Dies ist eine Diskussion zu Vorvertragliche Schuldverhältnisse innerhalb des Forums Für Erstsemester und Anfangssemester
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| Vorvertragliche Schuldverhältnisse Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt! Bei Vertragsverhandlungen über ein Grundstück wird eine Einigung zwischen den Parteien erzielt und ein Vorvertrag geschlossen. Zu mehreren Notarterminen erscheint der Käufer nicht, lässt aber keinen Zweifel an dem Zustandekommen des Vertrges aufkommen. So fordert er vom Verkäufer das Grundstück vermessen zu lassen, was der Verkäufer laut Vertrag sowieso hätte übernehmen müssen. Der Verkäufer schlägt ebenfalls ein höheres Angebot eines anderen Käufers aus. Daraufhin bricht der Käufer die Vertrgsverhandlungen grundlos ab. Was könnte der Verkäufer für Ansprüche gegen den Käufer haben? |
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| AW: Vorvertragliche Schuldverhältnisse Hallo! Kommt drauf an was im Vorvertrag vereinbart war? Gibt der Sachverhalt nicht mehr her? Zu denken wäre halt an Schadensersatz, den der Verkäufer evtl. durch Ausschlagung des höheren Angebots oder durch vorläufiges Vermessen oder ähnliches erlitten hat. Fraglich ist aber ob wirklich ein Schaden vorliegt. Aber da ist halt auch wieder die Frage inwiefern ein Vorvertrag verpflichtet und berechtigt. Ist schon wenig an Angaben, daher etwas schwierig hier fundiert zu antworten. Grüße Jake |
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| AW: Vorvertragliche Schuldverhältnisse Vermutlich läuft die Fragestellung auf culpa in contrahendo hinaus, § 311 BGB. Hier gibt es eine Fallgruppe "Abbruch von Vertragsverhandlungen". In den dicken Kommentaren (MK, Staudinger, juris-PK) findet sich hier vieles, sicher auch ein Prüfungsschema. meint Remby
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Vorvertragliche Schuldverhältnisse Moin, kann mich Remby nur anschließen, das klingt ziemlich nach cic. Wenn im SV Kaufsummen genannt wurden, sollte man u.U. auch das positive bzw. negative Interesse des Verkäufers in Bezug auf den möglichen Schadensersatzanspruch ansprechen Weiterhin viel Spaß |
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