Dies ist eine Diskussion zu Strafrecht Hausarbeit ... innerhalb des Forums Für Erstsemester und Anfangssemester
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| Strafrecht Hausarbeit ... Hi Leute ... habe ein riesen Problem und hoffe, dass mir hier jemand weiter helfen kann ... ich bin Studentin der Sozialwissenschaft im 1.Semester und muss mich deswegen zu etwa einem Viertel auch mit Jura beschäftigen, in meinem Fall Strafrecht. In den Semesterferien muss ich jetzt eine Hausarbeit schreiben, habe aber noch absolut keine Ahnung davon, da ich mich bisher hauptsächlich auf meine *Hauptfächer* konzentriert habe. Noch schlimmer ist, dass ich in den Semesterferien jobben muss, von irgendetwas muss man ja leben *gg* wer also ein paar Minuten Zeit hat, könnte mir mal grob erklären, wie ich den Fall meiner Hausarbeit gliedern muss, welche Paragrafen zu prüfen sind etc., mir geht es echt net darum, dass mir irgendjemand die Arbeit abnimmt ... das ist schon klar, dass das MEINE Aufgabe ist, aber es wäre echt super, wenn ich eine Art Gliederung hätte und nicht Tagelang ins Nichts laufe ... ok, wäre echt nett, danke im Voraus !!! Ferienhausarbeit Familie Meier ist in einen idyllischen ländlichen Ort umgezogen. Der erste Sonntagsspaziergang, den der Vater (V) mit seinem 15-jährigen Sohn (S) unternimmt, führt zunächst auf eine Waldlichtung. Dort sieht V mit Entsetzen, dass ein wie er erkennt herrenloser streunender Hund den S anfällt und ihn zu zerfleischen beginnt. Da zieht V seine Pistole und legt auf den Hund an. Er weiß, dass er schon immer sehr schlecht geschossen hat und dass er angesichts der Situation besonders aufgeregt ist. Aber er meint, keine andere Wahl zu haben als zu schießen und dabei zu riskieren, dass er auch seinen Sohn tödlich verletzt. Er trifft aber den dahinterstehenden Baum. Der Hund wird von dem Schuss verschreckt und trollt sich davon. Beim Angriff des Hundes hat S Bisswunden davongetragen. V bringt ihn sofort zum Arzt. Dieser diagnostiziert die Gefahr eines tödlichen Starrkrampfes. Da er aber kein Gegenmittel vorrätig hat, schickt er V zur Apotheke, um eilends das benötigte Medikament zu holen. V findet die einzige Apotheke des Ortes verschlossen vor, auf sein Läuten meldet sich niemand. Da verschafft sich V durch Einschlagen einer Fensterscheibe Zutritt zum Verkaufsraum. Dort findet er das gesuchte Medikament in einem unverschlossenen Schubfach eines Arzneischrankes und steckt es in seine Jackentasche. Beim Verlassen des Hauses durch das eingeschlagene Fenster sieht V sich plötzlich dem Nachbarn (N) des Apothekers gegenüber, der das Klirren der Scheibe gehört und sich mit seinem Jagdgewehr auf die Lauer gelegt hatte. Der Aufforderung des N stehen zu bleiben, leistet V jedoch keine Folge. Mit den Worten: Lassen Sie mich! Sonst stirbt mein Kind! läuft er an N vorbei. N hält den Zuruf für die Finte eines drogenabhängigen Einbrechers und schießt V eine Ladung Schrot ins Bein. Dabei denkt er nur daran den Übeltäter daran zu hindern, mit der Beute zu entkommen, die er bei ihm vermutet. Als N den Arzt verständigt, erfährt er, dass V die Wahrheit gesagt hat. Daraufhin überbringt N selbst das Medikament. S erhält die Injektion gerade noch so rechtzeitig, dass der zu erwartende Starrkrampf verhindert wird. Die Verletzung des V heilt schnell und ohne weitere Folgen aus. Wie haben sich die Beteiligten strafbar gemacht? (Etwa erforderliche Strafanträge sind gestellt.) |
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| AW: Strafrecht Hausarbeit ... ... bei allem Verständnis (weil man ja selbst weiss, wie das so ist), aber die Paragraphen und die Gliederung SIND schon die Hausarbeit. Alles andere ist nur ein Ausstaffieren mit Worten. Ich meine es wirklich nicht böse, aber ich sehe in diesem Forum nicht den Sinn, HA vorzukauen. Wenn Sie einen Lösungsansatz parat haben, dann erklären sich bestimmt einige Leute dazu bereit, da einmal drüber zu schauen und diesen zu kommentieren. Aber den Rohbau dieses Hauses müssen Sie schon selber errichten; allein schon weil gerade DIESE Arbeit (Gliederung und Normen usw.) den Kern des juristischen Arbeitens ausmacht und DIES die Lernkontrolle für Sie sein soll. Wie gesagt... nehmen Sie es mir bitte nicht übel, aber ich persönlich denke, daß die Lösungen von HA nicht hierher, sondern in Ihre eigenen fähigen Hände gehört. Viele Grüße und weiterhin viel Erfolg! Peter M.
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| AW: Strafrecht Hausarbeit ... Das ist mir schon klar, dass es gerade um diesen Lerneffekt geht, nur dass für mich Strafrecht nach dieser Hausarbeit abgeschlossen ist ... ich werde keine Juristin, sondern bewege mich in einem ganz anderen möglichen zukünftigen Berufsfeld. Es ist nur *leider* so, dass ich eben einen Schein in Strafrecht brauche, 1 Klausur schon bestanden habe, aber nun noch diese Hausarbeit schreiben muss ... ! Ich verstehe das total, wenn sich niemand bereit erklärt, mir da zu helfen, da es an sich wirklich meine eigene Aufgabe ist, wenn aber jemand ein paar Minuten trotzdem Zeit hat, dann wäre das super. |
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| AW: Strafrecht Hausarbeit ... Aber zumindest die einschlägigen Straftatbestände kannst Du schon benennen, oder? Der Aufgabentext ist ja so schön in Absätze gegliedert, der erste hiervon ist tückisch, und ich bin gerne bereit, ggf. meinen Senf dazuzugeben, doch um welche Straftat es geht... (Gut, abgesehen von §303 am Hund, wozu man aber nicht allzuviele Worte verlieren sollte, und evtl. §16f. TierSchG ) Und beim zweiten und dritten dürfte es auch ziemlich leicht sein....
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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