Dies ist eine Diskussion zu AG- ja oder nein innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| AG- ja oder nein 1. Wenn ein Mehrheitsaktionär einer AG alle AKtien aufkauft und Alleininhaber wird, bleibt die AG trotzdem noch bestehen oder geht sie in diesem FAll unter? 2.Wenn der "Alleininhaber" nach dem Erwerb der Aktien den Firmennamen XY-AG in seinen Namen z.B. Schmidt+Firmenbezeichnung AG umbenennen will. Ist das zuläassig und kann die Firma so eingetragen werden? 3. Wenn der benannte Herr nun auch Mitglied der Volksbank eG. Was muss geschehen, wenn er auch dort zum "Alleininhaber" werden will. Danke schon mal im voraus. V. |
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| AW: AG- ja oder nein Hallo Viki, hast Du jemals eien Lösung für diese Fragen bekommen? Ich stehe vor der gleichen Aufgabe und weiss nicht weiter, kannst Du mir helfenm? Dorothea |
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| Hallo Dorothea, auf die Fragen habe ich eine Antwort bekommen allerdings kann ich sie dir nicht heute sondern in den nächsten zwei Tagen zukommen lassen. Ich habe vor einiger Zeit ein Fernstudium absolviert und da kamen diese Fragen vor. Dies habe ich nun beendet und somit auch die Antworten darauf. Da ich aber momentan im Geschäft bin muss ich daheim mal die Unterlagen rauskramen und werde dir dann die Antwort auf diese Fragen spätestens übermorgen zuschicken. Ich hoffe dir damit weiterhelfen zu können. Liebe Grüße Viki |
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| AW: AG- ja oder nein hallo ihr lieben, könnte ich bitte bitte auch diese antworten erhalten??? stehe nämlich auch gerade an dem punkt meines fernstudiums und komm nicht weiter bei der aufgabe... wäre super super lieb! ganz liebe grüße meiwi |
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| AW: AG- ja oder nein Hallo, bei einer Aktiengesellschaft ist es völlig egal, wer wieviel Aktien besitzt. Auch eine Person alleine kann alle Aktien der AG besitzen. Dann hat sie natürlich die Mehrheit und kann auch den Namen der AG ändern lassen. Das mit der Volksbank habe ich nicht verstanden, aber die Volksbank ist eine Genossenschaft, keine AG. viele Grüße Remby |
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| Umgründung von AG in ? hallo zusammen, wenn man als Alleinaktionär einer AG mehr Einfluß auf das Unternehmen haben möchte, unter Berücksichtigung das man seine Haftung nicht erhöhen will..... welche Umfirmierung könnte dann in Frage kommen? KGaA?? ganz lieben Dank für ne Antwort betty |
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| AW: AG- ja oder nein hallo betty, sorry, dass ich so kleinkariert bin. umfirmierung bedeutet reine namensänderung. was du wissen möchtest, ist die änderung der gesellschaftsform. die haftung ist immer begrenzt auf das gezeichnete kapital der ag. die anzahl der aktien wirkt sich lediglich auf die stimmrechte und gewinnverteilung aus. eine kg ist demnach sinnvoll, wenn man das kapital durch eigenkapital erhöhen möchte (hat den vorteil, dass ek am längsten an das unternehmen gebunden ist) ohne das man neue gesellschafter aufnehmen muss, die in die geschäfte reinreden, da kommanditisten lediglich kontrollrechte haben, und nur die vollhafter zur geschäftsführung befugt sind, §§164, 170 hgb. jedoch ist nicht ausgeschlossen, dass der vollhafter eine kapitalgesellschaft ist, vgl § 161 III, 130a hgb. außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass ein alleiniger aktionär das risiko eingeht seine ag in eine personengesellschaft zu ändern, wo er alleine vollhafter wird. es auf aA zu machen, hat den vorteil, dass man mehr am markt präsent ist und somit vielmehr EK ran holen kann ergo: um haftung nicht zu erhöhen, stimmrechte zu behalten, mehr langfristiges kapital ins unternehmen zu bekommen und so wenig wie möglich verwaltungsaufwand zu haben, bleibt die >AG KG.aA< in diesem sinne grüsse ps.:ach ja. mehr einfluss auf ein unternehmen ohne die haftung zu erhöhen geht nicht. entweder mehr haftung und GF. oder gleichbleibende haftung und alleiniger einfluss auf den vorstand im rahmen der hauptversammlung. |
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| AW: AG- ja oder nein Also die Antwort von Thilo kann ich nur als Unsinn bezeichnen. Sorry, aber du solltest dir die Grundzüge der Gesellschaftsform KGaA nochmal anschauen. Habe die Klausur geschrieben. Note 1,0. Seit wann hat ein Kommanditist, selbst auf Aktien, mehr Einfluss, als ein 100%-Aktionär??? Die richtige Antwort wäre die GMBH aus folgenden Gründen: - Der Umgründer wäre nun Gesellschafter. Er müsste zwar seine Macht mit einem weiteren Gesellschafter Teilen, doch wäre sein Einfluss definitiv größer. - Die Haftung ist geringer geworden. Warum? Um 100% der Aktien der AG zu kaufen, hätte Mr. X MINDESTENS 50.000 EUR investieren müssen. Geht die Firma den Bach runter, ist sein Geld futsch. Mit der Gründung der GmbH würde seine Haftung auf 12.500 EUR (Mindesteinlage für die GmbH pro Gesellschafter) sinken. Ergo: Es ist sehr wohl möglich, dass er seinen Einfluss erhöht, und seine Haftung senkt. Richtigkeit durch Fernlehrer bestätigt. |
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| AW: AG- ja oder nein Wow. Die Richtigkeit gleich durch einen Fernlehrer bestätigt. Und 1,0 in der Klausur ( welche Klausur?)... naaaaa dann braucht man wohl nicht mehr überprüfen, ob das alles so richtig ist, was Deadeye da geschrieben hat... oder? Aber man ist ja eh von Natur aus skeptisch
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| AW: AG- ja oder nein Ich wollte durch das Gepose mit Klausur 1,0 (Fernstudium) und der Bestätigung durch den Fernlehrer nur klar stellen, dass diese Antwort definitiv richtig ist. Denn genau so eine Frage kam bei meinem Fernstudium dran. |
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