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Unterschied §119(2) und §434

Dies ist eine Diskussion zu Unterschied §119(2) und §434 innerhalb des Forums Für Erstsemester und Anfangssemester

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  #1 (permalink)  
Alt 04.11.2006, 19:16
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Unterschied §119(2) und §434

Guten Tag!
Ich stehe vor folgendem Problem: worin liegt der Unterschied zwischen einer Anfechtung §119(2) und der Sachmangelhaftung §434?

Ich kann keinen wirklichen Unterschied erkennen?

Bin für jede Hilfe dankbar!
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  #2 (permalink)  
Alt 04.11.2006, 19:42
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AW: Unterschied §119(2) und §434

Um es mal ganz platt zu sagen:

Die Anfechtung zielt als RF auf die Lösung des Vertrages wegen Irrtums ab. Die Sachmangelhaftung zielt indes auf das weitere Bestehen des Vertrages ab, welches vom Ausräumen der Leistungsstörung abhängt.



P.S. Wenn Du eine ausführlicher Version wünschst, dann sag bescheid!
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  #3 (permalink)  
Alt 05.11.2006, 08:44
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AW: Unterschied §119(2) und §434

Es ist noch zu beachten, dass die Sachmangelhaftung als lex specialis der Anfechtung vorgeht.
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  #4 (permalink)  
Alt 06.11.2006, 12:05
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AW: Unterschied §119(2) und §434

Also, der grundsätzliche Unterschied anhand der Rechtsfolge ist mir klar.

Was mir dagegen nicht klar ist: wann muss ich §119(2) und wann §434 anwenden?

(ich glaube, ich brauche die ausführlichere Version )
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  #5 (permalink)  
Alt 06.11.2006, 12:21
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AW: Unterschied §119(2) und §434

In einer Klausur kommt dies auf die Fallfrage an.

Gutachtlich kann es nichts schaden, beide Fälle durchzuprüfen.

Kannst Du nicht einen konkreten Fall nennen?
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  #6 (permalink)  
Alt 06.11.2006, 16:19
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AW: Unterschied §119(2) und §434

Ok, dann bringe ich mal 2 Fallbeispiele, die wir im Unterricht hatten:

A verkauft an B ein aus einer Erbschaft stammendes älteres Gemälde, das er zuvor der Schule des berühmten Malers X angehörig, aber nicht als von diesem selbst gemalt ansieht, für 100.000 €.
Kurze Zeit später findet er heraus, dass das Gemälde zweifelsfrei aus der Hand des X stammt und einen Wert von 1.000.000 € hat.
Kann A den KV anfechten?

Bei diesem Fall sind wir nach §119(2) vorgegangen.

A kauft beim Antiquitätenhändler B eine Statue, von der er meint, sie stammt aus dem 18. Jahrhundert, für 300.000 €. Kurze Zeit später wird festgestellt, dass es sich um eine Fälschung handelt, was auch der Verkäufer nicht wusste.
Kann A den KV anfechten?

Bei diesem Fall haben wir §434 benutzt.

Mir persönlich ist unklar, worin der Unterschied zwischen den beiden Fällen liegt, wieso man 2 unterschiedliche Paragraphen benutzen muss.
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  #7 (permalink)  
Alt 06.11.2006, 17:00
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AW: Unterschied §119(2) und §434

Im ersten Fall ist es der Verkäufer, der etwas erreichen will.

Im zweiten Fall ist es der Käufer.

Der Käufer kann nach 434 vorgehen, nicht jedoch der Verkäufer. Dem Verkäufer verbleibt nur die Anfechtung. Somit ist der Unterschied zwischen den beiden Fällen und ihren Falllösungen klar.
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  #8 (permalink)  
Alt 07.11.2006, 10:22
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AW: Unterschied §119(2) und §434

Ok, jetzt hab ichs verstanden!
Vielen Dank für die Hilfe!!!!
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