natürlich über jeden Hinweis |
| |||
| AW: Beteiligung am Gewinn = Gesellschafterstellung? Es wird wohl rechtlich ein Vermögensverwaltungsvertrag sein oder eine anlageberatung und vermittlung. |
| |||
| AW: Beteiligung am Gewinn = Gesellschafterstellung? Erstmal danke dür deine Antwort! Aber wäre dem so und handelte es sich um einen Vermögensverwaltungsvertrag o.ä. dann müsste doch der erzielte Gewinn aus einem solchen Vertrag auch die Gegenleistung für die ursprüngliche Einlagenzahlung sein. Gerade das lehnt der BGH aber ab.
__________________ Wenn ich Mist geschrieben haben sollte, freue ich mich natürlich über jeden Hinweis |
| |||
| AW: Beteiligung am Gewinn = Gesellschafterstellung? Glaube ich nicht dass das abglehnt wird. Hier geht es jetzt um die spezielle Frage, wie Scheingewinne, die teilweise auch schon an Insider ausgezahlt wurden, verechnet werden, insbesondere im Hinblick auf forderungen des Insolvenzverwalters. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Gewinn Spieleshow | Verbraucherrecht | 15.07.2009 20:18 |
| Gewinn mit Kooperation | Nachrichten: Wissenschaft | 05.03.2008 14:00 |
| 1 Gewinn- 2 Gewinner !!!!!! | Verbraucherrecht | 22.10.2006 12:55 |
| Anspruch auf Gewinn?? | Bürgerliches Recht allgemein | 02.10.2006 22:35 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios