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Ausgestaltung eines GmbH-Vertrages

Dies ist eine Diskussion zu Ausgestaltung eines GmbH-Vertrages innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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Alt 09.03.2010, 10:50
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Ausgestaltung eines GmbH-Vertrages

Mal angenommen ich habe eine xyz-GmbH, X ist mit 300.000€, y mit 100.000€ und z mit 100.000€ beteiligt. x ist Geschäftsfüher.
x möchte seinen Anteil nun in eine GmbH auslagern und an seine Kinder übertragen. Das eine Kind soll Geschäftsfüher der xyz-gmbh werden, also seinen Posten übernehmen. das andere Kind soll nur einen geringeren Anteil bekommen und nicht in der xyz arbeiten.
Problem ist das im Gesellschaftsvertrag der xyz steht das eine Übertragung von Geschäftsnateilen und der Geschäftsführertätigkeit der Zustimmung von 75 % bedarf, soweit es sich nicht um Familienmitglieder handelt.

Da komme ich nicht weiter, Zwar handelt es sich hier ja um Familienmitglieder aber die Anteile werden doch erst auf die neue GmbH übertragen.
Wäre super wenn ihr mir helfen könntet!
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  #2 (permalink)  
Alt 09.03.2010, 21:15
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AW: Ausgestaltung eines GmbH-Vertrages

Da die neu zu gründende GmbH in ihrer Stellung als juristische Person kein Familienangehöriger von X ist, wird X zur Übertragung der Anteile wohl die 75% Mehrheit brauchen...
__________________
Keine meiner Aussagen erhebt einen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit
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  #3 (permalink)  
Alt 10.03.2010, 08:24
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AW: Ausgestaltung eines GmbH-Vertrages

Ja das habe ich mir auch gedacht, aber irgendwie muss man da doch weiterkommen! Ist es nicht möglich die Anteile unter der aufschiebenden Bedingung das die Töchte die Anteile an die GmbH übereignen zunächst an selbige zu übertragen?
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  #4 (permalink)  
Alt 10.03.2010, 18:51
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AW: Ausgestaltung eines GmbH-Vertrages

Auch die Töchter bräuchten, sofern sie die Anteilseigner wären, die 75% Mehrheit um eine Übertragung der Anteile an eine GmbH vornehmen zu können, wenn dies in der Satzung so bestimmt ist.

Die einzige Möglichkeit in dieser Sache weiterzukommen, ist über die 75% Mehrheit, was heißt, es müsste entweder y oder z zustimmen...
__________________
Keine meiner Aussagen erhebt einen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit
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