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Auszahlung eines GbR-Gesellschafters

Dies ist eine Diskussion zu Auszahlung eines GbR-Gesellschafters innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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Alt 28.12.2010, 14:10
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Auszahlung eines GbR-Gesellschafters

Angenommen, eine GbR mit dem Zweck des Erwerbs von Grundstücksflächen, bestehend aus zwei Gesellschaftern G1 und G2 mit gleichen Anteilen, wird aufgelöst und der Gesellschafteranteil von G1 soll durch G2 übernommen werden. Beide Gesellschafter tätigen fortlaufend Bareinlagen, von denen Darlehen bedient werden, wiederkehrende (Steuerberater, Grundsteuer etc.) und einmalige Ausgaben für Kaufverträge, Grunderwerbsteuer usw. getätigt werden. Es gelten ausschließlich die Regelungen des BGB für den GbR-Vertrag.

In welcher Höhe ist G1 auszuzahlen?

Was fällt unter den Begriff "Einlage"? Alle Bar- und Sachleistungen betreffend die GbR?

Müsste G2 die GrESt doppelt zahlen (1x an G1 (bei der Einlagenrückerstattung) und 1x an das Finanzamt (durch Eigentumsübergang von G1 an G2))?

Wenn G1 in finanzieller Not ist (z.B. als Geschäftsführer einer insolventen GmbH, als EU und privat), gibt es dann hinsichtlich der GbR-Auseinandersetzung rechtliche Vorbehalte?

Geändert von xbikiki (28.12.2010 um 19:35 Uhr).
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Stichworte
auseinandersetzung, einlage, gbr, grunderwerbssteuer

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