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Unterschied zwischen rechtsstaatlichem und grundrechtlichen Gesetzesvorbehalt?

Dies ist eine Diskussion zu Unterschied zwischen rechtsstaatlichem und grundrechtlichen Gesetzesvorbehalt? innerhalb des Forums Für Erstsemester und Anfangssemester

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Alt 22.02.2011, 12:23
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Unterschied zwischen rechtsstaatlichem und grundrechtlichen Gesetzesvorbehalt?

Hi,
wie bereits im Titel erwähnt, wäre ich super dankbar, wenn mir jemand den Unterschied zwischen einem rechtsstaatlichen und einem grundrechtlichen Gesetzesvorbehalt in einfachen Worten erklären könnte.

PS: Hoffe das ist das richtige Unterforum

Vielen Dank schon mal!
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  #2 (permalink)  
Alt 22.02.2011, 17:01
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AW: Unterschied zwischen rechtsstaatlichem und grundrechtlichen Gesetzesvorbehalt?

Dies ist in einfachen Worten kaum darzustellen, da es hier um grundlegende staatsorganisatorische Dinge der Verwaltung geht (Art. 20 III GG).
Es finden sich normalerweise ausführliche Darstellungen zu diesem Thema in jedem Lehrbuch zum StaatsorganisationsR, zum VerwaltungsR AT und u.U. zu den Grundrechten.

Ganz knapp und wahr. unvollständig:
- rechtsstaatlicher: vollständiger od. teilweiser Ausschluß selbständigen Exekutivvorgehens
- grundrechtlicher: die Summe aller grundrechtsrelevanten Regelungen (Schranken der Art. 1-19 GG)

Eigentlich ist dies alles Teil des großen Streits um Umfang und Inhalt des Gesetzesvorbehalts in Art. 20 III GG (klassischer Eingriffsvorbehalt vs. Totalvorbehalt vs. "mittlere" Lösung).

MfG
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