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Wie schreibt man eine Hausarbeit? (Strafrecht AT)

Dies ist eine Diskussion zu Wie schreibt man eine Hausarbeit? (Strafrecht AT) innerhalb des Forums Für Erstsemester und Anfangssemester

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  #1 (permalink)  
Alt 04.03.2011, 10:45
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Wie schreibt man eine Hausarbeit? (Strafrecht AT)

Hallo,

ich bin Jurastudentin am Ende des ersten Semesters und möchte nun meine erste Hausarbeit schreiben (Strafrecht AT).
Was ich tun soll, ist mir klar, aber ich weiß nicht, wie. Meine Kommilitonen schnappen sich zielstrebig 20 Kommentare und Lehrbücher, türmen diese vor sich auf und fangen an zu schreiben. Ich bin damit irgendwie überfordert
Deshalb hoffe ich, dass ihr mir helfen könnt:

Ich habe den SV gelesen und eine Gliederung erstellt, ich weiß also schon, welche Straftatbestände ich prüfen will und wo ich vermutlich Schwerpunkte setzen werde.

Meiner Ansicht nach gibt es einen Schwerpunkt bei der Prüfung des versuchten Totschlags im Bereich des unmittelbaren Ansetzens. Vorher will ich aber den vollendeten Totschlag anprüfen; die Vollendung scheitert meiner Ansicht nach an der objektiven Zurechenbarkeit des Erfolgs. Und hier komme ich nicht weiter.

1. Wie fange ich überhaupt an? Woher weiß ich, in welche Kommentare ich zuerst schauen muss? In welche nicht? Welche Lehrbücher? Alle?

2. Was lese ich nach? Zunächst müsste ich ja mit der Tathandlung anfangen. Welche Definition nehme ich aus welchem Lehrbuch? Die aus Wessels/Beulke gefällt mir, also einfach abschreiben und Fußnote dran?

3. Ein ähnliches Problem habe ich bei der Kausalität: Kann ich einfach von der Äquivalenztheorie ausgehen?

4. Wie finde ich heraus, wer eine Meinung als erstes vertreten hat oder wer eine Theorie ursprünglich entwickelt hat?

5. Wenn die Vollendung an der objektiven Zurechnung scheitert, muss ich dann auch den Meinungsstreit darüber darstellen, ob es überhaupt eine objektive Zurechnung gibt?

Vielen Dank schon mal im Voraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 04.03.2011, 18:02
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AW: Wie schreibt man eine Hausarbeit? (Strafrecht AT)

Zitat:
Zitat von StellaM Beitrag anzeigen
1. Wie fange ich überhaupt an? Woher weiß ich, in welche Kommentare ich zuerst schauen muss? In welche nicht? Welche Lehrbücher? Alle?
Du hast doch gut angefangen. Eine Gliederung und Problemsuche ist unbedingt notwendig. Das mit der Literatur ist immer problemabhängig. Geht es um unproblematische Definitionen, so reichen 1-2 Lehrbücher/Kommentare und wenn vorhanden Rspr.
Bei Streitständen müssen natürlich die unterschiedlichen Positionen dargestellt werden und daher die Literatur entsprechend ausgewertet werden muss. Hier helfen dann oft nur noch Rspr. und spezielle Literatur (umfangreiche Kommentare, Aufsätze, Dissertationen etc.).

Zitat:
2. Was lese ich nach? Zunächst müsste ich ja mit der Tathandlung anfangen. Welche Definition nehme ich aus welchem Lehrbuch? Die aus Wessels/Beulke gefällt mir, also einfach abschreiben und Fußnote dran?
Die Tathandlung an sich ist meistens nicht problematisch und muss nicht ausgeführt werden. Dies ist nur problematisch, wenn es sich um eine Reflexhandlung o.ä. handelt.

Ja der Wessels/Beulke liefert einen guten Überblick und enthält zahlreiche Literaturhinweise zum Vertiefen. Als Ausgangspunkt immer eine gute Wahl.


Zitat:
3. Ein ähnliches Problem habe ich bei der Kausalität: Kann ich einfach von der Äquivalenztheorie ausgehen?
Ja man kann im Rahmen der Kausalität ohne Begründung der Äquivalenztheorie folgen. Die Definition muss natürlich mit entsprechenden Fußnoten belegt werden.


Zitat:
4. Wie finde ich heraus, wer eine Meinung als erstes vertreten hat oder wer eine Theorie ursprünglich entwickelt hat?
Dies ist meist unerheblich. Du musst ja nur belegen, dass die Theorie existiert und vertreten wird. Im Rahmen der Nachforschungen kommt es allerdings sehr häufig vor, dass man auch den Urheber der Theorie "kennen lernt".

Zitat:
5. Wenn die Vollendung an der objektiven Zurechnung scheitert, muss ich dann auch den Meinungsstreit darüber darstellen, ob es überhaupt eine objektive Zurechnung gibt?
Wer bestreitet denn, dass es eine objektive Zurechnung geben muss? Kann ich mir nicht vorstellen. Es gibt höchstens Streit darüber, unter welchen Umständen ein bestimmter Taterfolg dem Verhalten des Täters nicht mehr zurechenbar ist. Es gibt in diesem Bereich diverse Fallkonstellationen.

Kein Problem. Viel Glück.
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