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Aktiengesellschaft, ein geschützter Begriff?

Dies ist eine Diskussion zu Aktiengesellschaft, ein geschützter Begriff? innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.11.2008, 23:04
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Aktiengesellschaft, ein geschützter Begriff?

Ein A macht einem B ein geschäftliches Angebot. Er nennt seine Firma "XYZ AG". B schaue sich die Liste der börsennotierten Unternehmen an und finde dort keine "XYZ AG".

Kann B diesbezüglich abmahnen oder ist der Begriff "AG" nicht geschützt?
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  #2 (permalink)  
Alt 23.11.2008, 06:15
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AW: Aktiengesellschaft, ein geschützter Begriff?

Der Begriff ist geschützt, eine falsche Rechtsformbezeichnung ist nicht zulässig.

Allerdings muss eine Aktiengesellschaft nicht zwingend börsennotiert sein. Besser sollte man im Handelsregister nachschauen.
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 23.11.2008, 13:17
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AW: Aktiengesellschaft, ein geschützter Begriff?

Zitat:
Zitat von Remby
Der Begriff ist geschützt, eine falsche Rechtsformbezeichnung ist nicht zulässig.
Danke. Das beantwortet dennoch die Frage "Kann B diesbezüglich abmahnen?" nicht.
Zweitens, wo kann A eine Liste aller Aktiengesellschaften der Schweiz und Deutschland einsehen?

Geändert von MithilfeDritter (23.11.2008 um 13:38 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 23.11.2008, 18:14
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AW: Aktiengesellschaft, ein geschützter Begriff?

Zitat:
Zitat von MithilfeDritter
Das beantwortet dennoch die Frage "Kann B diesbezüglich abmahnen?" nicht.
Wenn die XYZ AG im Handelsregister eingetragen ist, kann B nicht abmahnen. Das Handelsregister ist öffentlich.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #5 (permalink)  
Alt 23.11.2008, 22:03
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AW: Aktiengesellschaft, ein geschützter Begriff?

Zitat:
Zitat von MithilfeDritter
Ein A macht einem B ein geschäftliches Angebot. Er nennt seine Firma "XYZ AG". B schaue sich die Liste der börsennotierten Unternehmen an und finde dort keine "XYZ AG".
Und? Was heißt das?

Das heißt, daß die XYZ AG nicht börsennotiert ist. Weiter nichts. Schätzungsweise 90 Prozent aller Aktiengesellschaften in Deutschland sind nicht börsennotiert.

Zitat:
Kann B diesbezüglich abmahnen oder ist der Begriff "AG" nicht geschützt?
Man darf nicht "falsch firmieren". Also keine Firma führen, die man nicht rechtmäßig führen darf. Sagt das HGB. Dagegen gibt's u.a. Bußgelder, außerdem wäre grundsätzlich sicher möglich, daß ein Mitbewerber das abmahnt, denn sich fälschlich als Aktiengesellschaft auszugeben (mit der man ja üblicherweise eine gewisse Größe assoziiert und die ja auch gewissen Mindestkapitalgrößen und vor allem aktienrechtlichen Vorschriften unterliegt), kann zweifellos unlauterer Wettbewerb sein.

Man sollte allerdings vorher lieber feststellen, ob es die XYZ AG wirklich nicht gibt.

Grundsätzlich: abmahnungsberechtigt sind nur Wettbewerber und dafür zugelassene Wettbewerbsschutzvereine. Wenn der (potentielle) Geschäftspartner B nicht gleichzeitig Wettbewerber ist kann er nicht abmahnen. ("Abgemahnt" wird nämlich ein Wettbewerbsverstoß.)

Er könnte aber natürlich das zuständige Registergericht auf den Verstoß gegen das HGB hinweisen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 24.11.2008, 16:59
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AW: Aktiengesellschaft, ein geschützter Begriff?

Zitat:
Zitat von MithilfeDritter
Zweitens, wo kann A eine Liste aller Aktiengesellschaften der Schweiz und Deutschland einsehen?
Für Deutschland sind die Handelsregistereintragungen unter www.handelsregister.de bzw. www.unternehmensregister.de einzusehen!

Das Handelsregister der Schweiz findet man unter http://zefix.admin.ch/


Gruß
tadelmann
__________________
Keine meiner Aussagen erhebt einen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit
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