Dies ist eine Diskussion zu VerwR - Vorverfahren - Klagefrist, aber wie? innerhalb des Forums Für Erstsemester und Anfangssemester
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| VerwR - Vorverfahren - Klagefrist, aber wie? Hallo )Ich sitze gerade an meiner Hausarbeit, Sachgebiet Verwaltungsrecht. SV im groben: Es soll ein Markt zur Zeit der EM stattfinden, worüber sich 2 Menschen bewerben. Einer (W) erlangt die Festsetzung, die aber auf Grund einer Terrorwarnung zurückgenommen wird (Rücknahme nicht rechtmäßig). Ein weiterer (S) erlangt zu diesem Zeitpunkt auch die Festsetzung für den Markt, welche aber auch aus oben genannten Gründen zurückgenommen wird (Rücknahme rechtmäßig, da öffentliches Interesse dagegenspricht). S legt nun aber Klage ein. Nach 2 Rechtmäßigkeitsprüfungen, jeweils des Ws und des S' ist als dritte Frage, ob die Klage des S zulässig ist. Bei der Rücknahme gegenüber des S fand zwar eine Anhörung statt, aber es ist nicht im SV ersichtlich, ob ein Widerspruchsverfahren stattgefunden hat. Somit scheitert meine Zulässigkeit der Anfechtungsklage am Vorverfahren. Es steckt aber noch ein Meinungsstreit in der Frist, da die Rücknahme am 3. Juni ergangen ist, die Klageeinreichung aber erst am 4. Juli stattgefunden hat. Durch das scheitern des Vorverfahrens, müsste ich also nun ins Hilfsgutachten und mit der Klagefrist weiter machen. Diese bezieht sich aber auf §74 VwGO, in welchem steht, das die Frist der Klage sich auf das Widerspruchsverfahren bezieht. Ich habe aber kein Widerspruchsverfahren. Dort liegt also das Problem. Durch div. Kommentare oder Lehrbücher bin ich auch nicht schlauer geworden. Eventuell könnte man das Vorverfahren als Sachurteilsvoraussetzung sehen, und damit könnte es Nachgeholt werden, bis zum 1. Urteil oder man könnte es völlig außer Acht lassen. Dritte Möglichkeit wäre, die Klage Klage sein zu lassen und zu prüfen, ob ein Widerspruchsverfahren zulässig wäre. Gibt es vielleicht noch eine Möglichkeit, oder welche der drei ist am besten Geeignet? Hoffe, es gibt Jemanden, der mir helfen kann ![]() Sachverhalt im detail: Sachverhalt - klicken - |
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| AW: VerwR - Vorverfahren - Klagefrist, aber wie? hey also ich schreib die gleiche hausarbeit wie du!!aber ich bin schon die ganze zeit am überlegen ob ich nicht vllt eine feststellungsklage möglich wäre weil dann würden sich das problem mit der frist und dem vorverfahren klären. was hälst du von der möglichkeit?? es wäre schön wenn wir uns vllt auch noch über die anden aufgaben austauchen könnten weil ich habe ein sehr ungutes gefühl und bin mir nicht sehr sicher bei meinen lösungen.ich bitte schnellst möglich um antwort. danke liebe grüße josi |
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| AW: VerwR - Vorverfahren - Klagefrist, aber wie? Hey! Also: Das Vorverfahren kann bis zur letzten mündlichen Verhandlung nachgeholt werden. Beachte aber bitte in welchem Bundesland du schreibst. Das Vorverfahren ist in einigen Ländern in Kommunalrechtsfällen entbehrlich. Frist ohne Vorverfahren: Entweder: ist das Vorverfahren entbehrlich, nach § 74 I S.2 VwGO hängt damit die Klagefrist von der Bekanntgabe des VA ab. Oder: Die Behörde blieb auf einen Widerspruch hin untätig und die Klagefrist bemisst sich nach § 75 VwGO. Hiernach kann Klage eingereicht werden, wenn auf den Widerspruch binnen 3 Monaten nicht reagiert wurde. Was du genau prüfen musst hängt doch ganz wesentlich von der Fallfrage ab. Lautet Sie etwa: Hat die Klage Aussicht auf Erfolg? Dann definitiv kein Widerspruchsverfahren prüfen. Also wie die Frage auch immer lautet, mach was drinsteht )Hoffe das hilft ein wenig Gruß Cay Zitat:
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