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Strafrecht: Strafbarkeit

Dies ist eine Diskussion zu Strafrecht: Strafbarkeit innerhalb des Forums Für Erstsemester und Anfangssemester

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Alt 04.11.2008, 12:57
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Strafrecht: Strafbarkeit

Hallo, sitze heute zum ersten Mal in meiner Strafrechtübung und für folgenden Fall sollen wir uns mögliche Strafdelikte überlegen.

Sachverhalt:
Der zerstreute A stellt auf dem Weg zur Arbeit fest, dass er sein Portemonnaie vergessen hat und sich daher keine Busfahrkarte kaufen kann. Als er sieht, dass der an der Haltestelle wartende B seine Monatskarte achtlos neben sich gelegt hat, nutzt A die Chance und nimmt die Karte an sich. B hat von alledem nichts bemerkt. Als der Bus kommt, steigt A unter Vorlage von Bs Karte ein. Tatsächlich merkt der Busfahrer nichts und lässt A ungehindert passieren. Im Büro angekommen sieht A mit Schrecken im Kalender, dass er einen auswertigen Geschäftstermin hat. Da er kein Geld für ein Taxi hat, „leiht“ sich A den im Hof geparkten Wagen seines Kollegen C. Er will den Wagen des ahnungslosen C nach dem Termin unverzüglich zurückbringen.
Da die Zeit drängt, nimmt A unterwegs dem D die Vorfahrt. D kann die Kollision nur durch ein plötzliches Abbremsen verhindern, erleidet dabei aber eine schmerzhafte Zerrung der Nackenmuskulatur.
Nachdem A von seinem Termin zurückkehrt, trifft er auf den wutschnaubenden C. A steigt aus dem Auto und sagt dem C, er solle sich nicht anstellen - der Wagen sei ohnehin zu sportlich für ein solches „Weichei“ wie C es sei.
Mit diesen Worten macht sich A auf den Heimweg. Als er in der Abenddämmerung seine Ex-Freundin des Weges kommen sieht, kann er nicht umhin, sie feste anzurempeln, so dass sie - wie von A beabsichtigt - hinfällt und sich das Knie aufschlägt.

Wie könnte sich A strafbar gemacht haben?


- Diebstahl der Monatskarte des B
- Unberechtigte Besitzverschaffung des Autos von C
- Gefährdung im Straßenverkehr in Tateinheit mit vorsätzlicher/fahrlässiger Körperverletzung
- Beleidigung?
- Vorsätzliche Körperverletzung der Ex-Freundin?

Haben bisher nicht viel Strafrecht gehabt, daher bin ich auch nicht wirklich in die Paragraphen eingelesen.
Ich danke für jede Antwort.
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  #2 (permalink)  
Alt 04.11.2008, 14:35
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AW: Strafrecht: Strafbarkeit

- Diebstahl der Monatskarte des B - §242 StGB
- Unberechtigte Besitzverschaffung des Autos von C - §242 StGB
- Gefährdung im Straßenverkehr in Tateinheit mit vorsätzlicher/fahrlässiger Körperverletzung
- Beleidigung? §185 StGB
- Vorsätzliche Körperverletzung der Ex-Freundin? 233 StGB

Die Punkte hab ich mir mal überlegt, sollen uns dazu auch nur grob Notizen machen, da wir erst damit angefangen haben, ist meine zweite Vorlesungswoche.
Ging mir eigentlich um die Paragraphen oder ob ich etwas übersehen habe oder etwas falsch ist.
Muss kein ausgefertigtes Gutachten sein.

Liebste Grüße
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  #3 (permalink)  
Alt 04.11.2008, 14:48
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AW: Strafrecht: Strafbarkeit

Danke für die Hilfe, ich schaus mir mal an :-)
Entschuldigung wenn ich noch nicht sonderlich gut selbstständig arbeiten kann, ich halt mich ran
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  #4 (permalink)  
Alt 16.11.2011, 12:09
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AW: Strafrecht: Strafbarkeit

§ 248b Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs
Da der A das Fahrzeug nicht "für immer" behalten will, (also Enteignung)
glaube ich dass hier kein Diebstahl gem. § 242 vorliegt.
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