Dies ist eine Diskussion zu Alle GmbG Geschäftsführer kündigen innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| Alle GmbG Geschäftsführer kündigen ... die Gesellschaft XYZ GmbH besteht aus drei Gesellschaftern. Zwei der Gesellschafter sind gleichzeitig Geschäftsführer. GS 1 - 52% Beteiligung (gleichzeitig GF) GS 2 - 24% Beteiligung (gleichzeitig GF) GS 3 - 24% Beteiligung GS 1 ist ein recht untalentierter Geschäftsführer, schläft recht gerne auf der Bürocouch, ist mehr mit seinen privaten Problemen als derer der Gesellschaft beschäftigt, lebt (auf Kosten der Gesellschaft) über seine Verhältnisse, nutzt das einzige Kfz der Gesellschaft wie selbstverständlich (nebenbei ohne gültige Fahrerlaubnis) und ist auch sonst recht uneinsichtig, beharrt als Gründer und Mehrheitseigentümer aber auf sämtlichen Rechten. Die Absetzung von GS 1 durch die GS 2 und 3 kommt aus speziellen Gründen nicht in Frage. GS 2 ist gegen die Machenschaften des GS 1 relativ machtlos und versucht seit Anbeginn "den Laden möglichst sauber zu halten". Nach einer gewissen Zeit, viel angestauter Wut und einer besonders unqualifizierten Aktion des GS 1 entscheidet sich GS 2, seinen Geschäftsführervertrag fristgerecht zu kündigen (3 Monate). GS 1 kündigt daraufhin ebenfalls seinen Vertrag fristgerecht und noch im gleichen Monat wie GS 2 (d.h. regulär würden beide Geschäftsführer zum gleichen Datum, 3 Monate später, ausscheiden). GS 2 nennt keinen Kündigungsgrund, böse Zungen mögen eine Trotzreaktion vermuten. a) Welche Pflichten hat GS 2 während der verbleibenden 3 Monate? b) In welche Haftungssituationen kann er geraten, wenn GS 1 "Ernst" macht und die Gesellschaft tatsächlich 3 Monate später ohne Geschäftsführung da steht? c) Ist GS 1 "mehr" als die anderen Gesellschafter in der Pflicht, eine neue Geschäftsführung zu organisieren, da er die Mehrheit der Anteile inne hat? |
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| AW: Alle GmbG Geschäftsführer kündigen Was besagt denn der Gesellschaftsvertrag? Die Kompetenzabgrenzung und Zuständigkeitsverteilung zwischen den Geschäftsführern und Gesellschaftern kann bei der GmbH weitgehend frei gestaltet werden. |
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| AW: Alle GmbG Geschäftsführer kündigen a) Welche Pflichten hat GS 2 während der verbleibenden 3 Monate? Die Pflichten eines GF, welche sonst? Zitat:
Zitat:
Wenn GS1 die Mehrheit der Anteile hat, und nach einfacher Mehrheit abgestimmt wird, müßte GS1 ja eigentlich den GF bestellen können? M.E wäre es dann seine Pflicht, einen GF zu bestellen, da der GF ein notwendiges Organ der GmbH ist. Notfalls kann dann auch ein Minderheitsgellschafter einen GF bestellen, weil es die Pflicht der Ges. Versammlung ist, einen Gf zu benennen. |
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