
12.10.2011, 10:40
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| Junior Mitglied | | Registriert seit: Jun 2009 Alter: 32
Beiträge: 61
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| AW: (UG) Im Falle der ZU Benachrichtigung des 2. GF möglich? Hallo Berniebär,
den von dir zitierten Absatz habe ich eingefügt um nochmal ganz klar zu machen, dass der B "real" nichts mit der UG zu tun hat, sondern lediglich seinen Titel eingebracht hat. Ich habe mich wohl seehr unglücklihc ausgedrückt. (Und wahrscheinlich jetzt wieder. Aber du verstehst hoffentlich was ich im untechnischen Sinne meine).
Welche Rechte und Pflichten sich aus seiner GF Positioin ergeben versuche ich ja gerade herauszufinden.
Zur Beantwortung ob ich den B informieren darf muss ich also Einsicht in den Geschäftsführervertrag nehmen?
Welche Erkenntnisse ergeben sich aus B's "gesetzlich definierter Position als Geschäftsfürer"? |