Dies ist eine Diskussion zu Wirksame Kündigung!? innerhalb des Forums Für Erstsemester und Anfangssemester
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| Wirksame Kündigung!? Guten Tag, wie sieht folgendener fiktiver Fall aus: Der Geschäftsführer der Fimra XY GmbH übergibt dem bei ihm seit einem Jahr beschäftigten Arbeiter XXX am Vormittag des 2.Juli (fiktives Datum) ein Kündigungsschreiben, weil er vier Tage unentschuldigt gefehlt hat. Gleich anschließend händigt der Geschäftsführer dem Betriebsratsvorsitzenden eine Kopie des Kündigungsschreibens aus. Die fünf Mitglieder des Betriebsrats treten sofort zusammen. Sie stimmen der Kündigung zu. Der Vorsitzende teil dies anschließend dem Geschäftsführer mit. Meine Frage lautet: Ist die Kündigung wirksam? Denn eigentlich muss der Geschäftsführer die Kündigung erst dem Betriebsrat mitteilen. Nach dessen Entscheidung kann der Geschäftsführer erst handeln. Ist somit die Kündigung nichtig? Vielen Dank für eure Mühe MfG Peterpo |
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