Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Alle GmbG Geschäftsführer kündigen

Dies ist eine Diskussion zu Alle GmbG Geschäftsführer kündigen innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 30.07.2011, 19:09
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 1
Keine Wertung, zombato hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zombato hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zombato hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zombato hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zombato hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zombato hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zombato hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zombato hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zombato hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, zombato hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Alle GmbG Geschäftsführer kündigen

Hallo! Angenommen...

... die Gesellschaft XYZ GmbH besteht aus drei Gesellschaftern. Zwei der Gesellschafter sind gleichzeitig Geschäftsführer.

GS 1 - 52% Beteiligung (gleichzeitig GF)
GS 2 - 24% Beteiligung (gleichzeitig GF)
GS 3 - 24% Beteiligung

GS 1 ist ein recht untalentierter Geschäftsführer, schläft recht gerne auf der Bürocouch, ist mehr mit seinen privaten Problemen als derer der Gesellschaft beschäftigt, lebt (auf Kosten der Gesellschaft) über seine Verhältnisse, nutzt das einzige Kfz der Gesellschaft wie selbstverständlich (nebenbei ohne gültige Fahrerlaubnis) und ist auch sonst recht uneinsichtig, beharrt als Gründer und Mehrheitseigentümer aber auf sämtlichen Rechten. Die Absetzung von GS 1 durch die GS 2 und 3 kommt aus speziellen Gründen nicht in Frage.

GS 2 ist gegen die Machenschaften des GS 1 relativ machtlos und versucht seit Anbeginn "den Laden möglichst sauber zu halten". Nach einer gewissen Zeit, viel angestauter Wut und einer besonders unqualifizierten Aktion des GS 1 entscheidet sich GS 2, seinen Geschäftsführervertrag fristgerecht zu kündigen (3 Monate).

GS 1 kündigt daraufhin ebenfalls seinen Vertrag fristgerecht und noch im gleichen Monat wie GS 2 (d.h. regulär würden beide Geschäftsführer zum gleichen Datum, 3 Monate später, ausscheiden). GS 2 nennt keinen Kündigungsgrund, böse Zungen mögen eine Trotzreaktion vermuten.

a) Welche Pflichten hat GS 2 während der verbleibenden 3 Monate?

b) In welche Haftungssituationen kann er geraten, wenn GS 1 "Ernst" macht und die Gesellschaft tatsächlich 3 Monate später ohne Geschäftsführung da steht?

c) Ist GS 1 "mehr" als die anderen Gesellschafter in der Pflicht, eine neue Geschäftsführung zu organisieren, da er die Mehrheit der Anteile inne hat?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 30.07.2011, 21:04
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 1.736
90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)  
AW: Alle GmbG Geschäftsführer kündigen

Was besagt denn der Gesellschaftsvertrag?
Die Kompetenzabgrenzung und Zuständigkeitsverteilung zwischen den Geschäftsführern und Gesellschaftern kann bei der GmbH
weitgehend frei gestaltet werden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 30.07.2011, 22:06
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 1.736
90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)  
AW: Alle GmbG Geschäftsführer kündigen

a) Welche Pflichten hat GS 2 während der verbleibenden 3 Monate?

Die Pflichten eines GF, welche sonst?


Zitat:
b) In welche Haftungssituationen kann er geraten, wenn GS 1 "Ernst" macht und die Gesellschaft tatsächlich 3 Monate später ohne Geschäftsführung da steht?
Die Bestelung eines GF ist die Aufgabe der Gesellschafter.


Zitat:
c) Ist GS 1 "mehr" als die anderen Gesellschafter in der Pflicht, eine neue Geschäftsführung zu organisieren, da er die Mehrheit der Anteile inne hat?
Kann ich jetzt nicht genau sagen.

Wenn GS1 die Mehrheit der Anteile hat, und nach einfacher Mehrheit abgestimmt wird, müßte GS1 ja eigentlich den GF bestellen können?

M.E wäre es dann seine Pflicht, einen GF zu bestellen,
da der GF ein notwendiges Organ der GmbH ist.

Notfalls kann dann auch ein Minderheitsgellschafter einen GF
bestellen, weil es die Pflicht der Ges. Versammlung ist,
einen Gf zu benennen.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
DFKI auf der CeBIT 2011: Alle Exponate, alle Themen im Kompaktüberblick Nachrichten: Wissenschaft 22.02.2011 14:00
Entschließung des BIBB-Hauptausschusses: Alle Kompetenzniveaus für alle Bildungs- und Karrierewege offen halten Nachrichten: Wissenschaft 22.01.2009 09:00
Mietschulden WG - alle Hauptmieter!!! - Schuldenverursacher will nicht kündigen! Mietrecht 21.01.2009 13:49
Neuer Gender-Index: Daten zur Chancengleichheit von Frauen und Männern für alle kreisfreien Städte und alle Landkreise Nachrichten: Wissenschaft 03.11.2008 17:00
Geschäftsführer kündigen Arbeitsrecht 03.04.2006 16:49





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Gesellschaftsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN