Dies ist eine Diskussion zu 3er GbR Kreditantrag innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| 3er GbR Kreditantrag Es gibt eine 3er GbR (Beteiligungsverhältnis u. Stimmrecht der Gesellschaft: Gesellschafter A 25%, B 25% u. C 50%), bei der 2 (A u. B) Gesellschafter sich gegen Gesellschafter C "zusammengetan" haben. A + B hätten nichts lieber als das der dritte Gesellschafter (C) selbst u. freiwillig aus der GbR austritt (also C soll den GbR-Vertrag kündigen). C will aber nicht kündigen bzw. austreten und hat das auch vom ersten Moment deutlich gemacht, als das Thema aufkam. Trotzdem arbeiten die beiden anderen Gesellschafter (A + B) mit Hochdruck an dem Projekte, den dritten Gesellschafter (C) aus der GbR zu „arbeiten“. Dazu legen A + B ein Auseinandersetzungsvermögen (mit Hilfe des Steuerberaters der gemeinschaftlichen GbR) fest und übersenden es an C, der sich aber dazu nicht äußert bzw. näher darauf eingeht. Eine Anerkennung des Auseinandersetzungsvermögens sowie eine Willenserklärung zum Austritt aus der GbR hat der C ebenso nie geäußert. Weiterhin versuchen Gesellschafter A + B einen Kredit (der Hausbank der GbR) mittels Bürgschaft abgesicherter zu organisieren, im Namen der GbR. Obwohl im GbR-Vertrag per Stimmrecht die Kreditaufnahme nur mit einer Stimmzahl von über 50% möglich ist. Bedeutet eigentlich nur wenn A u. C bzw. B u. C eine Kreditaufnahme beschließen sind über 50% der Stimmen zusammen und eine Kreditaufnahme möglich. Weiterhin wird im Rahmen der Kreditaufnahme der Hausbank durch A u. B vorgegaukelt das Gesellschafter C aus der GbR gern austreten will (was definitiv nicht stimmt) und der Kredit zur Auszahlung von C genutzt werden soll. 1) Ist die Regelung einer Kreditaufnahme im GbR-Vertrag mit einer Kopplung von Stimmenanteilen rechtswirksam. Wenn nicht welche Regeln gelten dann? 2) Was ist wenn sich A u. B über die im GbR-Vertrag vereinbarte Abmachung hinweg setzen und einen Kredit ohne Wissen von C aufnehmen. 3) Wie ist mit dem Fakt umzugehen, dass A u. B dem Kreditinstitut bei welchem der Kredit beantragt wird und dem Bürgschaftsgeber vortäuschen, dass C gern u. freiwillig aus der GbR austreten will, dass aber definitiv nicht stimmt. Dem Kreditinstitut sagt man, der Kredit ist für die Auszahlung von C gedacht, der gern austreten will. 4) Was passiert wenn der Kredit genehmigt wird, dann ist C mit haftend für den Kredit oder kann er sich dagegen wehren z. B. per Zivilrecht, direkt gegen A u. B. Danke für Hilfe und Hinweise Christan M. |
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