
09.09.2010, 16:29
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| Forum-Interessierte(r) | | Registriert seit: Jan 2010 Alter: 67
Beiträge: 27
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| AW: angesteller und inhaber Hier muss man unterscheiden ob er nur Inhaber einer GmbH ist, oder auch für diese Arbeitet. Das Arbeiten für diese GmbH könnte arbeitsrechtlich nicht in Ordnung sein. Der Besitz eine GmbH geht dem Arbeitgeber nichts an.
Geändert von Investmentclub (09.09.2010 um 17:56 Uhr).
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