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Schraubenzieher + Tür = Sachbeschädigung?

Dies ist eine Diskussion zu Schraubenzieher + Tür = Sachbeschädigung? innerhalb des Forums Für Erstsemester und Anfangssemester

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Alt 31.08.2010, 17:33
Boardneuling
 
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Post Schraubenzieher + Tür = Sachbeschädigung?

Hallo!

In einer Strafrechts-Hausarbeit steht folgender Satz:
"Mit einem Schraubenzieher stemmt D (der Dieb) die abgesperrte Tür auf."

Klar, dass ich Hausfriedensbruch und Diebstahl an den geklauten Sachen prüfe. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich Sachbeschädigung an der Tür prüfen soll.
Einerseits sagt mir die Lebenserfahrung, dass die Tür nach der Aktion beschädigt sein wird; andererseits sagt der Jurist in mir, dass es wohl Sachverhaltsquetsche sein würde, zumal der Sachverhalt bezüglich der Tür keine weiteren Anhaltspunkte gibt.
Meines Erachtens will der Satz nur von mir, dass ich § 244 I 1 a) prüfe.

Also: Sachbeschädigung an der Tür prüfen oder nicht?

Vielen Dank!
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Stichworte
hausarbeit, prüfen, sachbeschädigung, sachverhaltsquetsche, strafrecht

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