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sexuelle belästigung

Dies ist eine Diskussion zu sexuelle belästigung innerhalb des Forums Für Erstsemester und Anfangssemester

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  #1 (permalink)  
Alt 28.06.2007, 15:12
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sexuelle belästigung

Hallo!
Folgender Sachverhalt:

Der A grabscht der B ans Hinterteil, was diese sehr stört und worauf sie A auch aufmerksam macht. Daraufhin grabscht er ihr nochmal ans Hinterteil. A hatte den Einwand der B allerdings nicht ernst genommen, sondern ist vielmehr davon ausgegangen, das Ganze "sei ja nicht so dramatisch".

Wie hat sich A strafbar gemacht?
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Alt 28.06.2007, 21:02
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AW: sexuelle belästigung

Ganz klar:

§ 177: Sexuelle Nötigung!!!

Er hat dann:

"eine andere Person unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, genötigt, sexuelle Handlungen des Täters an sich zu dulden"

(§ 177 (1) Nr. 3 StGB)

Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr!!1
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  #3 (permalink)  
Alt 28.06.2007, 21:16
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AW: sexuelle belästigung

Nach den Informationen des Sachverhaltes: Definitiv keine sexuelle Nötigung! Dafür wäre insbesondere das SCHUTZLOS ausgeliefert sein nötig, was voraussetzt, dass die Möglichkeiten, sich dem Einwirken zu entziehen gegenüber dem Durchschnitt sozialer Situationen wesentlich herabgesetzt sind. Aus dem Sachverhalt geht eine solche Situation aber nicht hervor.
Ich würde in diesem Fall (der natürlich eine sexuelle Belästigung ist, das ist aber kein Straftatbestand für sich!) auf Erregung öffentlichen Ärgernisses (183a) oder auch Beleidigung (185) plädieren.
Gruß
Marcus
__________________
Gummibären an die Macht!
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  #4 (permalink)  
Alt 29.06.2007, 00:03
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AW: sexuelle belästigung

Da hatte wohl jemand Rnrn. 23 ff. des Tröndle zur Hand, .
Sehe ich ebenso.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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Alt 29.06.2007, 10:48
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AW: sexuelle belästigung

Da mir die Schilderung des Sachverhaltes so erschien, als habe der Verfasser des Beitrages diese Tat selber begangen und hat jetzt Angst vor einer Strafe, wollte ich das ganze mal ein bisschen drastischer auslegen´, damit der Kerl das nicht noch mal macht und ein bisschen Angst bekommt.

Ich denke, dass jedem vernünftigem Rechtsanwender klar sein dürfte, dass man hier den beschriebenen Sachverhalt nicht unter den Tatbestand des § 177 subsumieren kann mit dem Ergebnis, dass eine sexuelle Nötigung vorliegt.

Den 185er würde ich jedoch in der Tat prüfen und hier könnte durchaus eine Straftat vorliegen: BELEIDIGUNG!

Geändert von jurisprudenz (29.06.2007 um 22:33 Uhr).
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  #6 (permalink)  
Alt 29.06.2007, 11:55
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AW: sexuelle belästigung

War auch mein erster Eindruck

...und ich sehe dies auch ...."sei ja nicht so dramatisch" ...

In jedem Falle, würde ich mich für die Beweislage interessieren, wenn A dieses abstreitet, oder gar den instinktiven Urtrieb des Männchens zu einem provozierenden Verhalten des Weibchens anführt, welches in ihm den Arterhaltungsgedanken auslösste ?

Nein, nein, dies war weder Frauenfeindlich oder gar ....... gemeint!



Lg.

..oder sehe ich zu viele Naturfilme???
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Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
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  #7 (permalink)  
Alt 19.07.2007, 14:12
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AW: sexuelle belästigung

was ihr alles so aus ein paar sätzen herauslesen könnt! ihr seid aber wirklich große detektive und wahre menschenkenner.
ich war's aber gar nicht. es war der stromberg aus der gleichnamigen tv-serie.
und ihr müsst euch jetzt aber wirklich mal merken, dass ihr nicht so mit falschen verdächtigungen um euch schmeißen dürftt! gibt's da nicht auch irgendwie so einen straftatbestand...?
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  #8 (permalink)  
Alt 19.07.2007, 14:29
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AW: sexuelle belästigung

Irrtum, wir dürfen hier alles -- ausser eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes oder jemand beleidigen.

Selbstverständlich sind wir durch so geringe Angaben gedanklich ermittelnd, wie auch prüfend zur juristischen Meinungsfindung

Mit TV - Kenntnissen können wir leider weniger dienen, da die Prioritäten doch meist dem Forum dienen?!


Was soll den so falsch interpretiert worden sein????
Ich selbst war ja dann doch sehr ausgewogen


Lg. aus München
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Alt 19.07.2007, 14:33
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AW: sexuelle belästigung

Zitat:
Zitat von jurisprudenz
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Im Erstsemesterforum
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Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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Alt 19.07.2007, 14:40
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AW: sexuelle belästigung



apropos, wer ist Stromberg??????


Lg.
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