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anonymer Eigentümer Gesellschaft

Dies ist eine Diskussion zu anonymer Eigentümer Gesellschaft innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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Alt 29.01.2010, 16:01
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anonymer Eigentümer Gesellschaft

Angenommen man will eine Gesellschaft gründen, aber nicht von der Öffentlichkeit als Inhaber / Gesellschafter identifiziert werden können. Einfach aus dem Grund, dass man nicht will dass der Nachbar die Vermögensverhältnisse kennt.

Konkreter: welche Gesellschaftsform würde sich eignen, wenn eine Einzelperson vor der breiten Öffentlichkeit (Handelsregister etc.) verbergen will, dass er die Einlage getätigt hat?

Gründet man eine GmbH mit z.B. 50.000 Eigenkapital als Einzelperson so genügt ja ein Blick ins Handelsregister und es ist klar von wem das Geld stammt. Kann so etwas mit einer GmbH & Co KG oder einer AG umgangen werden?

Oder gibt es in DE keine eigenständige juristische Person bei der man den Inhaber nicht ermitteln kann?

Vielen Dank.
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Alt 29.01.2010, 16:59
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AW: anonymer Eigentümer Gesellschaft

Meines Erachtens fallen somit schonmal alles Personengesellschaften weg:

GbR, OHG, KG (inkl. GmbH & Co. KG, ist schließlich fast das selbe)
-> stehen entweder im Handelsregister oder sind persönlich haftende gesellschafter

Kapitalgesellschaften:

Die AG: Ist grundsätzlich juristische Person und von ihren Mitgliederbestand unabhängig. Allerdings wird auch sie ins Handelsregister eingetragen (§36 I AktG). Die Eintragung enthält alle Gründer, Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats.

Die GmbH: Die GmbH ist ebenfalls ins Handelsregister einzutragen (§7 GmbHG). Dabei ist eine Liste aller Gesellschafter einzureichen.

Also ich würde deshalb antworten: Nein, so etwas gibts es in Deutschland nicht. Und zwar vollkommen zu recht.

Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, ist eine stille Gesellschaft: Das ist eine Gesellschaft, bei der sich jemand am Handelsgewerbe eines anderen mit einer in dessen Vermögen übergehenden Einlage beteiligt und dafür am Gewinn beteiligt wird. Die stille gesellschaft tritt nciht nach außen auf und steht auch nicht im Handelsregister. Lediglich das Handelgewerbe an dem sich der stille gesellschafter beteiligt.
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  #3 (permalink)  
Alt 29.01.2010, 17:19
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AW: anonymer Eigentümer Gesellschaft

"völlig zurecht"

warum? Es ist ja ok wenn Behörden Bescheid wissen. Schade nur dass immer alle wissen wie die Eigentumsverhältnisse in Familienbetrieben sind..

Aber gut, wenn es sowas nicht gibt kann man nichts machen. Gibt ja noch die Schweiz
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  #4 (permalink)  
Alt 29.01.2010, 17:37
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AW: anonymer Eigentümer Gesellschaft

Im Zweifelsfall kann es dazu kommen, dass die Gesellschaft persönlich haften...auch bei GmbHs und AGs (sog. Durchgriffshaftung)
Dann bringt es mir als Gläubiger herzlich wenig, wenn nur die Behörde Bescheid weiß. Außerdem finde ich schon, dass man ein recht darauf hat, zu wissen mit wem man eigentlich den vertrag abschließt.

Wie gesagt...die einzige möglichkeit die ich sehe, ist die einer stillen Gesellschaft.
Ich hoffe ich konnte trotzdem weiterhelfen, auch wenn wir scheinbar verschiedener Meinung sind
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Alt 29.01.2010, 17:53
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AW: anonymer Eigentümer Gesellschaft

Wenn also ein Kredit platzt den du Porsche gegeben hast willst auf die Aktionäre zurückgreifen? Ich werde mein Portfolio überdenken :-)

Ne im Ernst vielen Dank, ist ja nicht so dass du die Gesetze gemacht hast - und gut zu wissen, danke.
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Alt 30.01.2010, 13:30
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Nee, die Aktionäre haften natürlich nicht persönlich, aber die sind ja auch unbekannt. Aber im Zweifelsfall kann es dazu kommen, dass Vorstand oder Aufsichtsrat haften...
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  #7 (permalink)  
Alt 01.02.2010, 19:00
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ja perfekt! vorstand, aufsichtsrat etc - das ja alles ok. Es geht mir nur um INHABER! Wer die Gesellschaft leitet kann öffentlich sein das überhaupt kein Thema

Dann habe ich mich wohl undeutlich ausgedrückt: Inhaber / Gesellschafter anonym möglich?
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  #8 (permalink)  
Alt 02.02.2010, 21:01
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AW: anonymer Eigentümer Gesellschaft

mmh...bei personengesellschaften sind die "Inhaber" gleichzeitig die gesellschafter, welche auch im handelsregister stehen.

Sie ist jrustische person und "gehört" in diesem sinne niemanden. Wenn, dann den Gesellschaftern, weil sie die Einlage leisten. Aber die stehen ja im handelsregister.

die AG "gehört" auch niemanden. sie ist juristische person. durch die aktien liegen ihre anteile in den händen der aktionären. die frage wäre, was passiert wenn es nur einen Alleinaktionär gibt. allerdings gibt ja namensaktien bzw. inhaberaktien. die frage ist, inwieweit man als "normale" person zugriff auf solche daten hat.
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